Der Science Based Targets initiative (SBTi) Net-Zero Standard 2.0 bringt neue Anforderungen für wissenschaftsbasierte Klimaziele, Dekarbonisierung und transparente Berichterstattung. Unternehmen sollten ihre Klimastrategie jetzt prüfen und anpassen.
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Mit 01.01.2026 wurde der maßgebliche Steuersatz für das Vorliegen einer Niedrigbesteuerung im Körperschaftsteuergesetz mit 15 % vereinheitlicht. Diese Änderung wirkt sich auf Hinzurechnungsbesteuerung und Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen aus.
Mit Data Analytics lassen sich Kreditorenstammdaten gezielt analysieren, die Datenqualität verbessern und Risiken frühzeitig erkennen. Der gt.Vendor-Analyzer schafft Transparenz und stärkt die Finanzfunktion durch fundierte, datenbasierte Steuerungsimpulse.
Alle Artikel auf einen Blick
Mit Jänner 2014 hat das IASB den Interimsstandard IFRS 14 veröffentlicht, der sich mit der Thematik regulatorischer Abgrenzungsposten (regulatory deferral accounts) befasst. Das Ziel ist es, die Vergleichbarkeit der Berichterstattung von Unternehmen mit preisregulierter Geschäftstätigkeit zu fördern, da die Preisregulierung einen wesentlichen Einfluss auf den Zeitpunkt und den Umfang der Umsatzerlöse nimmt. Der als Interimsstandard klassifizierte IFRS 14 stellt eine Übergangsvorgabe bis zur Finalisierung des IASB Projektes zur Preisregulierung dar.
Social media is a game changer. Charities looking to engage with a more technology literate audience need to harness the power of this rapidly changing environment.
Am 11. Juni 2014 wurde vom Ministerrat ohne vorheriges Begutachtungsverfahren die Regierungsvorlage zur Finanzstrafgesetznovelle 2014 beschlossen, die insbesondere Verschärfungen bei Selbstanzeigen vorsieht.
Im Rahmen der kapitalwertorientierten Unternehmensbewertung werden zukünftige Zahlungsüberschüsse des Bewertungsobjektes mit einem risikound laufzeitäquivalenten Zinssatz auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Dieser Kapitalisierungszinssatz lässt sich grundsätzlich in zwei Komponenten, den Basiszinssatz und die für das unternehmerische Risiko geforderte Risikoprämie, zerlegen.
Auf der Suche nach dem Wert bzw. potentiellen Marktpreis eines Unternehmens bietet sich das Multiplikatorverfahren als eine mathematisch einfache Berechnungsmethode an. Hierbei wird eine Bezugsgröße des Unternehmens (meist Ergebnisgröße) mit einem Multiplikator (Multiple) vervielfacht und ergibt so den potentiellen Marktpreis des Unternehmens. Jedoch darf man sich von der rechnerischen Einfachheit nicht täuschen lassen, da auch hier die Tücke im Detail – insbesondere in der Ermittlung des Multiplikators – steckt.
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes gemäß dem Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2014 – BudBG 2014
Was Sie in der Personalverrechnung iZm mit dem Abgabenänderungsgesetz 20´14 und anderen Gesetzesvorhaben besonders beachten müssen und welche weiteren Gesetzesänderungen schon im Entwurf vorliegen, fassen wir in diesem Newsletter für Sie zusammen.
Am 24. Februar 2014 wurde die Regierungsvorlage des Abgabenänderungsgesetzes 2014 im Nationalrat beschlossen. Der Großteil der neuen Bestimmungen tritt mit 1. März 2014 in Kraft. In dieser Ausgabe finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen geplanten Änderungen in den wesentlichen Gesetzesmaterien.
Abgabenänderungsgesetz 2014: die wesentlichen Änderungen aus dem Begutachtungsentwurf. Am 9. Jänner 2014 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) zur Begutachtung versendet. Die Begutachtungsfrist endet am 22. Jänner 2014. Der Großteil der neuen Bestimmungen soll mit 1. März 2014 in Kraft treten.