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News. Steuern.

Meldeverpflichtung ausländischer Kontoinhaber

Mag. Werner Leiter Mag. Werner Leiter

Unsere langjährige Erfahrung bei der Offenlegung
von Kapitalvermögen

Seit dem Kauf der ersten Steuer-CD durch deutsche Finanzbehörden ist die Anzahl der Selbstanzeigen in Deutschland kontinuierlich
gestiegen. Die internationale Entwicklung Finanzkontendaten den Finanzverwaltungen der Herkunftsländer der Kontoinhaber
automatisch zu übermitteln (Automatischer Informationsaustausch) schreitet stetig voran und hat nunmehr auch in Österreich im
Bundesgesetz zur Umsetzung der gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, GMSG) Einzug gefunden.

Das GMSG dient der Umsetzung des von der OECD entwickelten und in die EU-Richtlinie übernommenen gemeinsamen Meldestandards (Common Reporting Standards – CRS) für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten. Ferner regelt das GMSG auch den automatischen Austausch von Bankinformationen mit teilnehmenden Drittstaaten im Rahmen des globalen Standards für den
automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen. Die Gleichschaltung des Informationsaustausches soll den
Finanzinstituten sowie den Steuerbehörden der einzelnen Länder die Umsetzung der Abwicklung erleichtern.

Ab dem Jahr 2017 sind Österreichische Finanzinstitute nach dem GMSG verpflichtet unter gewissen Voraussetzungen Kontoinformationen ausländischer Kontoinhaber an das Bundesministerium für Finanzen zu melden.

Deutschland als Mitgliedsstaat der Europäischen Union nimmt natürlich auch an diesem automatischen Informationsaustausch teil.
Grant Thornton bietet Inhabern von österreichischen Finanzkonten, die bisher nicht gegenüber der deutschen Finanzverwaltung offen
gelegt waren, ihre langjährige Erfahrung bei der Begleitung von Offenlegungen an.