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Virtuelle Arbeitskräfteüberlassung: Neue Regelungen für Drittstaaten
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat im April 2025 grundlegende Änderungen für die Arbeitskräfteüberlassungen beschlossen. Danach greifen die Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) nun auch für rein virtuelle Überlassungen ohne physische Tätigkeit in Österreich.Neue Regelungen für Drittstaaten