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Steuerpflicht: Progressionsvorbehalt auch im Quellenstaat anwendbar
Die Verhinderung internationaler Doppelbesteuerung erfolgt unter anderem dadurch, dass gewisse (ausländische) Einkünfte aus der Besteuerung ausgeschieden werden. In der Regel sieht die Befreiungsmethode vor, dass die befreiten Einkünfte bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf die verbleibenden Einkünfte anzuwenden ist, berücksichtigt werden. Es bestand Unsicherheit darüber, ob Österreich auch als Quellenstaat einen Progressionsvorbehalt einführen darf. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichthofs bringt Klarheit.