Blog.Tax
WiEReG: Neue Funktion im Meldeformular und Einschränkung der Einsicht bei Nominee-Vereinbarungen
Ab 1. Dezember 2025 gelten neue Pflichten im Meldeformular des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG). Funktionsträger bei stiftungsähnlichen Rechtsträgern müssen zwingend eingetragen werden, um die Transparenz zu erhöhen. Zudem gibt es klare Vorgaben zur Einschränkung der Einsicht bei Nominee-Vereinbarungen, bis die technische Umsetzung vollständig verfügbar ist.