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Umsatzsteuer: Wichtige Änderung bei Ausfall von versicherten Forderungen ab 01.01.2024
Der EuGH hat sich im Vorjahr mit der umsatzsteuerlichen Beurteilung von Versicherungszahlungen bei einem Forderungsausfall beschäftigt und fällt dabei ein aus österreichischer Sicht überraschendes Urteil. Als Folge dieses EuGH Urteils hat die Finanzverwaltung nun ihre bisherige Ansicht zu diesem Thema grundlegend geändert und die Umsatzsteuerrichtlinien Ende des Jahres 2023 entsprechend angepasst. Die Änderungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Umsatzsteuer, sondern grundsätzlich wohl auch auf die bilanzielle Behandlung von versicherten Kundenforderungen.