
Grant Thornton Austria bietet umfassende Leistungen im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens mit einem breiten Kompetenzspektrum von Bankwesen bis hin zur IT-Projektplanung.
Kerntätigkeit von Sachverständigen ist die objektive Aufnahme von Befunden und die Erstattung von Gutachten – ungeachtet aller äußeren Umstände. Unsere Expert:innen Marlene Hanschitz-Halikias, Christian Reischl und Michael Lembäcker stellen als Sachverständige sicher, dass höchste fachliche Standards sowie das Objektivitätsgebot eingehalten werden.
Ergebnis der Arbeit unserer Expert:innen sind u.a. Bewertungen oder die fachliche Analyse von Zuständen in Form eines Gutachtens, das die die Situation für Außenstehende wie Streitparteien, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder andere Behörden verständlich macht und eine solide, gesicherte Basis für weitere Schritte bildet – samt gesetzlicher Haftung des jeweiligen Sachverständigen für sein Gutachten.
Unsere Sachverständigen erbringen ihre Leistungen als Gerichts- oder Privatgutachter sowohl im streitigen, als auch im strafrechtlichen Bereich und sind ebenfalls gerne für einfache Stellungnahmen in Fachfragen ihrer Gebiete tätig. Die direkt in unserer Kanzlei abgedeckten Sachverständigengebiete sind:
- Unternehmensbewertung, Unternehmensplanung (Investitionsplanung, Finanzplanung, Kostenplanung, Liquiditätsplanung)
- Kostenrechnung, Leistungsrechnung, Kalkulation, Betriebsergebnisrechnung
- Buchführung, Bilanzierung, Jahresabschluss, Personalverrechnung
- Wirtschaftsprüfung
- Konzernabschluss, internationale Rechnungslegung
- Softwaretechnik, Programmierung
- IT-Projektplanung, IT-Projektmanagement
Hier finden Sie die Einträge unserer Expert:innen in der Gerichtssachverständigenliste der österreichischen Justiz:
Warum Grant Thornton?
In den vergangenen Jahren waren unsere Expert:innen in zahlreichen medienpräsenten Causen als Gutachter:innen beschäftigt. Da wir sowohl für die Justiz, als auch für die Privatwirtschaft tätig sind, kennen wir die Anforderungen beider Sphären genau und können dadurch optimal beraten.
Selbstverständlich werden die Bereiche strikt voneinander getrennt: Für uns besteht keine Anzeigepflicht, sollten wir im Privatauftrag strafrechtlich relevante Umstände aufdecken. Aus unserem Standesrecht sind wir zu einer strikten Vertraulichkeit verpflichtet.
Unsere Leistungen erbringen wir häufig in enger Zusammenarbeit mit unternehmensseitigen Spezialist:innen – etwa den betroffenen Abteilungen, der internen Revision oder dem Unternehmensanwalt. Unser Spektrum reicht von klassischer Gutachtertätigkeit zu allgemeinen Fachthemen über Beratung und Begleitung (u.a. hinsichtlich Compliance) bis hin zu wirtschaftsforensischen Tätigkeiten bei Wirtschaftskriminalität.
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