Blog.Tax
Öffentliche Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer
Unternehmen, sonstige Rechtsträger und Privatstiftungen sind seit Sommer 2018 verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Anlässlich der Umsetzung der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie wurde das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) novelliert. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass es ab 10. Jänner 2020 jedermann möglich sein wird, die wirtschaftlichen Eigentümer im Register einzusehen.