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News. Rechnungslegung.

Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014

MMag. Christoph Zimmel MMag. Christoph Zimmel

Letzte Änderungen

Kurz vor Weihnachten wurde das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) im Parlament beschlossen, die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird in den nächsten Tagen erwartet.

Über den Begutachtungsentwurf und die darin enthaltenen Änderungen, im Wesentlichen des dritten Buches des UGB, haben wir in unserer Oktober Sonderausgabe ausführlich berichtet. Das RÄG 2014 setzt primär die neue EU-Bilanzrichtlinie um, so dass der Spielraum für Adaptierungen im Begutachtungs- und Gesetzgebungsverfahren trotz einer Vielzahl von Anmerkungen relativ gering war.

In dieser Ausgabe unserer Rechnungslegungs News beschränken wir uns auf die Darstellung der wichtigsten Änderungen zum Begutachtungsentwurf, wobei es sich durchwegs um die Rücknahme von Verschärfungen handelt:

  • Aufwandsrückstellungen
  • „Holdingausnahme“ nur für Aktiengesellschaften
  • Gliederungsschema für Bilanz und G&V
  • Aufschub für unterlassene Zuschreibungen auch im unternehmensrechtlichen Abschluss
  • Übergangsbestimmung für die Bildung latenter Steuerabgrenzungen
  • Privatstiftungen

Zeitplan

Die Regelungen des RÄG 2014 sind erstmalig auf die Rechnungslegung für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.

Wir werden in den nächsten Ausgaben unseres Newsletters Rechnungslegung auf weitere Details der Novelle eingehen bzw. in einem Seminar aus unserer Veranstaltungsreihe “Frühstück mit Mehrwert” am 19. März 2015 das Gesamtpaket nochmals für Sie zusammenfassen. Sollten Sie bereits jetzt Fragen zum RÄG 2014 haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.