Blog.Financial Services
Umsetzung der Effektivzinsmethode durch das NaBeG
Mit dem am 21. Jänner 2026 vom Nationalrat beschlossenen Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (kurz: NaBeG) zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in nationales Recht sind auch Anpassungen im Bilanzrecht mitumfasst. Eine dieser Anpassungen betrifft die Öffnung der nationalen Rechnungslegung für die Effektivzinsmethode für Schuldinstrumente, die eine mehrjährige Laufzeit haben und bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen und können, nach Vorbild der internationalen Rechnungslegungsstandards.