Die Beteiligungsbewertung nach UGB (AFRAC 24) und der Impairment-Test gemäß IAS 36 zählen zu den zentralen Bewertungsansätzen im österreichischen und internationalen Rechnungswesen. Trotz ähnlicher Methoden unterscheiden sie sich grundlegend in Bewertungsobjekt, Zweck und Annahmen: Während UGB/AFRAC 24 auf Beteiligungen gemäß § 189a UGB fokussiert, prüft IAS 36 die Werthaltigkeit von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU). Unterschiede bestehen auch bei der Planungsrechnung, der Berücksichtigung künftiger Maßnahmen sowie der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes (WACC). Zudem variieren die Regeln für Wertminderung und Wertaufholung. Der Überblick zeigt die wichtigsten Differenzen und bietet Orientierung für die Praxis.
Mit der neuen interaktiven Online-Plattform für aktuelle Kapitalmarktparameter erweitert Grant Thornton Austria ab sofort sein digitales Angebot für Fachleute aus den Bereichen Unternehmensbewertung, Rechnungswesen, Corporate Finance und Abschlussprüfung.
Georg H. Jeitler wurde mit 76,3 % der Stimmen zum Vizepräsidenten im Hauptverband der Gerichtssachverständigen, Landesverband W/NÖ/Bgld, gewählt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 7. Mai 2024 im Wiener Rathaus wurde Georg H. Jeitler, Partner und Head of Forensic Services bei Grant Thornton Austria, mit 76,3 % der Stimmen zum 2. Vizepräsidenten gewählt. Jeitler wurde von verschiedenen Gruppen unterstützt und konnte sich gegen drei Kandidaten als Hoffnungsträger für einen geeinten Verband durchsetzen. „Ich bin dankbar für das in mich gesetzte Vertrauen und sehe mich als Vertreter aller Sachverständigen ungeachtet ihrer Fachgebiete und ihrer individuellen Interessen. Ich möchte dazu beitragen, unsere Standesvertretung in eine neue moderne Richtung weiterzuentwickeln und vor allem den kollegialen Austausch intensivieren“, so Jeitler.
Mit der vorläufigen Einigung zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde ein weiterer Meilenstein des European Green Deal erreicht. Die CSDDD rückt erstmals die unternehmerische Sorgfaltspflicht gegenüber Menschenrechten und Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette in den Vordergrund. Die Relevanz der Thematik wird durch die weitreichenden Sanktionen hervorgehoben.
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind mit Ablauf der Einspruchsfrist von Europäischem Rat und Parlament mit 21. Oktober 2023 angenommen. Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen ab dem 1. Januar 2024 die nicht-finanzielle Erklärung verpflichtend nach den ESRS erstellen. Parallel wurde durch die EU-Kommission eine Anhebung der Größenkriterien vorgeschlagen, wodurch sich der Anwenderkreis der CSRD voraussichtlich verringern wird.
Mit der Gesetzesnovelle des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG), kommen einige Änderungen auf die betroffenen Rechtsträger zu. Die Novelle des Gesetzes tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft. Erfahren Sie hier mehr über die wichtigsten Änderungen des Gesetzes und darüber, wie wir Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützen können.
Die Europäische Union hat im Juli 2021 eine Verordnung über den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism) erlassen, die ab 1. Oktober 2023 in Kraft trat. Dieser Mechanismus soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie schützen, und die globalen Treibhausgasemissionen senken, indem er für den Import von bestimmten CO2-intensiven Waren aus Drittländern einen Preis festlegt.
Zur Abmilderung der Auswirkungen der Covid-Pandemie standen Unternehmen für den Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. März 2022 die Hilfsinstrumente Verlustersatz III sowie Ausfallsbonus III zur Verfügung. Die nationalen Förderrichtlinien sahen Antragsfristen auch nach dem 30. Juni 2022 vor, was nicht im Einklang mit dem EU-Beihilfenrecht stand.
Viele mitteleuropäische Unternehmen haben US-Sanktionen bislang wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die regelmäßig vorherrschende Ansicht, dass für einheimische Unternehmen lediglich EU-Sanktionen anzuwenden sind, ist jedoch nicht korrekt und durchaus riskant. Neben dem Sitz des jeweiligen Unternehmens gibt es verschiedene Faktoren, die dazu führen, dass auch mitteleuropäische Unternehmen verstärkt in den Fokus der US-Behörden geraten.
Das folgende Fallbeispiel handelt vom schweizer Unternehmen Société Internationale de Télécommunications Aéronautiques SCRL (im Folgenden "SITA"). Die in Genf ansässige SITA wurde wegen offensichtlicher Verstöße zu einer Strafzahlung in Höhe von knapp 8 Millionen US-Dollar verurteilt. Im folgenden Text werden die von der OFAC zu diesem Fall veröffentlichten Informationen zusammengefasst.
Neben Unternehmensbewertungen für Zwecke unternehmerischer Initiativen, wie dem Kauf und Verkauf von Unternehmen, oder für Zwecke der externen Rechnungslegung sind Unternehmensbewertungen auch aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Im Erbrecht und folglich in der familiären Erbregelung ist der Unternehmensbewertung eine erhebliche Bedeutung beizumessen, da sich insbesondere in Bezug auf die Erbteilung sowie das Pflichtteilsrecht häufig erbrechtliche Bewertungsanlässe ergeben. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Erblasser* noch zu seinen Lebzeiten Familienangehörigen oder auch Dritten Unternehmen bzw. Unternehmensanteile unentgeltlich zuwendet, aber auch wenn Unternehmen oder Unternehmensanteile an Stiftungen übertragen werden.
Per 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission den delegierten Rechtsakt über die ersten 12 ESRS (European Sustainability Reporting Standards) verabschiedet. Dies betrifft die beiden Cross-Cutting Standards sowie 10 Standards zu ESG-relevanten Themen.
Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat die ersten beiden Nachhaltigkeitsstandards veröffentlicht. Die verpflichtende Anwendung hängt von der Übernahme in nationales Recht der einzelnen Staaten ab. Durch die Standardentwicklung auf europäischer Ebene im Rahmen der CSRD ist abzuwarten, inwiefern die Standards des ISSB in der EU verbindlich werden. Für global agierende Unternehmen kann sich durch Aktivitäten in Nicht-EU Ländern zukünftig eine Verpflichtung ergeben.
Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat die ersten beiden Nachhaltigkeitsstandards IFRS S1 und IFRS S2 veröffentlicht. Zusammen markieren sie den Beginn einer neuen Ära, in der international berichterstattende Unternehmen zur Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet werden.
Mit dem CO2-Grenzausgleich werden künftig importierte Waren aus Drittländern mit einem Kohlenstoffpreis versehen. Bereits ab Oktober 2023 bestehen Meldepflichten für Importe aus Drittländern. In diesem Beitrag informieren wir Sie im Detail über den CO2-Grenzausgleich und dessen Auswirkungen.
Bereits im Februar 2022 legte die Europäische Kommission einen Richtlinien-Vorschlag betreffend eines EU-Lieferkettengesetzes vor („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“; kurz CSDDD), nun hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments seine Positionierung zu diesem beschlossen.