Um entgangene Gewinne oder Unternehmenswertschäden zu ermitteln, muss beurteilt werden, wie sich ein Unternehmen ohne das schädigende Ereignis entwickelt hätte. Die Rekonstruktion dieser hypothetischen Entwicklung zählt zu den anspruchsvollsten Aufgaben der Unternehmensbewertung.
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Unternehmen müssen ihre Steuerung angesichts volatiler Märkte, geopolitischer Unsicherheiten und steigender Insolvenzen widerstandsfähiger gestalten. Die integrierte Planungsrechnung gilt als Schlüssel, um von reaktiver Krisenbewältigung zu proaktiver, datenbasierter Unternehmensführung zu gelangen.
Für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gelten künftig strengere Vorgaben. Die EmpCo-Richtlinie und ihre Umsetzung in das österreichische Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schaffen dafür die rechtliche Grundlage.
Erfahren Sie, wie Fair Value, Goodwill, immaterielle Vermögenswerte, IFRS 3, UGB und Steuern im Rahmen einer Unternehmensübernahme zusammenspielen.
Ein Independent Business Review (IBR) liefert in der Restrukturierung eine unabhängige Analyse der wirtschaftlichen Lage, Unternehmensplanung und Sanierungsfähigkeit. Er schafft Transparenz und eine fundierte Grundlage für Finanzierungs- und Restrukturierungsentscheidungen.
Die Verifizierung von Product Carbon Footprint (PCF)-Daten wird für Unternehmen immer wichtiger. Strenge Vorschriften und steigende Marktanforderungen erfordern jetzt zuverlässige, auditierbare Klimadaten zur nachhaltigen Positionierung.
Mit dem neuen Marktwert im KFS/BW 1 stehen kapitalwert und marktpreisorientierte Verfahren erstmals gleichrangig nebeneinander. Grant Thornton schafft mit aktuellen Multiples die entscheidende Datengrundlage für eine marktorientierte Bewertungspraxis.
Der Iran‑Krieg 2026 stellt die Bewertungspraxis vor neue Herausforderungen. Erfahren Sie, welche Konsequenzen sich daraus für Unternehmensbewertungen und Abschlüsse ergeben und worauf nach KFS/BW 1 jetzt besonders zu achten ist.
Bewertungsgutachten kritisch prüfen: Die häufigsten Fehler bei Planung, Kapitalkosten und ewiger Rente – kompakt erklärt.
Die Beteiligungsbewertung nach UGB (AFRAC 24) und der Impairment-Test gemäß IAS 36 zählen zu den zentralen Bewertungsansätzen im österreichischen und internationalen Rechnungswesen. Trotz ähnlicher Methoden unterscheiden sie sich grundlegend in Bewertungsobjekt, Zweck und Annahmen: Während UGB/AFRAC 24 auf Beteiligungen gemäß § 189a UGB fokussiert, prüft IAS 36 die Werthaltigkeit von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU). Unterschiede bestehen auch bei der Planungsrechnung, der Berücksichtigung künftiger Maßnahmen sowie der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes (WACC). Zudem variieren die Regeln für Wertminderung und Wertaufholung. Der Überblick zeigt die wichtigsten Differenzen und bietet Orientierung für die Praxis.
Mit der neuen interaktiven Online-Plattform für aktuelle Kapitalmarktparameter erweitert Grant Thornton Austria ab sofort sein digitales Angebot für Fachleute aus den Bereichen Unternehmensbewertung, Rechnungswesen, Corporate Finance und Abschlussprüfung.
Mit der vorläufigen Einigung zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde ein weiterer Meilenstein des European Green Deal erreicht. Die CSDDD rückt erstmals die unternehmerische Sorgfaltspflicht gegenüber Menschenrechten und Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette in den Vordergrund. Die Relevanz der Thematik wird durch die weitreichenden Sanktionen hervorgehoben.
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind mit Ablauf der Einspruchsfrist von Europäischem Rat und Parlament mit 21. Oktober 2023 angenommen. Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen ab dem 1. Januar 2024 die nicht-finanzielle Erklärung verpflichtend nach den ESRS erstellen. Parallel wurde durch die EU-Kommission eine Anhebung der Größenkriterien vorgeschlagen, wodurch sich der Anwenderkreis der CSRD voraussichtlich verringern wird.
Die Europäische Union hat im Juli 2021 eine Verordnung über den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism) erlassen, die ab 1. Oktober 2023 in Kraft trat. Dieser Mechanismus soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie schützen, und die globalen Treibhausgasemissionen senken, indem er für den Import von bestimmten CO2-intensiven Waren aus Drittländern einen Preis festlegt.
Zur Abmilderung der Auswirkungen der Covid-Pandemie standen Unternehmen für den Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. März 2022 die Hilfsinstrumente Verlustersatz III sowie Ausfallsbonus III zur Verfügung. Die nationalen Förderrichtlinien sahen Antragsfristen auch nach dem 30. Juni 2022 vor, was nicht im Einklang mit dem EU-Beihilfenrecht stand.
Viele mitteleuropäische Unternehmen haben US-Sanktionen bislang wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die regelmäßig vorherrschende Ansicht, dass für einheimische Unternehmen lediglich EU-Sanktionen anzuwenden sind, ist jedoch nicht korrekt und durchaus riskant. Neben dem Sitz des jeweiligen Unternehmens gibt es verschiedene Faktoren, die dazu führen, dass auch mitteleuropäische Unternehmen verstärkt in den Fokus der US-Behörden geraten.