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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

Allgemeines zum Thema CBAM
Die Europäische Union hat im Juli 2021 eine Verordnung über den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism) erlassen, die ab 1. Oktober 2023 in Kraft trat. Dieser Mechanismus soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie schützen, und die globalen Treibhausgasemissionen senken, indem er für den Import von bestimmten CO2-intensiven Waren aus Drittländern einen Preis festlegt. In einem unserer früheren Beiträge konnten wir Sie bereits über das Thema CBAM informieren.
Welche Unternehmen sind von CBAM betroffen?
Von der CBAM-Meldepflicht sind alle Unternehmen betroffen, die CBAM-relevante Waren aus einem Drittland in die EU importieren. Zu den CBAM-relevanten Waren zählen Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Eine vollständige Liste der betroffenen Waren sind in den Anhängen 1 und 2 der CBAM-Verordnung enthalten, diese sind nach Warenart und KN-Code übersichtlich aufgelistet.
Welche Schritte haben Importeure von CBAM-relevanten Waren im Rahmen der Meldepflicht zu setzen?
Importeure von meldepflichtigen Waren haben bis spätestens 31. Jänner 2024 auf der von der Europäischen Kommission eingerichteten Plattform, dem CBAM Transitional Registry, eine Registrierung vorzunehmen und über das Unternehmer Service Portal (USP) einen CBAM-Bericht über die betroffenen eingeführten Waren des vierten Quartal 2023 abzugeben. Die Registrierung ist bereits möglich (Registrierung CBAM) und die Einreichung des CBAM-Berichts über USP soll ab Jänner 2024 erfolgen. Zurzeit besteht lediglich die Meldepflicht bei Importen von CBAM-relevanten Waren, die Verpflichtung zum Erwerb von CBAM-Zertifikaten besteht ab dem Jahr 2026.
Der CBAM-Bericht hat folgende Daten der im betroffenen Kalendervierteljahr importierten CBAM-Waren zu enthalten:
- Gesamtmenge jeder Warenart in Tonnen (bzw. Megawattstunden bei eingeführtem Strom)
- Gesamtmenge der direkten Emissionen (im Produktionsprozess entstehende Emissionen) in Tonnen CO2e-Emissionen pro eingeführter Tonne (bzw. Megawattstunde bei eingeführtem Strom) und gegliedert nach Warenart
- Gesamtmenge der indirekten Emissionen (Emissionen durch Stromverbrauch während der Warenherstellung)
- Im Ursprungsland entrichteter CO2-Preis der eingeführten Waren
Wenn keine tatsächlichen Daten zu den Treibhausgasemissionen vorliegen, können bis 31. Juli 2024 Standardwerte herangezogen werden, welche unter anderem von der Europäischen Kommission noch im Dezember veröffentlicht werden sollen. Ab dem dritten Quartal 2024 müssen voraussichtlich die tatsächlichen Werte angegeben werden.
Sollte die fristgerechte Meldung des vierteljährlichen CBAM-Berichts nicht vorgenommen werden können, so kann ein Antrag auf Verlängerung der Berichtsfrist um einen Monat gestellt werden. Wird ein übermittelter CBAM-Bericht von der Europäischen Kommission als unvollständig oder unrichtig erachtet, beauftragt sie die zuständige Behörde des jeweiligen Mitgliedstaates, um die notwendigen Informationen vom Meldepflichtigen zu beschaffen. Werden im Zuge dieses Berichtigungsverfahrens seitens des Meldepflichtigen keine erforderlichen Schritte zur Berichtung des CBAM-Berichts unternommen oder kein CBAM-Bericht vorgelegt, so werden Sanktionen seitens der national zuständigen Behörde verhängt. Die Höhe der Sanktionszahlung beträgt zwischen EUR 10 und EUR 50 für jede Tonne nicht gemeldeter Treibhausgasemissionen.
Bei der Einfuhr von CBAM-relevanten Waren weist zukünftig das Zollamt im Zuge der Zollanmeldung auf die CBAM-Meldepflicht hin. In Österreich ist das Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel (AnEH), eingegliedert im Zollamt Österreich, für die Kontrolle und Durchsetzung des CBAM zuständig.
Haben ein einem Kalendervierteljahr keine Importe von meldepflichtigen Waren stattgefunden, so ist ebenfalls keine CBAM-Meldung durchzuführen. Die Abgabe von Leermeldungen ist somit nicht vorgesehen.
Wann beginnt die Bepreisungsphase?
Für den Zeitraum von 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025 sind ausschließlich Berichte über die importierten CBAM-Waren abzugeben. Ab dem 1. Jänner 2026 beginnt die Bepreisungsphase und somit sind neben der vierteljährlich Meldungsverpflichtung auch CBAM-Zertifikate zu erwerben. Ab diesem Zeitpunkt ist die Einfuhr der betroffenen Waren in das Zollgebiet der Union nur mehr von zugelassenen CBAM-Anmeldern erlaubt. Ein Antrag auf die Zulassung als CBAM-Anmelder kann ab 2025 gestellt werden.
Sie haben ergänzende Fragen?
Bei Detailfragen oder Bedarf an umfassender Beratung, zögern Sie nicht, unseren Experten Timo Goßler zu kontaktieren.