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News. KMU.

Journal Februar 2015

Das KMU Journal bıetet monatlıch wertvolle Informatıonen für Klein- und Mittelbetriebe. In dieser Ausgabe informieren wir über die folgenden Themen:

Arzt und Umsatzsteuer – Für welche Tätigkeiten gilt die USt-Befreiung?

Ärzte sind mit ihren Umsätzen von der Umsatzsteuer befreit, dafür haben sie auch keinen Vorsteuerabzug aus den erhaltenen Eingangsrechnungen. Doch gilt auch hier: Ausnahmen bestätigen die Regel! Die unechte Steuerbefreiung der Ärzte bezieht sich nämlich nur auf die Ausübung der Heilkunde gemäß Ärztegesetz 1998. Andere Tätigkeiten des Arztes können durchaus umsatzsteuerpflichtig sein.

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Private Immobilienvermietung und privater Immobilienverkauf

Veräußerungen von privaten Immobilien unterliegen der Immobilienbesteuerung. Allerdings sind solche Veräußerungserträge mit einem anderen Einkommensteuersatz als private Mieterträge belastet. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick aus ertragsteuerlicher Sicht.

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Selbstanzeige: Unterschiedliche Fristen bei Schadensgutmachung

Damit eine Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, muss neben der Erfüllung von diversen Formalvoraussetzungen auch der Schaden gut gemacht, indem die verkürzten Abgaben nachbezahlt werden. Dabei gibt es unterschiedliche Fristen zu beachten.

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Rückstellungsbewertung NEU für Geschäftsjahre nach 31.12.2015

Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz tritt mit 20. Juli 2015 in Kraft und ist erstmalig auf Unterlagen der Rechnungslegung für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Dabei wird auch die Bewertung von Rückstellungen neu geregelt.

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Unentgeltliche Mitarbeit im Familienbetrieb: Achtung bei Gesellschaften!

Ehegatten, Kinder, Eltern und andere Familienmitglieder arbeiten oft im Familienbetrieb mit, ohne dafür entlohnt zu werden. Bei einer Überprüfung kann das zu Problemen führen, da aus Sicht der Sozialversicherung nur in wenigen Fällen eine unentgeltliche Mitarbeit vereinbart werden kann.

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Auftraggeberhaftung in der Baubranche - Vereinfachungen mit 1.1.2015

Für Bauunternehmer, die Aufträge an Subunternehmer vergeben, besteht bereits seit Jahren eine Auftraggeberhaftung (AGH) für Sozialversicherungsbeiträge und für die an das Finanzamt abzuführenden lohnabhängigen Abgaben des Subunternehmers. Mit 1.1.2015 sind nun Vereinfachungen im Bereich dieser Auftraggeberhaftung in Kraft getreten.

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Neue Leistungsortregelungen ab 1.1.2015 für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen

Mit 1.1.2015 sind neue Leistungsortregeln für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU in Kraft getreten.

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Veräußerungsverluste bei Wertpapieren: Besser betrieblich oder privat?

Die Kapitalbesteuerung im betrieblichen Bereich weist insbesondere im Bereich der Verlustverrechnung einige Besonderheiten auf, durch die sich im Vergleich zum außerbetrieblichen Bereich Steuervorteile lukrieren lassen.

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