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Neuer Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ ab 01.12.2025: Chancen für Arbeitgeber:innen in Grenzregionen
Ab 01.12.2025 tritt der neue Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ in Kraft. Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Nachbarstaaten können ohne Wohnsitz in Österreich beschäftigt werden. Erfahren Sie alle Voraussetzungen, Vorteile und Übergangsregelungen.