Hinweisgebersysteme
Whistleblowing: Darf die interne Stelle die Identität von Hinweisgeber:innen an die Geschäftsführung offenlegen?
Immer wieder wird in Vorträgen die Frage an uns herangetragen: Darf die „interne Stelle“, die für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen zuständig ist, die Identität von Hinweisgeber:innen gegenüber der Geschäftsführung oder anderen offenlegen? Das österreichische HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) bietet hier klare Richtlinien.