Immer wieder wird in Vorträgen die Frage an uns herangetragen: Darf die „interne Stelle“, die für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen zuständig ist, die Identität von Hinweisgeber:innen gegenüber der Geschäftsführung oder anderen offenlegen? Das österreichische HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) bietet hier klare Richtlinien.
Mit dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) sind Unternehmen und der öffentliche Sektor ab 50 Beschäftigten verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Eine Frage, die sich dabei oft stellt, ist, ob die Geschäftsführung die Aufgaben der sogenannten "internen Stelle" übernehmen kann.
Eine Frage, die oft im Zusammenhang mit dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) gestellt wird, ist, ob Mitarbeiter:innen der internen Stelle, die Hinweise bearbeiten, auch vom Gesetz geschützt sind. Die Antwort ist ein klares Ja.
Das österreichische HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten zur Errichtung interner Meldekanäle. Immer wieder werden wir mit der Frage konfrontiert, ob den Anforderungen des Gesetzes durch einen simplen Melde-Briefkasten genüge getan werden kann.
Unsere Experten aus dem Bereich der Forensic Services haben zusammengefasst, worum es beim HinweisgeberInnenschutzgesetz geht, welche Pflichten zu erfüllen sind und wie Sie den Aufwand zur Einrichtung eines Meldesystemes und den Betrieb der Meldestelle einfach an unsere Spezialisten auslagern können.
Mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz wird die „Whistleblower-Richtlinie“ nun auch in Österreich mit mehr als einem Jahr Verspätung umgesetzt. Betroffen sind alle Organisationen ab 50 Mitarbeitern, dies auch im öffentlichen Sektor. Viele große Unternehmen haben die notwendigen Vorkehrungen bereits getroffen, um in Kraft befindliche rechtliche Verpflichtungen in anderen Ländern zu erfüllen. Mittlere und kleinere Unternehmen haben hingegen vielfach auf die österreichische Umsetzung gewartet und müssen sich nun erstmals mit der Frage befassen, welche Art einer Complianceorganisation notwendig wird.
Viele Unternehmen achten zu wenig auf die IT-Sicherheit, obwohl Cyberkriminalität mittlerweile zu einer der wesentlichsten Bedrohungen zählt. Jetzt Maßnahmen zu setzen, zahlt sich aus: Durch die Investitionsprämie besteht die Möglichkeit, 14 % Förderung für Cybersecurity-Maßnahmen erhalten.
Als Whistleblower bezeichnet man Personen, die illegale und unmoralische Aktivitäten melden. Häufig versuchen diese Hinweisgeber, ihre Behauptungen mit Daten zu belegen, deren Erlangung oder Publikation rechtlich bedenklich ist. Dies kann sowohl für den Whistleblower als auch für die betroffenen Einrichtungen problematisch werden.
Eine geeignete Sicherheitsstrategie schützt vor Datenverfälschung, Datenverlust und Cyberkriminalität. Mit unseren Empfehlungen können Sie das Schutzniveau ihres Unternehmens deutlich verbessern.
Die EU-Mitgliedstaaten haben im Oktober 2019 eine Richtlinie verabschiedet, um Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, zu schützen. Diese Whistleblower-Richtlinie soll von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Nutzung digitaler Informationen verschafft Unternehmen Wettbewerbsvorteile. Durch die zunehmende Nutzung personenbezogener Daten entstehen aber auch Schwachstellen und Abhängigkeiten. Besonders betroffen sind die Bereiche Datenschutz und Cybersicherheit.