-
Konzern- und Jahresabschlussprüfung
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen, Prüfungen von Jahresabschlüssen auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), Prüfungen gemäß US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP), Prüfungen von Privatstiftungen
-
Prüferische Durchsicht (Review)
Ein prüferische Durchsicht oder Review stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung für Halbjahres- oder Quartalsberichte. Sie ist keine Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung.
-
Globale Prüfungsmethodologie
GTI Horizon™ ist der weltweit einheitliche, geschäftsprozess- und risikoorientierte Prüfungsansatz von Grant Thornton International Ltd.
-
Rechnungslegungsbezogene Beratung
Komplexe IFRS-Welt ganz einfach: Unsere Expert:innen navigieren Sie durch die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder und unterstützen Sie bei der Integration neuer Bestimmungen in das eigene Rechnungswesen.
-
Sonderprüfungen und sonstige Prüfungsleistungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Einerseits gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht. Standardlösungen sind hier nicht gefragt.
-
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der Abschlüsse nach UGB auf IFRS oder US-GAAP, beraten bei Konsolidierungen und der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Einrichtung von Risikomanagement-Systemen, Risikosteuerung und Risikoberichterstattung uvm.
-
Unternehmensteuern
Vor betrieblichen Grundsatzentscheidungen wie zB zur Optimierung der Unternehmensstruktur oder zur Frage der Vermögensübertragung, erstellt Grant Thornton Austria eine Analyse des Ist-Zustandes, erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die Zielsetzungen und begleitet Sie bei der erfolgreichen Umsetzung.
-
Internationale Steuergestaltung
Österreichische Unternehmen auf internationalem Expansionskurs oder internationale Klienten beim Einstieg in Österreich: Die lokalen Experten von Grant Thornton Unitreu verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in internationalen Steuerfragen, sondern sind durch die Anbindung an Grant Thornton International auch global vernetzt. Ein Fokus der Beratungstätigkeit liegt auf der Verrechnungspreisgestaltung, grenzüberschreitenden Transaktionen und Konzernfinanzierungen sowie Immobilientransaktionen.
-
Verrechnungspreise
Der Fokus unserer Beratungstätigkeit liegt auf Ihrer optimalen Verrechnungspreisgestaltung. Dabei ist es unser Ziel, bereits im Vorfeld einer internationalen Investitions- oder Strukturentscheidung, die Möglichkeiten und Restriktionen zur Gestaltung von Verrechnungspreisen zu überprüfen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.
-
Umsatzsteuer
Oftmals laufen Unternehmen dadurch Gefahr, dass die eigentlich kostenneutrale Umsatzsteuer schlussendlich ein wesentlicher Kostenfaktor wird. Hinzu kommt, dass das österreichische Finanzstrafrecht äußerst strenge Strafen vorsieht. Wir von Grant Thornton helfen Ihnen, die Kosten zu minimieren und gleichzeitig ihre Compliance sicherzustellen.
-
Private Wealth
Der Erhalt, die Vermehrung von bestehenden, erwirtschafteten oder geerbten Vermögen sowie die Weitergabe an nächste Generationen, ist oftmals ein komplexes, hochsensibles und emotionales Thema. Unser erfahrenes Private Wealth Team zeichnet sich durch die langjährige und vertrauenswürdige Beratung aus.
-
Immobilienberatung
Besonders in unsicheren Zeiten hat sich die Investition in beständige Werte bewährt. Immobilien gelten seit jeher als sichere Investitionsobjekte und haben insbesondere in den vergangenen Jahren als Wertanlage einen Aufschwung erlebt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie unterschiedlichsten Bereichen als kompetenter Partner unterstützen.
-
Global Mobility Services
Entsendungsmanagement ist eine Aufgabe mit vielen Aspekten und vielen Ansprechpartnern. Für ein erfolgreiches Entsendungsmanagement benötigen Sie nicht nur einen lokalen Steuerberater, sondern ein Netzwerk, das grenzüberschreitend erfolgreich zusammenarbeitet. Grant Thornton verfügt über Mitgliedsfirmen in mehr als 130 Ländern mit Global Mobility Experten, die sich regelmäßig miteinander austauschen.
-
Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für viele Entscheidungen im Unternehmen. Nur wer seine Zahlen übersichtlich aufbereitet und sich einen guten Überblick über sein Unternehmen verschafft, kann Schwachpunkte rechtzeitig erkennen und auf negative Entwicklungen reagieren. Der Einsatz modernster Software (ab sofort BMD) ermöglicht Ihnen jederzeit den Zugriff auf Ihr Zahlenwerk. Digitales Belegwesen und ein Dokumentenmanagementsystem für die Datenarchivierung sind dabei selbstverständlich. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung.
-
Erstellung Jahres- und Konzernabschluss
Je nach Größe Ihres Unternehmens und abhängig von der gewählten Rechtsform sind Sie zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Außerdem wollen Anteilseigner, Eigentümer und Management regelmäßig mit Finanzinformationen versorgt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufzeichnungspflichten und gewährleisten damit, dass Sie Gesellschaften, der Bank und anderen Adressaten aussagekräftige und verlässliche Zahlen präsentieren.
-
Payroll Services
Personalverrechnung gehört zu den Themenbereichen, die sich rasant ändern und ständig an Komplexität gewinnen. Hier treffen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und andere Rechtsmaterien aufeinander. Unsere ExpertInnen helfen Ihrem Team, auf dem aktuellen Stand zu bleiben und komplexe Fragestellungen zu lösen. Wir übernehmen aber auch gerne die gesamte Personalverrechnung für Sie.
-
Tax Compliance
Steuerbehörden halten Unternehmer und Freiberufler mit Steuerfragen ständig auf Trab, somit spielen sie eine zentrale Rolle in fast jeder Geschäftsentscheidung. Je nach Bedarf reichen unsere Leistungen von der Erstellung von Steuererklärungen, der Durchführung von Steuerberechnungen mit einer eingehenden Überprüfung der Daten als Bemessungsgrundlage bis hin zur internationalen Tax-Compliance für mehrere Länder.
-
Robotic Process Automation (RPA)
Robotic Process Automation (RPA) ist eine einfache Möglichkeit für Unternehmen, Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu verfahren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
-
Unternehmensbewertung
Jeder Bewertungsanlass erfordert ein Verständnis der individuellen Lösungsmöglichkeiten und Kenntnis der gesetzlichen und regulativen Vorgaben. Sie profitieren von unserer langjährigen praktischen Erfahrung und hohen fachlichen Expertise.
-
Forensic Services & Cyber Security
Wenn es um Risken im Geschäft geht, sind unsere Expertinnen und Experten zur Stelle. Wir unterstützen Sie nicht nur in Verdachtsfällen oder bei Streitigkeiten, sondern entwickeln geeignete Strategien im Bereich der Prävention, um Ernstfälle möglichst zu verhindern. Unser Team im Bereich Cyber Security unterstützt Sie dabei, ihre Netzwerke und Anwendungen sicher zu gestalten und ist im Fall eines Sicherheitslecks rasch zur Stelle.
-
Sustainability Services
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt kontinuierlich zu. Dies umfasst die ESG-Faktoren, das heißt Umweltaspekte (Environmental), soziale und arbeitsrechtliche Aspekte (Social) sowie die Governance der Unternehmen und ihrer Lieferkette. Das wirkt sich auch maßgeblich auf das Geschäftsmodell vieler Unternehmen aus. Kunden, Investoren und Marktpartner erwarten, dass Unternehmen die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns kennen.
-
Transaktionsberatung
Nur eine zielgesteuerte und fundierte Beratung hilft, die mit einer solchen Transaktion verbundenen Chancen und Risiken besser beurteilen und quantifizieren zu können. Wir untersuchen für Sie die wirtschaftliche, finanzielle und/oder steuerliche Situation des Zielunternehmens und begleiten und beraten Sie sowohl bei einem Erwerbsvorgang als auch bei einem Verkaufsprozess.
-
Merger & Acquisition
Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Deal. In sämtlichen Phasen einer Unternehmenstransaktion auf Käufer- oder Verkäuferseite gewährleisten wir ein professionelles Transaktionsmanagement.
-
Restrukturierung & Fortbestehens-prognose
Wir unterstützen Sie bei der Erhaltung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch ein vielfältiges Leistungsportfolio: Sanierungsplan und Fortführungsprognosen, Operative Sanierung und Restrukturierung sowie strategische Neuausrichtung, Management Coaching, Financial Turn Around und Valuation Service uvm.
-
IT Audit & Special Attestation
Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung zieht weitreichende Veränderungen in der Geschäftswelt nach sich. Zeitgemäße Rechnungslegung ist ohne komplexe IT-Systeme nicht mehr denkbar. Gleichzeitig steigen damit aber auch die Risiken für Unternehmen, insbesondere beim Umgang mit Daten. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten sind zentrale Sicherheitsanforderungen, die auch in Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit von IT-gestützter Rechnungslegung zu erfüllen sind. Unsere IT-Prüfer sind Experten im operativen IT-Betrieb und entwickeln für Sie gezielte Maßnahmen, um Risiken entgegenzuwirken und die Sicherheit und Verlässlichkeit Ihrer IT-Systeme zu überprüfen.
-
Internal Audit
Internal Audit unterstützt Unternehmen und Organisationen beim Erreichen ihrer Ziele, indem die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs-und Überwachungsprozesse analysiert und bewertet werden.
-
Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Grant Thornton Austria bietet umfassende Leistungen im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens mit einem breiten Kompetenzspektrum von Bankwesen bis hin zu Kommunikation. Kerntätigkeit von Sachverständigen ist die objektive Aufnahme von Befunden und die Erstattung von Gutachten – ungeachtet aller äußeren Umstände. Unsere Experten Gottwald Kranebitter und Georg H. Jeitler stellen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sicher, dass höchste fachliche Standards sowie das Objektivitätsgebot eingehalten werden.
-
Krisenmanagement
In einer akuten Krisensituation müssen in kurzer Zeit professionelle Maßnahmen zur Eindämmung der Krise und zur Umsetzung der behördlichen Auflagen ergriffen werden. Für Organisationen jeder Größe bietet Grant Thornton Austria ein umfassendes Herangehen für erfolgreiches Krisenmanagement.
-
Blockchain und Crypto Assets
Blockchain als Trägertechnologie für unter anderem Krypto-Währungen und Smart Contracts gewinnt zunehmend an Bedeutung. Grant Thornton Austria bietet umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien und –Geschäftsmodelle. Die Prüfung von Krypto-Währungen und anderen Blockchain-basierten digitalen Assets zeichnet sich durch einen hohen Komplexitätsgrad aus. Dies liegt an der raschen Veränderungen und Volatilität des Marktes, an dem Fehlen von umfassenden Vorschriften über die Krypto-Assets und der Tatsache, dass sich bestimmte Technologien noch in der Entwicklung befinden. Als verlässlicher Partner unterstützen wir Unternehmen mit unserer Expertise. Insbesondere im Bereich des Nachweises über die Existenz und das Eigentum über digitale Assets bieten wir in Zusammenarbeit mit Grant Thornton Kanada eine exzellente Methodik zur Prüfung digitaler Bestände. Unser Leistungsportfolio umfasst insbesondere: - Abschlussprüfungen von regulierten und nicht-regulierten Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Bestätigungsleistungen über das Vorhandensein, die Bewertung und das Eigentum von Krypto-Assets in definierten Wallets (u.a. unter Anwendung der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000) - Beratung im Bereich des Aufbaus und der Weiterentwicklung Interner Kontrollsysteme und IT- sowie Cybersecurity-Standards von Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Übernahme der internen Auditfunktion (Interne Revision)
-
Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Wachstumsstrategien für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft zu entwickeln und das Potenzial Ihrer Marke maximal auszuschöpfen. Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie. Sofern Sie als Unternehmen nicht ausschließlich die Strategie der „Kostenführerschaft“ verfolgen, lohnt es sich, über ein eindeutiges leistungsbasiertes Alleinstellungsmerkmal zu verfügen, um am Markt nachhaltig profitabel wachsen zu können. In einer Zeit, in der der Überfluss den Mangel abgelöst hat, wird es für Unternehmen jedoch zunehmend schwieriger, sich von dem Wettbewerb klar abzugrenzen.
-
Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
-
Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

Das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz: Wer ist betroffen und was wird verlangt?
Das am 25.02.2023 in Kraft getretene HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie um und verpflichtet alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Sektors mit mindestens 50 Mitarbeiter:innen (sowie bestimmte Unternehmen im Finanzbereich größenunabhängig) zur Implementierung eines internen Meldekanals, über den bestimmte Rechtsverstöße gemeldet werden können sowie einer internen Stelle zur Bearbeitung der Hinweise. Hinweisgeber:innen und ihr Umfeld unterliegen dabei erstmals einem spezifischen Schutz vor Repressalien.
Durch Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeiter:innen muss eine Umsetzung bereits bis 25. August 2023 erfolgen, Unternehmen mit einer Mitarbeiter:innenzahl zwischen 50 und 249 haben bis 17. Dezember 2023 Zeit.
Besondere Pflichten.
Aus den Bestimmungen des Gesetzes ergibt sich die Pflicht zum umfassende Identitätsschutz von Hinweisgeber:innen. Eine Abgabe von Hinweisen muss vertraulich ermöglicht werden, wobei mündliche oder schriftliche Meldewege zulässig sind. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Pflichten ist die Einrichtung eines elektronischen Meldesystems in der Regel nicht nur als sicherer, sondern auch praktikabler anzusehen.
Mit der Einrichtung des Meldesystemes ist es allerdings nicht getan: Innerhalb des Unternehmens muss eine sogenannte „interne Stelle“ eingerichtet werden, die den Hinweisen explizit „unparteilich und unvoreingenommen“ nachzugehen hat und mit den dafür „notwendigen finanziellen und personellen Mitteln“ auszustatten ist, also auch entsprechend kompetent sein muss. Die interne Stelle muss Hinweisgeber:innen u.a. binnen 14 Tagen eine persönliche Besprechung ermöglichen, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten erfüllen, Datenschutzvorgaben einhalten, angemessene Folgemaßnahmen setzen und Hinweisgeber:innen zudem innerhalb vorgegebener Fristen informieren. Weiters ist von Beginn an zu evaluieren, ob der betreffende Hinweis überhaupt die vom Gesetz taxativ vorgesehenen, spezifisch eingeschränkten Bereiche berührt.
Zusammengefasst werden daher rechtliches, betriebswirtschaftliches und technisches Fachwissen benötigt – die Sorgepflichten zum Schutz der Identität der Hinweisgebenden umfassen etwa auch die auch die indirekte Ableitbarkeit der Identität. Um dies bei zur Verfügung gestellten digitalen Dokumenten korrekt zu erfüllen, muss das Team der internen Stelle wissen, welche Informationen aus solchen Datenbeständen ausgelesen werden können. Und die Verpflichtung zur relativ zügigen Information an Hinweisgebende über Folgemaßnahmen binnen drei Monaten erfordert geeignete Kenntnisse rund um interne Ermittlungen.
Wesentliches Element des HSchG ist es, die Hinweisgeber:innen vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen zu schützen. Eine in der EU-Richtlinie vorgesehene Beweislastumkehr zulasten der Unternehmen wurde in Österreich zwar nicht direkt umgesetzt, jedoch müssen Hinweisgebende eine Vergeltungsmaßnahme lediglich glaubhaft machen und das Beweismaß wurde abgesenkt, was auch zu erhöhtem Dokumentationsbedarf rund um Hinweisgebende und ihr Umfeld führt.
Schutz für interne und externe Personen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen Meldemöglichkeiten nur für Mitarbeiter:innen angeboten werden. Da jedoch auch externe Personen wie z.B. Mitarbeiter:innen von Lieferanten durch das Gesetz geschützt werden, ist die Einrichtung eines generell zugänglichen Meldekanals dringend anzuraten: Ist kein interner Kanal verfügbar, sind externe Personen gezwungen, Meldungen bei einer externen Stelle – also einer Behörde – vorzunehmen und lösen damit behördliche Ermittlungshandlungen aus.
Im Gesetz wird explizit vorgesehen, dass ein einfacher Zugang zu klaren Informationen über die Hinweisgabe und das Verfahren eingerichtet wird. Unternehmen müssen Hinweisgeber dazu anregen, die interne Meldestelle einer externen Meldung vorzuziehen, und auch Hinweisgeber:innen werden angehalten, zu prüfen, ob zunächst ein Hinweis an eine interne Stelle gegeben werden kann. Hieraus ergibt sich ein Stufenbau für Hinweisgaben, nach dem erst eine interne Stelle, dann eine externe Stelle und nur bei Aussichtslosigkeit eine tatsächliche Veröffentlichung des Sachverhaltes unter Aufrechterhaltung des gesetzlichen Schutzes möglich ist.
Mehrwert eines Hinweisgebersystems.
Neben der Erfüllung rechtlicher Anforderungen bietet ein gut implementiertes Hinweisgebersystem wesentliche Vorteile: Es stellt einen zentralen Bestandteil des Risiko- und Compliancemanagements dar und kann verhindern, dass etwaige Probleme in Ihrer Organisationsstruktur oder Ihrer Unternehmenskultur in den Medien landen oder Ihr Unternehmen langwierigen behördlichen Ermittlungen ausgesetzt wird. Ein wirksamer Meldekanal minimiert dadurch sowohl Reputations- als auch Haftungsrisiken. Weiters entsteht eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter:innen und somit eine präventive Wirkung.
Mehreren Studien zufolge sind Hinweisgebersysteme die Hauptquelle für die Aufdeckung von Compliance-Verstößen. Ein vom Top-Management unterstützter Meldekanal trägt zu einer transparenten Unternehmenskultur bei, verhindert „böse Überraschungen“ und fördert somit den Unternehmenserfolg.
Mit wie vielen Hinweisgaben ist zu rechnen?
Schlüssel zu einer erfolgreichen Einführung ist die Anpassung des Meldesystems an die unternehmensspezifische Struktur und Risikosituation, die offene Kommunikation gegenüber der Belegschaft und die Begleitung durch kurze Schulungsmaßnahmen.
Durch eine derart abgewickelte Einführung werden Fehlverwendungen des Meldesystems deutlich reduziert. Im Falle gut eingeführter Systeme ist im Weiteren grundsätzlich mit nur wenigen Meldungen zu rechnen: Aus den Erfahrungen der Vergangenheit zeigt sich, dass die weitaus überwiegende Mehrheit der Unternehmen nur mit wenigen, sporadischen Fällen von Hinweisgaben zu rechnen hat.
Auslagerung von Hinweisgebersystem und interner Stelle.
Anhand der gering zu erwartenden Zahl an Meldungen zeigt sich, dass die Einrichtung eigener betriebsinterner Strukturen für zahlreiche Unternehmen keine ideale Situation darstellt. Vielfach bestehen weder die organisatorischen Umstände, noch kann das entsprechende Fachwissen vernünftig aufgebaut und vor allem auch aufrechterhalten werden.
Abhilfe kann die im Gesetz vorgesehene Auslagerungsmöglichkeit der notwendigen Leistungen schaffen: Gerne unterstützt Sie unser Team im Bereich Forensic Advisory unkompliziert und kostengünstig bei der Einrichtung und Einführung eines Hinweisgebersystems basierend auf der in Europa marktführenden Lösung „EQS Integrity Line“ (oder auf Grundlage einer von Ihnen bereits eingerichteten anderen technischen Lösung) und übernimmt im Weiteren auch die Aufgaben der internen Stelle.
So können Hinweise von rechtskundigen Spezialisten weisungsfrei eingeordnet, behandelt und bei Bedarf durch unabhängige forensische Ermittlungsmaßnahmen weiterverfolgt werden, dies vor allem auch ohne Risken interner Interessenskonflikte.
Monatliche Fixkosten für das technische System beginnen, abhängig von Funktionsumfang, Sprachen und Mitarbeiter:innenzahl bei EUR 99,– (zzgl. USt) und umfassen bei Vertragsabschluss bis zum 30. Juni 2023 bereits die allfällige Ersteinordnung von einer Meldung pro Monat durch unsere Experten im ersten Jahr. Setupkosten beginnen bei EUR 500,– (zzgl. USt) einmalig.
Whistleblower Management professionell abwickeln!
Eine individuelle Begleitung von Einführung, Anpassungen und Schulungen bieten wir gerne nach einer telefonischen Erstbesprechung an.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine individuelle Rechtsberatung ersetzt und Sachverhalte ggfs. verkürzt oder auf Grundlage derzeitiger Einschätzungen dargestellt werden. Grant Thornton übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der dargestellten Informationen.