Hinweisgebersysteme

Sind Mitarbeiter:innen der internen Stelle auch vom HinweisgeberInnenschutzgesetz geschützt?

Mag. Georg H. Jeitler, BA MBA
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Eine Frage, die oft im Zusammenhang mit dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) gestellt wird, ist, ob Mitarbeiter der internen Stelle, die Hinweise bearbeiten, auch vom Gesetz geschützt sind. 

Nach den Bestimmungen des HSchG sind Personen, die Hinweise auf Rechtsverletzungen geben, vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. In § 2 Abs 3 HSchG wird explizit festgelegt, dass die Vorschriften des 4. und 5. Hauptstücks – aus denen sich der Schutz ergibt – auch für natürliche Personen gelten, die Hinweisgeber:innen bei der Hinweisgebung unterstützen. Dies schließt auch Mitarbeiter:innen der internen Stelle ein, die einen Hinweis bearbeiten.

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