Jetzt voten: unterstützen Sie Ihre Favoritin oder Ihren Favoriten von Grant Thornton Austria.
Kompakter Überblick zu Reisekostenrichtlinien in Österreich: gesetzliche Grundlagen, Risiken und Empfehlungen für eine rechtssichere Dienstreise-Abrechnung.
Der Iran‑Krieg 2026 stellt die Bewertungspraxis vor neue Herausforderungen. Erfahren Sie, welche Konsequenzen sich daraus für Unternehmensbewertungen und Abschlüsse ergeben und worauf nach KFS/BW 1 jetzt besonders zu achten ist.
Social media is a game changer. Charities looking to engage with a more technology literate audience need to harness the power of this rapidly changing environment.
Am 11. Juni 2014 wurde vom Ministerrat ohne vorheriges Begutachtungsverfahren die Regierungsvorlage zur Finanzstrafgesetznovelle 2014 beschlossen, die insbesondere Verschärfungen bei Selbstanzeigen vorsieht.
Im Rahmen der kapitalwertorientierten Unternehmensbewertung werden zukünftige Zahlungsüberschüsse des Bewertungsobjektes mit einem risikound laufzeitäquivalenten Zinssatz auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Dieser Kapitalisierungszinssatz lässt sich grundsätzlich in zwei Komponenten, den Basiszinssatz und die für das unternehmerische Risiko geforderte Risikoprämie, zerlegen.
Auf der Suche nach dem Wert bzw. potentiellen Marktpreis eines Unternehmens bietet sich das Multiplikatorverfahren als eine mathematisch einfache Berechnungsmethode an. Hierbei wird eine Bezugsgröße des Unternehmens (meist Ergebnisgröße) mit einem Multiplikator (Multiple) vervielfacht und ergibt so den potentiellen Marktpreis des Unternehmens. Jedoch darf man sich von der rechnerischen Einfachheit nicht täuschen lassen, da auch hier die Tücke im Detail – insbesondere in der Ermittlung des Multiplikators – steckt.
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes gemäß dem Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2014 – BudBG 2014
Was Sie in der Personalverrechnung iZm mit dem Abgabenänderungsgesetz 20´14 und anderen Gesetzesvorhaben besonders beachten müssen und welche weiteren Gesetzesänderungen schon im Entwurf vorliegen, fassen wir in diesem Newsletter für Sie zusammen.
Am 24. Februar 2014 wurde die Regierungsvorlage des Abgabenänderungsgesetzes 2014 im Nationalrat beschlossen. Der Großteil der neuen Bestimmungen tritt mit 1. März 2014 in Kraft. In dieser Ausgabe finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen geplanten Änderungen in den wesentlichen Gesetzesmaterien.
Abgabenänderungsgesetz 2014: die wesentlichen Änderungen aus dem Begutachtungsentwurf. Am 9. Jänner 2014 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) zur Begutachtung versendet. Die Begutachtungsfrist endet am 22. Jänner 2014. Der Großteil der neuen Bestimmungen soll mit 1. März 2014 in Kraft treten.