
Was ist die Ortstaxe?
Die Ortstaxe ist eine kommunale Abgabe, die für entgeltliche Aufenthalte im Stadtgebiet von Wien abzuführen ist. Abgabepflichtig sind alle Personen, die gegen Entgelt in einer Unterkunft nächtigen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Urlaubsgäste, Geschäftsreisende oder sonstige Besucher:innen handelt und ob das Entgelt vom Gast selbst oder von Dritten getragen wird.
Bemessungsgrundlage für die Ortstaxe ist das Entgelt für den Aufenthalt, wobei sowohl die Umsatzsteuer als auch ein im ortsüblichen Ausmaß enthaltenes Frühstück außer Ansatz bleiben. Die Höhe der Ortstaxe wird schrittweise angepasst: Sie betrug bislang 3,2 %, erhöht sich ab dem 1. Juli 2026 auf 5 % und ab dem 1. Juli 2027 auf 8 % der maßgeblichen Bemessungsgrundlage.
Wer ist einhebungspflichtig?
Die Verpflichtung zur Einhebung und Abfuhr der Wiener Ortstaxe trifft die Inhaber:innen von Unterkünften in Wien. Der Begriff umfasst sowohl klassische Beherbergungsbetriebe (z. B. Hotels, Pensionen) als auch sonstige Unterkünfte wie Apartments, Privatzimmer oder vergleichbare Einrichtungen.
Von der Abgabepflicht befreit sind insbesondere Minderjährige im Rahmen von Aufenthalten zum Schulbesuch oder zur Ausbildung, Studierende an Wiener Hoch- und Fachschulen, Gäste in Jugendherbergen sowie Personen mit einem ununterbrochenen Aufenthalt von mehr als drei Monaten.
Wann ist die Ortstaxe zu entrichten?
Die Ortstaxe ist zum Zeitpunkt der Rechnungsbezahlung durch den Gast einzuheben. Der/Die Unterkunftsgeber:in hat die eingehobene Ortstaxe bis zum 15. des dem Aufenthalt folgenden Monats an den Magistrat abzuführen und bis zum 15. Februar des Folgejahres im Rahmen einer Jahressteuererklärung zu melden.
Die Jahressteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch einzureichen. Das Magistrat kann in bestimmten Fällen, etwa bei wiederholten Fristversäumnissen, kürzere Abgabe- und Entrichtungsfristen festlegen.
Fazit
Die stufenweise Erhöhung der Wiener Ortstaxe stellt eine wesentliche regulatorische Änderung dar, die unmittelbare Auswirkungen auf die wirtschaftliche und administrative Abwicklung im Beherbergungssektor hat. Neben der Anpassung der Preisgestaltung rücken insbesondere die korrekte Einhebung, fristgerechte Abfuhr sowie eine ordnungsgemäße Deklaration der Abgabe in den Fokus. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine frühzeitige Evaluierung bestehender Prozesse und Systeme, um Umsetzungslücken zu vermeiden und eine durchgängige Compliance sicherzustellen.
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