
Die SBTi hat die finale Version ihres überarbeiteten Corporate Net-Zero Standards (V2.0) veröffentlicht. Der neue Standard entwickelt den bisherigen Rahmen aus dem Jahr 2021 konsequent weiter und legt einen deutlich stärkeren Fokus auf die tatsächliche Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen, Transparenzanforderungen sowie die kontinuierliche Steuerung und Weiterentwicklung von Klimazielen.
Unternehmen erhalten damit einen umfassenden Orientierungsrahmen für die Definition, Validierung und Nachverfolgung wissenschaftsbasierter Klimaziele. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Governance, Datenqualität, Monitoring und Berichterstattung.
1. Hintergrund und Zielsetzung SBTi
Die Science Based Targets initiative verfolgt das Ziel, Unternehmen bei der Entwicklung wissenschaftsbasierter Klimastrategien zu unterstützen und deren Emissionsreduktionspfade mit dem globalen 1,5-°C-Ziel in Einklang zu bringen. Mittlerweile haben mehr als 11.000 Unternehmen Klimaziele im Rahmen der SBTi definiert. Neben ihrem Beitrag zum Klimaschutz profitieren Unternehmen insbesondere von einem verbesserten Risikomanagement, höherer Resilienz gegenüber regulatorischen und marktbedingten Veränderungen sowie einer stärkeren Wettbewerbsposition in einer zunehmend kohlenstoffarmen Wirtschaft.
Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin Bedarf an einem einheitlichen und glaubwürdigen Standard. Dieser soll Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Klimastrategien unterstützten und gleichzeitig mit bestehenden sowie zukünftigen regulatorischen und marktbasierten Rahmenwerken kompatibel bleiben. Der neue Corporate Net-Zero Standard V2.0 basiert auf über zehn Jahren Praxiserfahrung, umfangreichen Stakeholder-Konsultationen sowie Pilotprojekten. Er stellt die bislang umfassendste Weiterentwicklung des SBTi-Ansatzes dar.
2. Zentrale Neuerungen der Net-Zero Standards 2.0
Differenziertere Anforderungen je nach Unternehmenskontext
Der Standard trägt künftig stärker den unterschiedlichen Ausgangsbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten von Unternehmen Rechnung. Dazu zählen insbesondere spezifische Anforderungen und Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für Unternehmen in Ländern mit niedrigem Einkommen. Ziel ist es, eine realistische und zugleich ambitionierte Zielsetzung zu ermöglichen.
Realistische und kontextspezifische Zielsetzung
Klimaziele müssen künftig stärker an den tatsächlichen Dekarbonisierungsmöglichkeiten eines Unternehmens ausgerichtet werden. Berücksichtigt werden unter anderem bestehende Anlagen und Infrastruktur, Wertschöpfungs- und Lieferketten, branchenspezifische Rahmenbedingungen sowie geografische Gegebenheiten. Zudem wird die Verknüpfung von Zielsetzung und Transformationsplanung („Transition Planning“) deutlich gestärkt. Unternehmen müssen mindestens zwei kurzfristige Klimaziele definieren und können ergänzend ein langfristiges Netto-Null-Ziel festlegen.
Best-Effort-Ansatz und höhere Transparenz
Die Zielerreichung wird künftig stärker anhand der nachweisbaren Bemühungen eines Unternehmens bewertet. Unternehmen müssen insbesondere zentrale Annahmen und Abhängigkeiten offenlegen, wesentliche Umsetzungshemmnisse transparent darstellen und alle verfügbaren Hebel zur Emissionsreduktion nutzen. Unterstützt wird dieser Ansatz durch regelmäßige Fortschrittsberichte, Mindestanforderungen für Zielanpassungen sowie eine stärkere Verknüpfung mit wirtschaftlichen Anreizsystemen.
Klare Priorisierung von Emissionsreduktionen
Der Standard verankert eine klare Priorisierung von Klimaschutzmaßnahmen: Im Vordergrund stehen direkte Emissionsreduktionen innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit, gefolgt von Reduktionen entlang der Wertschöpfungskette sowie systemischen bzw. sektorweiten Transformationsmaßnahmen. Marktbasierte Instrumente wie Energienachweise oder zertifizierte Rohstoffsysteme, etwa Mass-Balance- oder Book-and-Claim-Ansätze, können ergänzend eingesetzt werden, sofern sie die jeweils definierten Qualitätsanforderungen erfüllen und nicht an die Stelle realer Emissionsreduktionen treten.
Kontinuierliche Leistungsbewertung und Verbesserung
Ein jährlicher Überprüfungsprozess soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Fortschritte regelmäßig bewerten, bestehende Herausforderungen systematisch dokumentieren und geeignete Gegenmaßnahmen ableiten. Spätestens am Ende eines Zielzyklus sind neue Ziele festzulegen. Damit etabliert die SBTi einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der die langfristige Wirksamkeit und Steuerungsrelevanz unternehmerischer Klimastrategien stärkt.
Verantwortung für verbleibende Emissionen
Die Nutzung hochwertiger CO₂-Zertifikate bleibt möglich, jedoch ausschließlich ergänzend zu realen Emissionsreduktionen und nicht als Ersatz für die Dekarbonisierung der eigenen Wertschöpfungskette. Darüber hinaus führt die SBTi ein freiwilliges Anerkennungsmodell für zusätzliche Klimaschutzleistungen ein. Dieses umfasst insbesondere die Verantwortung für laufende Emissionen („Ongoing Emissions Responsibility“, OER) sowie zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette („Beyond Value Chain Mitigation“, BVCM).
3. Zielstruktur und Anforderungen
Der Standard schafft künftig eine klarere Struktur zwischen verpflichtenden Anforderungen, ergänzenden Empfehlungen und freiwilligen Anerkennungsmechanismen. Dadurch wird transparenter, welche Zielsetzungen für Unternehmen verbindlich sind und welche zusätzlichen Klimaschutzleistungen über die Mindestanforderungen hinaus anerkannt werden können.
Anforderungen nach Emissionsbereichen (Scopes)
Ein Netto-Null-Ziel umfasst dabei sowohl kurz- als auch langfristige Emissionsreduktionsziele über alle relevanten Scopes hinweg. Ergänzend ist vorgesehen, unvermeidbare Restemissionen im Zieljahr durch geeignete Neutralisierungsmaßnahmen auszugleichen.
Die Festlegung eines Netto-Null-Ziels bleibt weiterhin grundsätzlich freiwillig. Unternehmen, die ein solches Ziel einreichen, müssen jedoch die jeweiligen methodischen Anforderungen des Standards erfüllen.
| SCOPE 1 | SCOPE 2 | SCOPE 3 | |
|---|---|---|---|
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Kurzfristige Ziele (5‑Jahres-Ziele)
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Für alle Unternehmen erforderlich
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Für alle Unternehmen erforderlich
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Für Unternehmen der Kategorie A erforderlich
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Langfristige Ziele (Ziele zur Erreichung von Restemissionsniveaus bis spätestens 2050)
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Abhängig von der Zielsetzungsmethode
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Optional für alle Unternehmen
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Optional für alle Unternehmen
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Freiwillige Anerkennungsbereiche
Zusätzlich können Unternehmen Fortschritte in freiwilligen Anerkennungsbereichen ausweisen. Diese ergänzen die verpflichtenden Zielanforderungen und machen sichtbar, welche zusätzlichen Beiträge ein Unternehmen über die eigene Emissionsreduktion hinaus leistet.
- stündliche Abstimmung von Stromverbrauch und Strombeschaffung („Hourly Matching“),
- fortlaufende Verantwortung für verbleibende Emissionen („Ongoing Emissions Responsibility“).
4. Übergangsregelung & Bedeutung für Unternehmen
Bis zum 31. Januar 2028 können Unternehmen ihre Ziele weiterhin nach dem bisherigen Standard (Version 1.3.1) oder nach der neuen Version 2.0 einreichen. Anschließend wird der neue Standard verbindlich. Mit Version 2.0 verschiebt die SBTi ihren Fokus deutlich von der Zieldefinition hin zur tatsächlichen Umsetzung und Wirkung. Ebenso erfolgt ein Übergang von einer einmaligen Zielvalidierung hin zu einem kontinuierlichen Steuerungs- und Verbesserungsprozess. Unternehmen sollten daher insbesondere:
- Klimaziele stärker in ihre Geschäftsstrategie integrieren,
- Transformationspläne konsequent operationalisieren,
- belastbare Monitoring- und Reportingprozesse etablieren sowie
- reale Emissionsreduktionen konsequent priorisieren.
5. Unser Fazit
Die Überarbeitung des Corporate Net-Zero Standards stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit unternehmerischer Klimastrategien dar.
Besonders hervorzuheben sind:
- die stärkere Verknüpfung von Zielsetzung und Umsetzung,
- die klare Priorisierung realer Emissionsreduktionen,
- die Einführung eines kontinuierlichen Verbesserungsansatzes sowie
- die höheren Anforderungen an Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Für Unternehmen bedeutet dies zwar einen erhöhten Aufwand in den Bereichen Datenmanagement, Governance und Berichterstattung. Gleichzeitig schafft der neue Standard jedoch einen praxisnäheren Rahmen, um Klimaziele wirksam in die operative Steuerung und langfristige Wertschöpfung zu integrieren.
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Der Artikel enthält in Teilen Inhalte von Grant Thornton International: IFRS Example Interim Condensed Consolidated Financial Statements 2026 | Grant Thornton insights
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