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Kompakter Überblick zu Reisekostenrichtlinien in Österreich: gesetzliche Grundlagen, Risiken und Empfehlungen für eine rechtssichere Dienstreise-Abrechnung.
Der Iran‑Krieg 2026 stellt die Bewertungspraxis vor neue Herausforderungen. Erfahren Sie, welche Konsequenzen sich daraus für Unternehmensbewertungen und Abschlüsse ergeben und worauf nach KFS/BW 1 jetzt besonders zu achten ist.
Die globale Corona-Pandemie hat wirtschaftliche Veränderungen gebracht, die viele berichterstattende Unternehmen bisher nicht in Betracht ziehen mussten. Eine davon ist die Fähigkeit, Kredite zurückzahlen zu können.
Wir von Grant Thornton Austria möchten uns bei allen GeschäftspartnerInnen und MitarbeiterInnen für das entgegengebrachte Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit in diesem außergewöhnlichen Jahr 2020 bedanken. Bitte beachten Sie unsere Öffnunsgzeiten zwischen den Jahren: von 28.12. bis 30.12.2020 ist unser Empfang in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Am 10.12.2020 wurde im Nationalrat das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz beschlossen, welches bezüglich des Umsatzsteuergesetzes folgende Änderungen vorsieht:
Der Jahreswechsel naht mit großen Schritten und die "To Do"-Liste wird immer länger. Damit Sie nichts übersehen, haben wir für Sie eine Checkliste zum Jahresende zusammengestellt. So können Sie die Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung noch rechtzeitig nutzen.
Im vorliegenden Fall (BFG 1. 10. 2020, RV/7103519/2019) war strittig, ob rückgezahlte Sozialversicherungsbeiträge iZm Auslandseinkünften, für die Österreich kein Besteuerungsrecht zusteht, den Gesamtbetrag der zu versteuernden Einkünfte erhöhen oder im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind.
Wir freuen uns, Sie darüber informieren zu können, dass die Grant Thornton Austria Gruppe in ein modernes Kompetenzzentrum am Hauptbahnhof übersiedelt. Ab 9. Dezember 2020 sind wir an unserem neuen Standort im QBC am Wiener Hauptbahnhof für Sie da.
Viele Unternehmen melden ArbeitnehmerInnen zur Kurzarbeit an, um finanzielle Engpässe aufgrund der Corona-Pandemie zu überbrücken. Betroffene DienstnehmerInnen können diese Zeit zur Weiterbildung nutzen. Betrieben sollen 60 % der anfallenden Sach- und Personalkosten für die Qualifizierung von ArbeitnehmerInnen in Covid-19-Kurzarbeit ersetzt werden. Voraussetzung: Die gewählten Kurse müssen vom Arbeitgeber veranlasst und arbeitsmarktbezogen sein.
Mit Ablauf der Übergangszeit am 31.12.2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr als EU-Mitgliedsstaat zu behandeln. Es kommen daher ab 01.01.2021 (grundsätzlich) die umsatzsteuerlichen Bestimmungen für Drittländer zur Anwendung. Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick über die mit dem Brexit verbundenen umsatzsteuerlichen Auswirkungen für österreichische Unternehmen geben.
Zur weiteren Unterstützung von jenen UnternehmerInnen und Unternehmern, die vom neuerlichen Lockdown im November besonders betroffen sind, hat die Regierung Anpassungen in der Phase III der Kurzarbeit angekündigt.
Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft hat die Bundesregierung im Rahmen des Corona Hilfsfonds ab 6.11.2020 einen Lockdown-Umsatzersatz als weitere Hilfsmaßnahme bereitgestellt. Da vom harten Lockdown seit dem 17.11.2020 nun mehr Branchen betroffen sind, wie z.B. Handel oder persönliche Dienstleistungen, wird auch der Umsatzersatz auf diese erweitert.
Die Erstellung von Jahresabschlüssen nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") ist eine große Herausforderung für Unternehmen, da jährlich neue Standards und Änderungen vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht werden.
In Hinblick darauf, dass Mitarbeiter aktuell wieder verstärkt im Home-Office tätig sind, hat das BMF eine Information zur lohnsteuerlichen Behandlung von Internetanschlüssen im Home-Office bekanntgegeben.
Unternehmen, die direkt von den Maßnahmen gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (rechtliche Basis für den "Lockdown light") betroffen waren und jene Unternehmen die ergänzend auch von den Maßnahmen gemäß der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (rechtliche Basis für den "harten Lockdown") betroffen sind, haben Anspruch auf einen Umsatzersatz.
Die Gewährung von Miet-Incentives ist ein gebräuchliches Mittel, um Mieter dazu zu bewegen, einen Mietvertrag abzuschließen und so den Leerstand zu verringern. Abhängig vom Verhandlungsergebnis zwischen Vermieter und Mieter können solche Anreize in unterschiedlicher Form gewährt werden.
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde das Insolvenzrecht abermals adaptiert, um Unternehmen zu unterstützen, die infolge von COVID-19 in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.
Seit September 2020 fallen für Meldeverstöße wieder Säumniszuschläge an. Wir informieren Sie über die gültigen Sanktionsbestimmungen. Im November ist die Einhebung des e-card-Serviceentgelts für 2021 zu berücksichtigen. Darüber hinaus finden Sie einen ersten Überblick über die voraussichtlichen Werte für das Jahr 2021.