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Kompakter Überblick zu Reisekostenrichtlinien in Österreich: gesetzliche Grundlagen, Risiken und Empfehlungen für eine rechtssichere Dienstreise-Abrechnung.
Der Iran‑Krieg 2026 stellt die Bewertungspraxis vor neue Herausforderungen. Erfahren Sie, welche Konsequenzen sich daraus für Unternehmensbewertungen und Abschlüsse ergeben und worauf nach KFS/BW 1 jetzt besonders zu achten ist.
Die Details der dritten Phase der Corona-Kurzarbeit sind von den Sozialpartnern fixiert worden, Die Phase III läuft von Oktober bis März 2021.
Angesichts der Vielfalt an Fördermaßnahmen, die der österreichischen Wirtschaft helfen sollen, durch die Corona-Krise zu navigieren, kann es durchaus schwerfallen, den Überblick zu behalten. Im COVID-19-Förderungsnavigator haben wir daher für Sie eine Übersicht aller Förderungen zusammengestellt. Wir helfen Ihnen dabei, durch die Krise zu steuern.
Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung der Kurzarbeit geeinigt. Mit 1. Oktober 2020 kann Kurzarbeit Phase 3 für derzeit weitere 6 Monate bis 31. März 2021 beantragt werden. Eine darüberhinausgehende Verlängerung für weitere 6 Monate ab 01. April 2021 wird nach Ansicht der Sozialpartner aufgrund der besonderen Betroffenheit bestimmter Branchen notwendig werden und ist in Planung. Von den Sozialpartnern wurden bereits die wichtigsten Grundsätze zur Phase III veröffentlicht. Nähere Details werden in den nächsten Wochen folgen.
Die Geschäftsfälle in der Bauwirtschaft folgen in der Umsatzsteuer in weiten Bereichen speziellen und sehr komplexen Regelungen. Diese in der Praxis zu überblicken und richtig anzuwenden, kann eine große Herausforderung darstellen.
Die Interpretation IFRIC 23 "Bilanzierung von Unsicherheiten in Bezug auf Ertragssteuern" tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. IFRIC 23 verlangt, dass Unternehmen Ertragsteuerrisiken bilanzieren, wenn sie es als wahrscheinlich ansehen, dass diese im Zuge einer Prüfung durch die Steuerbehörden schlagend werden würden. Darüber hinaus sind allenfalls Erläuterungen im Anhang erforderlich, die sich nach IAS 37 richten.
Die Auswirkungen von COVID-19 werden erhebliche Auswirkungen auf die Annahme haben, dass das Unternehmen fähig sein wird, den Geschäftsbetrieb fortzuführen (going-concern Prämisse). Unternehmen, die noch im letzten Jahr unter dieser Annahme bilanziert haben, können unter den geänderten Rahmenbedingungen diese möglicherweise nicht mehr aufrechterhalten. In vielen Fällen wird die Anwendung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein bzw. auf Basis von Einschätzungen erfolgen. Diese sind im Abschluss zu erläutern.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat in einem-Auskunftsschreiben (GZ 2020-0.457.789 vom 20.07.2020) weitere Detailfragen zur befristeten Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 5% ab 1. Juli 2020 im Bereich der Gastronomie, Hotellerie, Kulturbranche bzw Publikationen beantwortet.
Mit Inkrafttreten des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 wurde auch eine Möglichkeit der rückwirkenden Verlustberücksichtigung in den Vorjahren 2018 und 2019 geschaffen. Dies soll durch die COVID-Krise geschwächten Unternehmen dringend benötigte Liquidität verschaffen.
Viele Unternehmen achten zu wenig auf die IT-Sicherheit, obwohl Cyberkriminalität mittlerweile zu einer der wesentlichsten Bedrohungen zählt. Jetzt Maßnahmen zu setzen, zahlt sich aus: Durch die Investitionsprämie besteht die Möglichkeit, 14 % Förderung für Cybersecurity-Maßnahmen erhalten.
Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung der Kurzarbeit geeinigt. Mit 1. Oktober 2020 kann Kurzarbeit Phase 3 für derzeit weitere 6 Monate bis 31. März 2021 beantragt werden. Eine darüberhinausgehende Verlängerung für weitere 6 Monate ab 01. April 2021 wird nach Ansicht der Sozialpartner aufgrund der besonderen Betroffenheit bestimmter Branchen notwendig werden und ist in Planung. Von den Sozialpartnern wurden bereits die wichtigsten Grundsätze zur Phase III veröffentlicht. Nähere Details werden in den nächsten Wochen folgen.
Damit sich Eltern zu Hause um ihre Kinder unter 14 Jahren kümmern können, wenn Schulen oder Kindergärten aufgrund von Corona geschlossen haben, wurde die Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen bis Ende September 2020 verlängert. Betroffene Eltern können die Sonderbetreuungszeit nicht nur wochenweise, sondern auch für einzelne oder halbe Tage in Anspruch nehmen. Während der Sonderbetreuungszeit wird das Entgelt vom Arbeitgeber weiter gezahlt. Der Dienstgeber kann sich maximal ein Drittel der Kosten vom Staat rückvergüten lassen. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit, da es sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt.
Die Beeinträchtigungen durch die COVID-19 Krise werden in vielen Fällen Triggering Events iSd IAS 36 darstellen, wodurch Firmenwerte, andere immaterielle Vermögenswerte oder Sachanlagen einem au-ßertourlichen Impairment Test zu unterziehen sind. Gemäß dem neue Leasing Standard IFRS 16 müs-sen Leasingnehmer ab dem Geschäftsjahr 2019 (mit wenigen Ausnahmen) ein Nutzungsrecht („Right-of-Use-Asset“) bilanzieren, dessen Werthaltigkeit auch nach den Bestimmungen des IAS 36 zu überprüfen ist.
Beim Erstellen von Jahresabschlüssen sollten berücksichtigt werden, wie, wo und in welcher Form darin über die Auswirkungen von COVID-19 berichtet wird. Dabei sind nicht nur die einschlägigen IFRS Regelungen einzuhalten, sondern es ist auch sicherzustellen, dass die Abschlüsse effektiver Teil der erweiterten Kommunikation mit den Interessengruppen sind.
Die Einzelhandelsbranche befindet sich derzeit in einer schwierigen Lage. Der weltweite Ausbruch von COVID-19 hat sich je nach Branche unterschiedlich ausgewirkt. Während Lebensmittelmärkte mit Problemen in der Versorgungskette zu kämpfen hatten, wurden die Anbieter von Konsumgütern und Bekleidung durch Ladenschließungen, Kurzarbeit für die Mitarbeiter und das schnelle Wachstum des Online-Verkaufs herausgefordert.
Die Hotelbranche befindet durch die globale COVID-19-Pandemie angesichts geschlossener oder mit stark reduzierter Kapazität betriebener Hotels und Gästen, die Vorsichtsmaßnahmen oder Reisebeschränkungen unterliegen in einer beispiellosen Krise.
Die Luftfahrtindustrie wurde von der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden Restriktionen und Reisebeschränkungen hart getroffen. Ein Großteil der globalen Passagierflugzeugflotte kann derzeit nicht abheben, was für die Fluggesellschaften, Leasinggeber, Flughäfen und Zulieferer enorme Umsatzeinbußen bedeutet.