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Konzern- und Jahresabschlussprüfung
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen, Prüfungen von Jahresabschlüssen auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), Prüfungen gemäß US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP), Prüfungen von Privatstiftungen
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Prüferische Durchsicht (Review)
Ein prüferische Durchsicht oder Review stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung für Halbjahres- oder Quartalsberichte. Sie ist keine Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung.
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Globale Prüfungsmethodologie
GTI Horizon™ ist der weltweit einheitliche, geschäftsprozess- und risikoorientierte Prüfungsansatz von Grant Thornton International Ltd.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Komplexe IFRS-Welt ganz einfach: Unsere Expert:innen navigieren Sie durch die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder und unterstützen Sie bei der Integration neuer Bestimmungen in das eigene Rechnungswesen.
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Sonderprüfungen und sonstige Prüfungsleistungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Einerseits gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht. Standardlösungen sind hier nicht gefragt.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der Abschlüsse nach UGB auf IFRS oder US-GAAP, beraten bei Konsolidierungen und der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Einrichtung von Risikomanagement-Systemen, Risikosteuerung und Risikoberichterstattung uvm.
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Unternehmensteuern
Vor betrieblichen Grundsatzentscheidungen wie zB zur Optimierung der Unternehmensstruktur oder zur Frage der Vermögensübertragung, erstellt Grant Thornton Austria eine Analyse des Ist-Zustandes, erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die Zielsetzungen und begleitet Sie bei der erfolgreichen Umsetzung.
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Internationale Steuergestaltung
Österreichische Unternehmen auf internationalem Expansionskurs oder internationale Klienten beim Einstieg in Österreich: Die lokalen Experten von Grant Thornton Unitreu verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in internationalen Steuerfragen, sondern sind durch die Anbindung an Grant Thornton International auch global vernetzt. Ein Fokus der Beratungstätigkeit liegt auf der Verrechnungspreisgestaltung, grenzüberschreitenden Transaktionen und Konzernfinanzierungen sowie Immobilientransaktionen.
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Verrechnungspreise
Der Fokus unserer Beratungstätigkeit liegt auf Ihrer optimalen Verrechnungspreisgestaltung. Dabei ist es unser Ziel, bereits im Vorfeld einer internationalen Investitions- oder Strukturentscheidung, die Möglichkeiten und Restriktionen zur Gestaltung von Verrechnungspreisen zu überprüfen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.
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Umsatzsteuer
Oftmals laufen Unternehmen dadurch Gefahr, dass die eigentlich kostenneutrale Umsatzsteuer schlussendlich ein wesentlicher Kostenfaktor wird. Hinzu kommt, dass das österreichische Finanzstrafrecht äußerst strenge Strafen vorsieht. Wir von Grant Thornton helfen Ihnen, die Kosten zu minimieren und gleichzeitig ihre Compliance sicherzustellen.
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Private Wealth
Der Erhalt, die Vermehrung von bestehenden, erwirtschafteten oder geerbten Vermögen sowie die Weitergabe an nächste Generationen, ist oftmals ein komplexes, hochsensibles und emotionales Thema. Unser erfahrenes Private Wealth Team zeichnet sich durch die langjährige und vertrauenswürdige Beratung aus.
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Immobilienberatung
Besonders in unsicheren Zeiten hat sich die Investition in beständige Werte bewährt. Immobilien gelten seit jeher als sichere Investitionsobjekte und haben insbesondere in den vergangenen Jahren als Wertanlage einen Aufschwung erlebt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie unterschiedlichsten Bereichen als kompetenter Partner unterstützen.
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Global Mobility Services
Entsendungsmanagement ist eine Aufgabe mit vielen Aspekten und vielen Ansprechpartnern. Für ein erfolgreiches Entsendungsmanagement benötigen Sie nicht nur einen lokalen Steuerberater, sondern ein Netzwerk, das grenzüberschreitend erfolgreich zusammenarbeitet. Grant Thornton verfügt über Mitgliedsfirmen in mehr als 130 Ländern mit Global Mobility Experten, die sich regelmäßig miteinander austauschen.
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für viele Entscheidungen im Unternehmen. Nur wer seine Zahlen übersichtlich aufbereitet und sich einen guten Überblick über sein Unternehmen verschafft, kann Schwachpunkte rechtzeitig erkennen und auf negative Entwicklungen reagieren. Der Einsatz modernster Software (ab sofort BMD) ermöglicht Ihnen jederzeit den Zugriff auf Ihr Zahlenwerk. Digitales Belegwesen und ein Dokumentenmanagementsystem für die Datenarchivierung sind dabei selbstverständlich. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung.
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Erstellung Jahres- und Konzernabschluss
Je nach Größe Ihres Unternehmens und abhängig von der gewählten Rechtsform sind Sie zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Außerdem wollen Anteilseigner, Eigentümer und Management regelmäßig mit Finanzinformationen versorgt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufzeichnungspflichten und gewährleisten damit, dass Sie Gesellschaften, der Bank und anderen Adressaten aussagekräftige und verlässliche Zahlen präsentieren.
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Payroll Services
Personalverrechnung gehört zu den Themenbereichen, die sich rasant ändern und ständig an Komplexität gewinnen. Hier treffen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und andere Rechtsmaterien aufeinander. Unsere ExpertInnen helfen Ihrem Team, auf dem aktuellen Stand zu bleiben und komplexe Fragestellungen zu lösen. Wir übernehmen aber auch gerne die gesamte Personalverrechnung für Sie.
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Tax Compliance
Steuerbehörden halten Unternehmer und Freiberufler mit Steuerfragen ständig auf Trab, somit spielen sie eine zentrale Rolle in fast jeder Geschäftsentscheidung. Je nach Bedarf reichen unsere Leistungen von der Erstellung von Steuererklärungen, der Durchführung von Steuerberechnungen mit einer eingehenden Überprüfung der Daten als Bemessungsgrundlage bis hin zur internationalen Tax-Compliance für mehrere Länder.
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Robotic Process Automation (RPA)
Robotic Process Automation (RPA) ist eine einfache Möglichkeit für Unternehmen, Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu verfahren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Jeder Bewertungsanlass erfordert ein Verständnis der individuellen Lösungsmöglichkeiten und Kenntnis der gesetzlichen und regulativen Vorgaben. Sie profitieren von unserer langjährigen praktischen Erfahrung und hohen fachlichen Expertise.
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Forensic Services & Cyber Security
Wenn es um Risken im Geschäft geht, sind unsere Expertinnen und Experten zur Stelle. Wir unterstützen Sie nicht nur in Verdachtsfällen oder bei Streitigkeiten, sondern entwickeln geeignete Strategien im Bereich der Prävention, um Ernstfälle möglichst zu verhindern. Unser Team im Bereich Cyber Security unterstützt Sie dabei, ihre Netzwerke und Anwendungen sicher zu gestalten und ist im Fall eines Sicherheitslecks rasch zur Stelle.
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Sustainability Services
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt kontinuierlich zu. Dies umfasst die ESG-Faktoren, das heißt Umweltaspekte (Environmental), soziale und arbeitsrechtliche Aspekte (Social) sowie die Governance der Unternehmen und ihrer Lieferkette. Das wirkt sich auch maßgeblich auf das Geschäftsmodell vieler Unternehmen aus. Kunden, Investoren und Marktpartner erwarten, dass Unternehmen die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns kennen.
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Transaktionsberatung
Nur eine zielgesteuerte und fundierte Beratung hilft, die mit einer solchen Transaktion verbundenen Chancen und Risiken besser beurteilen und quantifizieren zu können. Wir untersuchen für Sie die wirtschaftliche, finanzielle und/oder steuerliche Situation des Zielunternehmens und begleiten und beraten Sie sowohl bei einem Erwerbsvorgang als auch bei einem Verkaufsprozess.
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Merger & Acquisition
Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Deal. In sämtlichen Phasen einer Unternehmenstransaktion auf Käufer- oder Verkäuferseite gewährleisten wir ein professionelles Transaktionsmanagement.
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Restrukturierung & Fortbestehens-prognose
Wir unterstützen Sie bei der Erhaltung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch ein vielfältiges Leistungsportfolio: Sanierungsplan und Fortführungsprognosen, Operative Sanierung und Restrukturierung sowie strategische Neuausrichtung, Management Coaching, Financial Turn Around und Valuation Service uvm.
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IT Audit & Special Attestation
Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung zieht weitreichende Veränderungen in der Geschäftswelt nach sich. Zeitgemäße Rechnungslegung ist ohne komplexe IT-Systeme nicht mehr denkbar. Gleichzeitig steigen damit aber auch die Risiken für Unternehmen, insbesondere beim Umgang mit Daten. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten sind zentrale Sicherheitsanforderungen, die auch in Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit von IT-gestützter Rechnungslegung zu erfüllen sind. Unsere IT-Prüfer sind Experten im operativen IT-Betrieb und entwickeln für Sie gezielte Maßnahmen, um Risiken entgegenzuwirken und die Sicherheit und Verlässlichkeit Ihrer IT-Systeme zu überprüfen.
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Internal Audit
Internal Audit unterstützt Unternehmen und Organisationen beim Erreichen ihrer Ziele, indem die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs-und Überwachungsprozesse analysiert und bewertet werden.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Grant Thornton Austria bietet umfassende Leistungen im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens mit einem breiten Kompetenzspektrum von Bankwesen bis hin zu Kommunikation. Kerntätigkeit von Sachverständigen ist die objektive Aufnahme von Befunden und die Erstattung von Gutachten – ungeachtet aller äußeren Umstände. Unsere Experten Gottwald Kranebitter und Georg H. Jeitler stellen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sicher, dass höchste fachliche Standards sowie das Objektivitätsgebot eingehalten werden.
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Krisenmanagement
In einer akuten Krisensituation müssen in kurzer Zeit professionelle Maßnahmen zur Eindämmung der Krise und zur Umsetzung der behördlichen Auflagen ergriffen werden. Für Organisationen jeder Größe bietet Grant Thornton Austria ein umfassendes Herangehen für erfolgreiches Krisenmanagement.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain als Trägertechnologie für unter anderem Krypto-Währungen und Smart Contracts gewinnt zunehmend an Bedeutung. Grant Thornton Austria bietet umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien und –Geschäftsmodelle. Die Prüfung von Krypto-Währungen und anderen Blockchain-basierten digitalen Assets zeichnet sich durch einen hohen Komplexitätsgrad aus. Dies liegt an der raschen Veränderungen und Volatilität des Marktes, an dem Fehlen von umfassenden Vorschriften über die Krypto-Assets und der Tatsache, dass sich bestimmte Technologien noch in der Entwicklung befinden. Als verlässlicher Partner unterstützen wir Unternehmen mit unserer Expertise. Insbesondere im Bereich des Nachweises über die Existenz und das Eigentum über digitale Assets bieten wir in Zusammenarbeit mit Grant Thornton Kanada eine exzellente Methodik zur Prüfung digitaler Bestände. Unser Leistungsportfolio umfasst insbesondere: - Abschlussprüfungen von regulierten und nicht-regulierten Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Bestätigungsleistungen über das Vorhandensein, die Bewertung und das Eigentum von Krypto-Assets in definierten Wallets (u.a. unter Anwendung der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000) - Beratung im Bereich des Aufbaus und der Weiterentwicklung Interner Kontrollsysteme und IT- sowie Cybersecurity-Standards von Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Übernahme der internen Auditfunktion (Interne Revision)
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Wachstumsstrategien für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft zu entwickeln und das Potenzial Ihrer Marke maximal auszuschöpfen. Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie. Sofern Sie als Unternehmen nicht ausschließlich die Strategie der „Kostenführerschaft“ verfolgen, lohnt es sich, über ein eindeutiges leistungsbasiertes Alleinstellungsmerkmal zu verfügen, um am Markt nachhaltig profitabel wachsen zu können. In einer Zeit, in der der Überfluss den Mangel abgelöst hat, wird es für Unternehmen jedoch zunehmend schwieriger, sich von dem Wettbewerb klar abzugrenzen.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

Der primäre Maßstab zur steuerlichen Beurteilung von Verrechnungspreisen ist auch in Krisenzeiten der Fremdvergleichsgrundsatz. Die besonderen Wirtschaftsbedingungen, die sich aus der Pandemie und den ergriffenen staatlichen Maßnahmen ergeben, erschweren jedoch seine Anwendung und haben spezifische Fragen aufgeworfen:
- Wie ist bei der Prüfung der Fremdüblichkeit (z.B. Datenbankstudien) vorzugehen, wenn die durch Covid-19 beeinflussten Finanzzahlen 2020/2021 praktisch nicht mit Vorjahreswerten verglichen werden können?
- Wie sind pandemiebedingte Kosten bzw. Verluste oder Gewinnsprünge innerhalb der Unternehmensgruppe sachgerecht zuzuweisen? Wie sind bereits implementierte Verrechnungspreissysteme anzupassen? Inwieweit kann die Leistungsvergütung eines Routineunternehmens gekürzt werden?
- Wie sind Finanz- und Liquiditätshilfen zu berücksichtigen, wenn diese Auswirkungen auf die Preissetzung haben?
- Wie ist bei bestehenden Advanced Pricing Agreements (APAs) vorzugehen, wenn die Bedingungen im Lichte der Covid-Krise nicht umgesetzt werden können?
Im Dezember 2020 veröffentlichte die OECD einen Leitfaden zu den Verrechnungspreisfolgen der Covid-19 Pandemie. Es handelt sich nicht um eine Erweiterung oder Korrektur der OECD Verrechnungspreisgrundsätze, sondern um eine Anwendungshilfe für Covid-19 spezifische Verrechnungspreisfragen. Der Leitfaden gliedert sich in vier Themenbereiche:
- Vergleichbarkeitsanalyse;
- Zuweisung von Verlusten und Covid-19-spezifischen Kosten;
- Staatliche Hilfsprogramme und
- Vorabverständigungsverfahren (APAs)
Im Folgenden sollen einige wesentliche Aussagen des Leitfadens präsentiert und kommentiert werden:
Die Durchführung von Vergleichbarkeitsanalysen zur Ermittlung fremdüblicher Preise wurde durch die Corona-Zäsur deutlich erschwert. Vergangenheitsdaten sind nur eingeschränkt anwendbar, die Pandemie hat sich auf einzelne Unternehmen unterschiedlich ausgewirkt. Es gibt nicht nur zwischen Branchen (Tourismus, Gastronomie vs. Onlinehandel oder Bauwesen), sondern auch zwischen ähnlichen Unternehmen einer Branche große Divergenzen (regionale Lockdowns, besondere Corona Hilfen, Online-Vertriebskanäle). Es ist daher immer zu berücksichtigen, wie das einzelne Unternehmen durch die Pandemie betroffen war.
Die OECD betont die Zulässigkeit des outcome testing approach (Ex-post Ansatz, Ist-Daten) bei der Festlegung marktüblicher Preise. Im Leitfaden werden auch pragmatische Ansätze wie kaufmännische Schätzungen oder Preisanpassungen von Vergangenheitsdaten (Neutralisierung des „Covid-Effekts“, der etwa von makroökonomischen Daten abgeleitet wird) diskutiert. Die Anwendung mehrerer Verrechnungspreismethoden bzw zusätzlicher Plausibilisierungen kann zweckmäßig sein. Unternehmen müssen die krisenbedingten Auswirkungen (Umsatzentwicklung, außergewöhnlichen Kosten, relevante makroökonomische Daten…) dokumentieren. Es empfiehlt sich Informationen, die den Einfluss der Pandemie auf die geprüfte Gesellschaft und ihre Transaktionen besser erklären können, zu dokumentieren.
Die Verluste sind entsprechend des Fremdvergleichsgrundsatzes bzw. den in den OECD VPG 2017 enthaltenen Leitlinien zur Risikoverteilung auf die Geschäftseinheiten der Gruppe zu verteilen. Eine Geschäftseinheit, die das Risiko einer Aktivität trägt, hat auch den entsprechenden Verlust aus dieser zu übernehmen. Entscheidend für die Zuordnung ist das Funktions- und Risikoprofil (Functions/Assets/Risks). Ein Routineunternehmen wird nur dann (nicht dauerhafte) Verluste tragen müssen, wenn ihm entsprechende Risiken zugeordnet sind.
Wenn sich die Umstände eines Geschäftsvorfalles grundlegend geändert haben, ist zu prüfen ob die zugehörigen Verträge Kündigungs- oder Anpassungsklauseln (Force Majeure-Klauseln, Jahresanpassung auf Ist-Kosten…) enthalten. Falls die Verträge keine Anpassung der Verrechnungspreise erlauben, stellt sich die Frage, ob unabhängige Unternehmen unter fremdüblichen Bedingungen versucht hätten, diese Verträge bzw. die darin vorgenommene Risikoverteilung neu zu verhandeln.
Im Allgemeinen ist eine einvernehmliche Anpassung bestehender Verträge nur dann fremdüblich, wenn sie zum Vorteil beider Vertragspartner ist (OECD-VPG Rz 9.84). In besonderen Krisensituationen kann es für einen unabhängigen Vertragspartner betriebswirtschaftlich vorteilhaft sein, eine für ihn zunächst nachteilige Anpassung hinzunehmen bzw. einen kurzfristigen Verlust zu tragen, um eine langfristige Geschäftsbeziehung/ Einkunftsquelle zu sichern (Bsp: Mietreduktionen, um Ankermieter zu halten). Es ist hierbei erforderlich, den Sachverhalt bzw. die Fremdüblichkeit zu dokumentieren.
In den Leitlinien wird auch die Berücksichtigung außergewöhnlicher Covid-19 spezifischer Kosten besprochen. Diese sind regelmäßig aus der Kostenbasis einer Intercompany Transaktion auszuscheiden.
Im Laufe der Corona-Krise wurden Unternehmen in fast allen Ländern mit umfangreichen staatlichen Hilfsprogrammen unterstützt (Darlehen, Subventionen, Fixkostenzuschüsse, Kurzarbeit, Kredite, Investitionshilfen oder Steuererleichterungen…). Im Rahmen der Verrechnungspreisanalyse müssen die verschiedenen staatlichen Maßnahmen mitberücksichtigt werden.
Zu erörtern sind die Auswirkungen auf die Fremdüblichkeit des Preises. Insbesondere stellt sich die Frage, ob ein Unternehmen eine erhaltene staatliche Förderung in Form von Preisreduktionen an Kunden weitergeben würde oder nicht. Die Regierungen wollen naturgemäß, dass diese Hilfen den Unternehmen im eigenen Land zugutekommen und nicht ins Ausland fließen. Staatliche Hilfsprogramme, auf die eine Gesellschaft Anspruch hat, können auch dazu führen, dass es zu einer Reduktion des Risikos dieser Gesellschaft kommt.
Die staatlichen Unterstützungen müssen im Einzelfall untersucht werden, um die Auswirkungen auf eine Transaktion abschätzen zu können. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, wie unabhängige Unternehmen mit derartigen staatlichen Unterstützungen umgehen, z.B. ob sie diese Hilfen einbehalten oder effektiv an Vertragspartner/Kunden weitergeben.
Bestehende APAs bleiben aufrecht, soweit es nicht iZm der Covid-19 Pandemie zu einem Bruch der Gültigkeitsbedingungen kommt. Ob dies der Fall ist, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Der Steuerpflichtige kann sich in diesem Fall mit der Steuerverwaltung auf eine Änderung des APAs einigen bzw. besteht die Möglichkeit, das APA vorzeitig zu beenden. Grundsätzlich empfiehlt sich, bei einer Änderung der wirtschaftlichen Bedingungen proaktiv mit den Steuerbehörden in Kontakt zu treten.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Analyse- und Dokumentationsaufwand für internationale Unternehmen für das Jahr 2020 und 2021 wesentlich erhöht ist und eine sorgfältige Prüfung, aber auch Dokumentation der Covid-Effekte erforderlich ist.
Sia haben noch Fragen? Unsere Experten Werner Leiter und Martin Blaha stehen Ihnen gerne zur Verfügung.