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Wenn Organisationen mit strukturellen Missständen oder lange zurückliegenden Vorwürfen konfrontiert werden, reichen interne Prozesse oft nicht mehr aus. Spätestens wenn ein Sachverhalt medial Fahrt aufnimmt und das Vertrauen der Öffentlichkeit auf dem Spiel steht, stellt sich die Frage: Wie lässt sich die Aufarbeitung so gestalten, dass sie sowohl glaubwürdig als auch wirksam ist und gleichzeitig die Rechte aller Beteiligten wahrt?
Erfahren Sie, wie aktuelle Bundesfinanzgericht (BFG)‑Rechtsprechung und das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 die Immobiliennutzung in Privatstiftungen neu definieren. Unser Beitrag beleuchtet steuerliche Risiken, Chancen und praxisnahe Empfehlungen für Ihre optimale Vermögensstruktur.
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In der aktuellen Ausgabe unseres Sustainability Update Service informieren wir Sie über zentrale Fokusthemen wie CBAM und die EU Entgelttransparenzrichtlinie. Zudem beleuchten wir wesentliche ESG-bezogene Entwicklungen in Politik und Wirtschaft, die für Ihre Unternehmen und Geschäfte relevant sind. Abschließend geben wir Ihnen einen ersten Ausblick auf den kommenden Sustainability Summit sowie unsere Podcast-Folge mit respACT.
Neue ESG-Regulatorik: Was Unternehmen 2026 beachten müssen. Der öffentliche Fokus auf Omnibus I lässt glauben, dass die meisten Unternehmen im Jahr 2026 im Bereich ESG bzw. ESG-Compliance nichts zu tun hätten. Der Eindruck täuscht: Aufgrund neuer ESG-Regulatorik gibt es weiterhin viel Handlungsbedarf.
Die erste Ausgabe der GT.News 2026 bietet Ihnen eine Übersicht über aktuelle Entwicklungen und relevante Themen. Wir freuen uns besonders, Christian Reischl als neuen Partner vorstellen zu dürfen. Darüber hinaus erhalten Sie einen praxisnahen Einblick in die Fristen zur Übermittlung der Mitteilungen nach dem Einkommensteuergesetz sowie die zentralen Anforderungen der EU Entgelttransparenzrichtlinie.
Was die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie ab 2026 für Unternehmen in Österreich bedeutet: neue Pflichten, Offenlegung von Gehältern und mehr Entgeltgleichheit.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat im April 2025 grundlegende Änderungen für die Arbeitskräfteüberlassungen beschlossen. Danach greifen die Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) nun auch für rein virtuelle Überlassungen ohne physische Tätigkeit in Österreich.Neue Regelungen für Drittstaaten
Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts sind verpflichtet, dem Finanzamt bestimmte Zahlungen zu melden. Dies betrifft Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses sowie gewisse Auslandszahlungen. Die Mitteilungen müssen grundsätzlich elektronisch bis Ende Februar des auf die Zahlung folgenden Kalenderjahres übermittelt werden.
Privatstiftungen sind in letzter Zeit anlässlich Ihrer KYC-Verpflichtungen immer öfters mit der Frage konfrontiert, wie der EMIR-Gegenpartei-Status der Privatstiftung lautet. Der Stiftungsvorstand als organschaftlicher Vertreter der Privatstiftung hat sich daher mit der Frage auseinanderzusetzen, wie eine Privatstiftung nach EMIR einzustufen ist.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Beschluss vom 18.11.2025, Ra 2023/13/0027 über die Zulässigkeit von steuerneutralen Substanzausschüttungen bei einer FL-Stiftung entschieden.
Die Beteiligungsbewertung nach UGB (AFRAC 24) und der Impairment-Test gemäß IAS 36 zählen zu den zentralen Bewertungsansätzen im österreichischen und internationalen Rechnungswesen. Trotz ähnlicher Methoden unterscheiden sie sich grundlegend in Bewertungsobjekt, Zweck und Annahmen: Während UGB/AFRAC 24 auf Beteiligungen gemäß § 189a UGB fokussiert, prüft IAS 36 die Werthaltigkeit von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU). Unterschiede bestehen auch bei der Planungsrechnung, der Berücksichtigung künftiger Maßnahmen sowie der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes (WACC). Zudem variieren die Regeln für Wertminderung und Wertaufholung. Der Überblick zeigt die wichtigsten Differenzen und bietet Orientierung für die Praxis.
Im letzten Newsletter des Jahres erfahren Sie mehr über die geplante EU-Steuerreform und Updates zu ESG-Themen, Homeoffice-Regelungen sowie neue Pflichten im WiEReG-Meldeformular. Wir blicken auch auf Projekte zurück, die uns sehr am Herzen liegen und präsentieren unsere neue Kampagne.
Die Vereinfachungen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) als Teil des Omnibus-I-Pakets sind am 20.10.2025 in Kraft getreten. Neue Mengenschwellen, verlängerte Fristen und flexible Anrechnungen reduzieren den Aufwand. Zudem gibt ein Leak erste Einblicke in mögliche CBAM-Benchmarks und Standardwerte.
OECD-Update: Neue Regeln zur Homeoffice-Betriebsstätte. Erfahren Sie, wann Homeoffice-Tätigkeit eine Betriebsstätte begründet und welche Risiken bestehen.
Ab 1. Dezember 2025 gelten neue Pflichten im Meldeformular des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG). Funktionsträger bei stiftungsähnlichen Rechtsträgern müssen zwingend eingetragen werden, um die Transparenz zu erhöhen. Zudem gibt es klare Vorgaben zur Einschränkung der Einsicht bei Nominee-Vereinbarungen, bis die technische Umsetzung vollständig verfügbar ist.
Was ist BEFIT? Welche Unternehmen sind betroffen? Wie verändert BEFIT die Steuerberechnung? Welche Fristen und Pflichten kommen auf Unternehmen zu? Wie kann ich mich vorbereiten?