CBAM: Vollanwendung ist gestartet

CBAM: Vollanwendung ist gestartet

Am 1. Jänner 2026 ist CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) in die nächste Phase eingetreten: Neben der Registrierung als autorisierter Importeur greifen nun erstmals die vollumfänglichen Pflichten, welche auch die Grundlage für finanzielle Ausgleichsmechanismen schaffen. Betroffen sind alle Unternehmen, die Waren in den Bereichen Zement, Düngemittel, Eisen und Stahl, Aluminium, Chemikalien, Wasserstoff und Strom in die EU einführen. Falls Sie noch nicht mit der Umsetzung der aktuellen CBAM‑Anforderungen begonnen haben, empfehlen wir dringend, die ermitteln und verifizieren Sie die grauen Emissionen Ihrer CBAM‑pflichtigen Waren zu ermitteln und zu verifizieren. Stellen Sie die fristgerechte Abgabe Ihrer CBAM‑Erklärungen sicher und stärken Sie gleichzeitig Ihr Lieferanten‑ sowie Datenmanagement. Mehr erfahren Sie in unserem Blogbeitrag oder direkt von unseren Expert:innen.

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Entgelttransparenzrichtlinie: Deadline rückt näher

Entgelttransparenzrichtlinie: Deadline rückt näher

Bis zum 7. Juni 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten die EU-Entgelttransparenzrichtlinie vollständig umsetzen. Ab diesem Zeitpunkt gelten verbindliche Vorgaben wie Transparenz über Einstiegsgehälter, das Verbot von Gehaltsverschwiegenheit, Auskunftsrechte zu vergleichbaren Entgeltstrukturen sowie regelmäßige geschlechtsbezogene Entgeltberichte für Arbeitgebende ab 100 Beschäftigten. Die konforme Umsetzung benötigt ausreichend Vorlaufzeit. Falls Sie damit noch nicht begonnen haben, empfehlen wir sehr zeitnah zu starten. Mehr erfahren Sie in unserem Blogbeitrag oder direkt von unseren Expert:innen.

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Überblick über wichtige Entwicklungen in Politik und Wirtschaft

Überblick über wichtige Entwicklungen in Politik und Wirtschaft

Aufgrund der hohen Dynamik, Schlagzahl und Komplexität ist es derzeit für Verantwortliche nahezu unmöglich, im Themenfeld ESG den Überblick zu behalten. Wir haben deshalb für Sie die wichtigsten Entwicklungen der vergangenen zwei Monate kompakt zusammengefasst.

ESG-Management und Reporting

  • Omnibus I: EU-Parlament stimmt für CSRD-Anpassung
    Am 16. Dezember 2025 hat das EU-Parlament den angepassten Schwellenwerten von 1000 Mitarbeiter:innen und EUR 450 Millionen Jahresumsatz sowie weiteren Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)-Änderungen zugestimmt. Ausstehend ist nun die Veröffentlichung der Änderungsrichtlinie im Amtsblatt, die dann von den Mitgliedstaaten binnen zwölf Monaten umzusetzen ist (16.12.2025). Die Beanstandung von Verfahrensfehlern durch die EU-Ombudsfrau (Link, 27.11.2025) hatte bislang keine Auswirkungen auf den Prozess.
  • Omnibus I: EFRAG übermittelt Entwurf für vereinfachte ESRS
    Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 03.12.2025 einen Entwurf für vereinfachte European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an die EU-Kommission zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Das Dokument hat Empfehlungscharakter und soll bis Jahresmitte von der EU-Kommission in eine delegierte Änderungsverordnung überführt werden. Wichtige Änderungsempfehlungen der EFRAG sind, unter anderem, eine deutliche Reduktion verpflichtender Datenpunkte, die Betonung des Wesentlichkeitsansatzes und des „fair presentation“ Konzepts. Darüber hinaus wird mehr Flexibilität in der Berichtsstruktur gefordert, ergänzt durch präzisere und leicht verständliche Offenlegungsanforderungen. (03.12.2025). 
  • Nationalrat beschließt Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG)
    Der Nationalrat hat am 21.01.2026 die NaBeG-Regierungsvorlage unter der Berücksichtigung von zwei Abänderungsanträgen beschlossen. Vorgesehen ist entsprechend der Regierungsvorlage eine Berichtspflicht für alle Geschäftsjahre, die nach dem Inkrafttreten des NaBeG enden. Dabei sind die angepassten Schwellenwerte der CSRD (siehe weiter oben) bereits berücksichtigt. Der Gesetzwerdungsprozess erfordert nun noch die Zustimmung des Bundesrats sowie die Kundmachung im Bundesgesetzblatt. (21.01.2026).
  • EU-Taxonomie: Änderungsverordnung veröffentlicht und weitere Überarbeitung im Gang
    Die am 8. Jänner 2026 im Amtsblatt veröffentlichte Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 ändert zentrale Vorgaben der Taxonomieberichterstattung, beispielsweise den Aufbau der Meldebögen. Für das Berichtsjahr 2025 können Unternehmen noch wählen, ob sie die Änderungen anwenden möchten. Die EU-Kommission hat zudem begleitende FAQ-Entwürfe bereitgestellt, die Anwendungsfragen aufgreifen. Unabhängig davon hat Anfang Dezember 2025 die Konsultationsphase für eine weitere Überarbeitung geendet und die EU-Kommission entwickelt nun einen zusätzlichen Änderungsentwurf (07.11.2025).
  • EFRAG beobachtet wachsende Nutzung des VSME-Standards
    Ein Fortschrittsbericht der EFRAG zeigt, dass der Voluntary Sustainability Reporting Standard (VSME) zunehmend für die Berichterstattung genutzt wird. Es werden von Unternehmen Vorteile und Nutzen hinsichtlich Finanzierung, Kostenvorteilen und Unternehmensstrategie berichtet. Gleichzeit wird auch ein weiterer Bedarf an Schulungen, klaren Methoden und digitalen Tools erkannt (16.12.2025).

Berichterstattung gemäß VSME?

In Übereinstimmung mit den Beobachtungen der EFRAG empfehlen wir Unternehmen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, grundsätzlich eine ESG-Berichterstattung gemäß VSME. Kontaktieren Sie gerne unsere Expert:innen, um zu erfahren, wie ein solcher Bericht schnell und pragmatisch erstellt werden kann.

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  • Überarbeitung von IFRS S2 abgeschlossen
    Nach der im November 2025 abgeschlossenen Konsultationsperiode (03.07.2025) wurden die International Financial Reporting Standards (IFRS) S2 nun um gezielte Erleichterungen ergänzt, darunter die Möglichkeit, Emissionen der Kategorie 15 (Scope 3) auf finanzierte Emissionen zu begrenzen. Die Änderungen wurden in den relevanten Sustainability Accounting Standards Board (SASB)-Branchenstandards reflektiert. Die überarbeiteten Standards gelten ab 1. Januar 2027 (Link, 11.12.2025).
  • Global Reporting Initiative (GRI) veröffentlicht neue Entwürfe zu Arbeits- und Menschenrechtsstandards
    Die am 10.12.2025 veröffentlichten Entwürfe verlangen detailliertere Angaben zu Risiken, Auswirkungen und Maßnahmen in globalen Wertschöpfungsketten zu Themen, wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Vereinigungsfreiheit. Sie verschärfen zudem Offenlegungsanforderungen zu Due Diligence, Vorfallmeldungen, Beschwerdemechanismen und zur Einbindung von Beschäftigten (10.12.2025).

Green Finance

  • EZB verhängt Strafe wegen unzureichender Klimarisiko-Bewertung
    Eine spanische Bank wurde erstmalig von der Europäischen Zentralbank (EZB) mit einem Bußgeld belegt, weil sie eine verpflichtende Bewertung von Klima‑ und Umweltrisiken verspätet eingereicht hatte. Fachleute erwarten weitere derartige Strafmaßnahmen ab 2026, wenn neue Leitlinien zur Berücksichtigung von ESG im Risikomanagement gelten (11.11.2025).
  • European Banking Authority (EBA) präzisiert Vorgaben für vorausschauende Umwelt‑Risikoanalysen im Bankensektor
    Die veröffentlichten Leitlinien legen fest, wie Banken kurzfristige Stresstests und langfristige Resilienzanalysen nutzen sollen, um finanzielle Auswirkungen von Umweltrisiken systematisch zu bewerten. Die Vorgaben sollen ab 2027 europaweit ein einheitliches, vorausschauendes Risikomanagement verankern und sind Teil der breiteren Integration von ESG‑Risiken in das EU‑Bankenaufsichtsregime (05.11.2025).
  • ESMA-Leitlinie: Mehrheit der Fonds streicht oder entschärft ESG‑Begriffe im Namen
    Laut einer neuen European Securities and Markets Authority (ESMA)‑Analyse haben 2025 rund zwei Drittel der untersuchten Fonds ihre Namen angepasst. Das geschah in Reaktion auf die neue Leitlinie der ESMA. 61 % strichen ESG‑Begriffe vollständig, andere ersetzten sie durch weniger strenge Begriffe oder neue neutrale Termini. Über die Hälfte der Fonds hat zusätzlich ihre Anlagepolitik überarbeitet. Die Änderungen zeigen, dass die neuen ESMA‑Leitlinien zu mehr Klarheit und geringeren Greenwashing‑Risiken führen (22.12.2025).
  • EU konkretisiert Anwendung des freiwilligen Green‑Bond‑Standards durch neue FAQ
    Die FAQs sollen die praktische Umsetzung des freiwilligen Standards für Emittenten erleichtern, den Zugang zum nachhaltigen EU‑Finanzrahmen vereinfachen und Marktakteuren mehr Rechtssicherheit bei der Emission von „European Green Bonds“ geben (06.11.2025).
  • EU-Kommission veröffentlicht Entwurf für überarbeitete Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)
    Die Anpassung soll ein verbindliches Produktregime mit klaren Nachhaltigkeitskategorien, Mindestausschlüssen und vereinfachten Offenlegungspflichten schaffen, um Greenwashing zu reduzieren und Vergleichbarkeit zu erhöhen. Zudem sind eine Eingrenzung des Anwendungsbereichs sowie eine Übergangsphase bis voraussichtlich Ende 2027 vorgesehen (20.11.2025).

Klimawandel und Energie

  • EU beschließt 90-%-Emissionsminderungsziel bis 2040
    Diese Änderung des EU‑Klimagesetzes, die erstmals ein verbindliches 2040‑Ziel festlegt, sieht somit eine Netto‑Reduktion der Treibhausgasemissionen um 90 % gegenüber 1990 vor. Begleitet wird dieses Ziel durch erleichternde Maßnahmen, u.a. die Verschiebung des Starts des EU‑Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr (ETS2) auf 2028 sowie die Möglichkeit zur begrenzten Nutzung hochwertiger internationaler CO₂‑Gutschriften ab 2036 (10.12.2025).
  • EU-Kommission schränkt das Verbrenner-Aus ab 2035 ein
    Die Einsparungen mit einem ursprünglich geplante 100‑%‑Ziel für CO₂‑Flottenemissionen ab 2035 wurden auf 90 % abgesenkt, sodass auch nach 2035 weiterhin neue Hybrid‑ und Benzinfahrzeuge zugelassen werden können, sofern Hersteller verbleibende CO₂‑Emissionen etwa durch grünen EU‑Stahl oder CO₂‑neutrale E‑Fuels ausgleichen (16.12.2025).
  • Science Based Targets initiative (SBTi) legte überarbeitete Net-Zero-Standard-Entwürfe für zweite Konsultation vor
    Durch die Überprüfung sollen Unternehmen klarere, flexiblere und kontextspezifische Vorgaben für glaubwürdige Klimaziele und Übergangspläne geboten werden. Eine Überarbeitung soll Transparenz, sektorübergreifende Anwendbarkeit und Anreize für frühe freiwillige Maßnahmen schaffen. Die Konsultationsperiode endete am 12. Dezember 2025 (06.11.2025).
  • Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) erweitert globalen Standard für Emissionsbilanzierung im Finanzsektor
    Eingeführt wurden neue Methoden für zusätzliche Finanzinstrumente sowie Leitlinien für vermiedene Emissionen und Forward‑Looking‑Metriken, um Finanzinstituten eine vollständigere und konsistentere Messung ihrer klima­relevanten Portfoliowirkungen zu ermöglichen (02.12.2025).
  • EU und UK starten Verhandlungen zur Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme
    Ziele sind die gegenseitige Anerkennung von Emissionszertifikaten sowie das Ermöglichen von CBAM‑Ausnahmen. Parallel sollen auch veterinär‑ und pflanzenschutzrechtliche Standards stärker angeglichen werden, um Handelshemmnisse abzubauen und Unternehmen auf beiden Seiten zu entlasten (13.11.2025).

Natur, Umwelt und Biodiversität

  • EU verschiebt EUDR-Start und vereinfacht Regeln für entwaldungsfreie Produkte
    Durch die am 23.12.2025 veröffentlichte Änderungsverordnung wurde der Beginn der EU Deforestation Regulation (EUDR)-Pflichten auf den 30. Dezember 2026 verschoben und verschiedene Vereinfachungen umgesetzt. Dazu gehört der Ausschluss von Druckprodukten und eine begrenzte Weiterleitungspflicht von Referenznummern. Die Verordnung verpflichtet die Europäische Kommission allerdings auch, bis 30.04.2026 eine Überprüfung zur weiteren Vereinfachung durchzuführen. Weitere Änderungen an der EUDR sind deshalb zu erwarten, auch vor dem Hintergrund des anhaltend hohen politischen Drucks. (23.12.2025).
  • ISSB treibt Standardsetzung zu naturbezogenen Offenlegungen voran
    Bis Oktober 2026 will das ISSB (International Sustainability Standards Board) einen Entwurf für naturbezogene Berichtspflichten vorlegen. Dieser basiert auf dem Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD)‑Rahmenwerk und erweitert um Offenlegungen, die über IFRS S1 und S2 hinausgehen. Mit der schnellen Überführung des Building for Environmental and Economic Sustainability (BEES)‑Forschungsprojekts in ein Standardsetzungsprojekt stärkt das ISSB die globale Harmonisierung und verankert naturbezogene Risiken und Chancen deutlicher in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (10.12.2025).

Konsument:innen und Geschäftsmodelle

  • Greenwashing: Weitere Gerichtsurteile und -verfahren verschärfen Anforderungen
    Wie bereits bei den Greenwashing Verfahren gegen Apple und Google hat ein Gericht nun ebenfalls Aussagen der FIFA zur vermeintlich klimaneutralen WM 2022 als irreführend bewertet, da unklar blieb, in welchem Umfang Emissionen tatsächlich reduziert und nicht nur kompensiert wurden. Ebenso hat die Deutsche Umwelthilfe vor Gericht erreicht, dass Coty Sonnencreme nicht mehr als ozeanfreundlich bewerben darf, weil sich die Aussage nur auf begrenzte Tests einzelner UV-Filter stützte und andere Inhaltsstoffe unberücksichtigt blieben. Weitere Verfahren gegen Unternehmen wie Bayer, Hyundai, McDonald’s wurden eingeleitet (05.12.2025).

Sind Ihre Umweltaussagen rechtssicher?

Achtung: Ab 27. September 2026 gelten in Österreich stark verschärfte Regeln zu Umweltaussagen in der Unternehmenskommunikation (Link). Nutzen Sie unseren Risiko-Schnellcheck, um zu identifizieren, in welchem Ausmaß ihre Unternehmenskommunikation von Compliance-Risiken betroffen ist und kontaktieren Sie unsere Risikoexpert:innen für einen unverbindlichen ersten Austausch.

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Lieferketten und Kreislaufwirtschaft

  • EU-Kommission stellt Maßnahmenpaket zur Kunststoff-Kreislaufwirtschaft vor
    Hierfür wurde für 2026 ein Rechtsakt zur Stärkung des Binnenmarkts für Sekundärrohstoffe angekündigt. Durch harmonisierte Regeln, verbesserte Recyclingstrukturen und Investitionsanreize soll ein integrierter Markt für recycelte Kunststoffe entstehen, der Emissionen senkt, Energieverbräuche dekarbonisiert und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kunststoffindustrie stärkt (23.12.2025).
  • EU beschließt neue Vorgaben für kreislauffähige Fahrzeuge
    Die Verordnung regelt, dass Fahrzeuge über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg kreislauforientiert gestaltet werden und die Entsorgung von Altfahrzeugen deutlich strenger ist. Das geschieht zum Beispiel durch Vorgaben zu Rezyklatanteilen, erweiterten Herstellerpflichten und klaren Kriterien zur Einstufung von Schrottfahrzeugen. Die Reform erweitert den Geltungsbereich auf mehr Fahrzeugklassen, verbessert Rückverfolgbarkeit und Materialkreisläufe und verbietet die Ausfuhr nicht verkehrstauglicher Gebrauchtwagen nach einer Übergangsfrist (12.12.2025).

Wussten Sie, dass ...

Österreich laut Umweltbundesamt mit seiner aktuellen Politik sein Klimaziel für 2030 deutlich verfehlt und selbst im günstigsten Szenario rund 13 Millionen Tonnen CO₂ zu viel ausstoßen würde? (Link, 13.01.2026)

… jedes Jahr weltweit bis zu 3 Billionen US‑Dollar an vermeidbaren Kosten durch gesundheits‑ und umweltschädliche Chemikalien im globalen Ernährungssystem verursacht werden? (Link, Dez. 2025)

… am 2. November 2025 (Equal Pay Day) berufstätige Männer in Österreich bereits in Summe das Einkommen erreicht hatten, für das berufstätige Frauen noch bis zum Ende des Jahres arbeiten mussten? (Link, 31.10.2025)

Ausblick auf den sechsten Sustainability Summit

Austrian Sustainability Summit

Wir freuen uns darauf, Sie beim nächsten Austrian Sustainability Summit 26. / 27. März 2026 zu treffen und gemeinsam spannende Impulse für eine nachhaltige Zukunft zu diskutieren. Melden Sie sich jetzt hier an.

26. März, 12:10 Uhr – DISKUSSION mit Timo Goßler, Head of Sustainability Services, Grant Thornton Austria und Dennis Stindt, CEO, Saarstahl Ascova: "Transformation im Backbone der Industrie: Wie Stahl „grün“ wird und was das für Stahlkunden bedeutet"

  • Volles Commitment: 4.6 Mrd EUR Investment und die größte Einzelförderung in der Geschichte der EU
  • Klare Erwartungen: CBAM, Wasserstoff und grüner Strom
  • Neue Möglichkeiten: Partnerschaften mit Kund:innen als Chance zur Dekarbonisierung von Lieferketten

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Mit unserem Partner respACT im Gespräch

Mit unserem Partner respACT im Gespräch

Im neuen Podcast "Sustainable ImpACT" diskutiert respACT mit Personen aus Wirtschaft, Politik und Forschung, was Nachhaltigkeit in der Praxis bedeutet, welche Entscheidungen Wirkung zeigen und wie die Wirtschaft Verantwortung übernehmen kann. Wir freuen uns sehr, dass wir mit einem Interview von Timo Goßler ebenfalls einen Beitrag leisten durften und sind gespannt auf die Veröffentlichung. Seit dem 4. Februar ist der Podcast wöchentlich auf allen gängigen Plattformen verfügbar!

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Sustainability Services

Mit unseren integrierten Sustainability Services unterstützen wir Sie dabei, Nachhaltigkeit strategisch zu verankern und regelkonform zu berichten. Unser Angebot umfasst wirkungsvolle Reporting- und Kommunikationslösungen, umfassende Climate Services, moderne Daten und Softwareansätze, starke Management und Governance-Strukturen sowie eine klare Strategieausrichtung auf Geschäftswert und Softwareansätze.

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