Mit dem neuen Marktwert im KFS/BW 1 stehen kapitalwert und marktpreisorientierte Verfahren erstmals gleichrangig nebeneinander. Grant Thornton schafft mit aktuellen Multiples die entscheidende Datengrundlage für eine marktorientierte Bewertungspraxis.
Das Finanzamt für Großbetriebe hat vor Kurzem seine telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt und ist nun ausschließlich zwischen 07:30 und 12:00 Uhr erreichbar. Die bisherige Erreichbarkeit des Finanzamts Österreich bleibt unverändert.
Die steuerliche Behandlung der Zuwendung von Wertpapieren an Begünstigte, insbesondere die Frage ob damit der Altbestandsstatus verloren geht, sorgten in der Vergangenheit für Unsicherheit. Ein aktuelles Urteil klärt die wichtigsten Fragen für Begünstigte.
Die Beteiligungsbewertung nach UGB (AFRAC 24) und der Impairment-Test gemäß IAS 36 zählen zu den zentralen Bewertungsansätzen im österreichischen und internationalen Rechnungswesen. Trotz ähnlicher Methoden unterscheiden sie sich grundlegend in Bewertungsobjekt, Zweck und Annahmen: Während UGB/AFRAC 24 auf Beteiligungen gemäß § 189a UGB fokussiert, prüft IAS 36 die Werthaltigkeit von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU). Unterschiede bestehen auch bei der Planungsrechnung, der Berücksichtigung künftiger Maßnahmen sowie der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes (WACC). Zudem variieren die Regeln für Wertminderung und Wertaufholung. Der Überblick zeigt die wichtigsten Differenzen und bietet Orientierung für die Praxis.
Im letzten Newsletter des Jahres erfahren Sie mehr über die geplante EU-Steuerreform und Updates zu ESG-Themen, Homeoffice-Regelungen sowie neue Pflichten im WiEReG-Meldeformular. Wir blicken auch auf Projekte zurück, die uns sehr am Herzen liegen und präsentieren unsere neue Kampagne.
Die Vereinfachungen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) als Teil des Omnibus-I-Pakets sind am 20.10.2025 in Kraft getreten. Neue Mengenschwellen, verlängerte Fristen und flexible Anrechnungen reduzieren den Aufwand. Zudem gibt ein Leak erste Einblicke in mögliche CBAM-Benchmarks und Standardwerte.
OECD-Update: Neue Regeln zur Homeoffice-Betriebsstätte. Erfahren Sie, wann Homeoffice-Tätigkeit eine Betriebsstätte begründet und welche Risiken bestehen.
Ab 1. Dezember 2025 gelten neue Pflichten im Meldeformular des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG). Funktionsträger bei stiftungsähnlichen Rechtsträgern müssen zwingend eingetragen werden, um die Transparenz zu erhöhen. Zudem gibt es klare Vorgaben zur Einschränkung der Einsicht bei Nominee-Vereinbarungen, bis die technische Umsetzung vollständig verfügbar ist.
Was ist BEFIT? Welche Unternehmen sind betroffen? Wie verändert BEFIT die Steuerberechnung? Welche Fristen und Pflichten kommen auf Unternehmen zu? Wie kann ich mich vorbereiten?
Die österreichische Bundesregierung hat das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) beschlossen. Die Begutachtungsfrist des Gesetzesvorhabens läuft noch bis 27.11.2025, weshalb abzuwarten sein wird, wie die Umsetzung letztlich erfolgt. Ziel des BBKG 2025 in der aktuellen Lesart: Steuergerechtigkeit fördern, Betrug bekämpfen und Rechtssicherheit stärken. Die Änderungen betreffen zentrale Steuer- und Abgabenbereiche und sollen überwiegend mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten.
Die UN-Klimakonferenz 2025 in Belém, Brasilien, sollte den Durchbruch für globale Klimaziele bringen, doch am Ende standen Kompromisse statt klarer Entscheidungen. Erfahren Sie die wichtigsten Ergebnisse, warum ein verbindlicher Ausstieg aus fossilen Energieträgern scheiterte und welche Chancen sich für nachhaltige Strategien und Investitionen ergeben.
Darüber hinaus werfen wir einen Blick auf Herausforderungen, die viele Unternehmen bewegen: von Investitionsanreizen und internationalen Mitarbeitereinsätzen bis hin zu Fragen der Compliance und IT-Projekten. Abgerundet wird die Ausgabe durch spannende Einblicke in den Bereich Forensic Services und einen Schwerpunkt Financial Services.
Überblick über ausgewählte aktuelle Aspekte des Umgründungssteuerrechts: Von der Behandlung von Entnahmen über Meldepflicht bis zu grunderwerbsteuerlichen Fragen.
aufsichtsgesetzes 2018: Neue Transparenz- und Handelsregeln Blog.Financial Services
Mit BGBl. I Nr. 48/2025 wurde das WAG 2018 angepasst: Mehr Transparenz, strengere Auskunftspflichten und Verbot von Rückvergütungen. Erfahren Sie, was sich für Wertpapierfirmen ändert.
Die jüngsten Änderungen betreffen das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz. Erfahren Sie, was die neue Flexibilität für Fonds und die Einführung der Liquidationseinheit für Unternehmen bedeutet.
Das Börsegesetz 2018 wurde durch BGBl I Nr. 48/2025 angepasst. Die Änderungen orientieren sich an der MiFID-II-Überarbeitung und betreffen Transparenz, Tick-Größen, Positionsmeldungen sowie organisatorische Anforderungen für geregelte Märkte.
Die MiCAR-Emittenten-Meldeverordnung (BGBl. II Nr. 170/2025) legt Meldepflichten für Emittent:innen von Kryptotoken fest. Erfahren Sie, welche Fristen, Inhalte und Anforderungen gelten.
Erfahren Sie die wichtigsten Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2025 und den UStR-Wartungserlass: Anpassungen bei Kleinunternehmer:innenregelung, Einfuhrbefreiungen, Rechnungsstellung und mehr.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren und gleichzeitig die finanzielle Planung für das kommende Jahr zu verbessern. In diesem Beitrag finden Sie praktische Tipps und Hinweise, wie Sie Ihre steuerlichen Vorteile noch rechtzeitig nutzen können.