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Bewertungsfragen in Bezug auf das Erbrecht
Neben Unternehmensbewertungen für Zwecke unternehmerischer Initiativen, wie dem Kauf und Verkauf von Unternehmen, oder für Zwecke der externen Rechnungslegung sind Unternehmensbewertungen auch aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Im Erbrecht und folglich in der familiären Erbregelung ist der Unternehmensbewertung eine erhebliche Bedeutung beizumessen, da sich insbesondere in Bezug auf die Erbteilung sowie das Pflichtteilsrecht häufig erbrechtliche Bewertungsanlässe ergeben. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Erblasser* noch zu seinen Lebzeiten Familienangehörigen oder auch Dritten Unternehmen bzw. Unternehmensanteile unentgeltlich zuwendet, aber auch wenn Unternehmen oder Unternehmensanteile an Stiftungen übertragen werden.