Das bedeutet die CBAM-Meldepflicht bis 31. Januar für Ihr Unternehmen

Die Übergangsphase des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hat bereits begonnen. Importeure von CBAM-Waren haben nun bis 31. Januar 2024 Zeit, über das vierte Quartal 2023 zu berichten. Informieren Sie sich darüber, was die CBAM-Meldepflicht konkret für Ihr Unternehmen bedeutet. 

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