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Kompakter Überblick zu Reisekostenrichtlinien in Österreich: gesetzliche Grundlagen, Risiken und Empfehlungen für eine rechtssichere Dienstreise-Abrechnung.
Der Iran‑Krieg 2026 stellt die Bewertungspraxis vor neue Herausforderungen. Erfahren Sie, welche Konsequenzen sich daraus für Unternehmensbewertungen und Abschlüsse ergeben und worauf nach KFS/BW 1 jetzt besonders zu achten ist.
2 Änderungen der Immobilienertragsteuer 3 Einschränkung der Verlustverwertung bei kapitalistischen Mitunternehmern 4 Absetz- und Freibeträge 2016 5 Forschungsförderung: Erhöhung der Forschungsprämie 6 Aktive Bilanzpolitik vor Jahresende 7 Registrierkassenpflicht: „Kalte-Hände-Regelung“ in der Gastronomie 8 Was ändert sich durch das neue Bilanzstrafrecht? 9 Betrieblicher Einkauf und Verkauf im EU-Ausland
Die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA hat vergangene Woche die Schwerpunkte für die Europäische Rechnungslegungskontrolle für die Abschlüsse 2015 bekannt gegeben. Für die Österreichische n Enforcement-Verfahren erfolgt eine gesonderte Publikation durch die FMA, welche die ESMA Schwerpunkte berücksichtigt. Die von ESMA ausgewählten Themen berücksichtigen jüngste Fehlerfeststellungen und das aktuelle wirtschaftliche Umfeld. Demnach sollen folgende drei Punkte im Mittelpunkt der Überprüfungen durch die Europäischen Enforcementstellen stehen: 1. Auswirkungen der Bedingungen auf den Finanzmärkten auf die Abschlüsse 2. Kapitalflussrechnung und die diesbezüglichen Angaben 3. Fair Value Bewertung und die diesbezüglichen Angaben ESMA empfiehlt börsennotierten Unternehmen und deren Prüfern neben dieser Veröffentlichung auch das ESMA Papier zur Verbesserung der Qualität von Abschlussangaben zu beachten.
RÄG 2014: Angaben zu latente Steuern im Jahresabschluss Wie bereits berichtet sieht das Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG 2014) für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, für die Abgrenzung latenter Steuern das umfassendere „temporary“ Konzept vor. Künftig haben mittelgroße und große Gesellschaften auch aktive latente Steuern verpflichtend in der Bilanz anzusetzen. In diesem Zusammenhang sieht das RÄG 2014 neben Ausweisvorschriften für Bilanz (Sonderposten auf der Aktivseite bzw als Teil der Steuerrückstellungen) und Gewinn- und Verlustrechnung (gesonderter Ausweis unter dem Posten „Steuern vom Einkommen und Ertrag“) auch Erläuterungen im Anhang vor (§ 238 Abs 1 Z 3 UGB). Kleine Kapitalgesellschaften haben wie bisher passive latente Steuerbelastungen jedenfalls abzugrenzen. Sollte sich insgesamt ein Aktivposten ergeben, steht ihnen das Wahlrecht zu, weiterhin in der Bilanz keine Abgrenzung vorzunehmen, sofern die unverrechneten Be- und Entlastungen im Anhang aufschlüsselt werden.
Steuerliche Einlagen Immobilienabgeber Anteilsvereinigung Bargeschäfte Mitarbeiteranreize Verlustvortag EAR Sonderausgaben Handlungsbedarf aus der Steuerreform Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Newsletter Steuern
Grunderwerbsteuer Neu bei Übertragung zwischen natürlichen Personen Vorteilhaftigkeitsvergleich bei Vermietung von Grundstücken Übergangsfristen für USt-Erhöhung Die Auftraggeberhaftung im Baugewerbe Neuerungen bei Mitarbeiterrabatten ab 1. Jänner 2016 Herstellungskosten Neu Ärzte: Kauf von Grundstücken und Gebäuden steueroptimal gestalten Registrierkassenpflicht bei pauschalierten Landwirten mit Nebenbetrieben
Möglichkeiten der unternehmensrechtlichen Behandlung von thesaurierenden Investmentfonds Bei einem Investmentfonds investiert nicht der einzelne Anleger direkt in ein Wertpapier, sondern die Anleger erwerben Anteile an einem Investmentfonds bzw. an dessen Vermögen. Dieses Investment für sich ist ebenfalls als Wertpapier anzusehen. Der Investmentfonds wiederum erwirbt mit dem von den Anlegern investierten Geld Wertpapiere unterschiedlichster Art, je nach Ausgestaltung des Fonds. Die Verwaltung des Fonds erfolgt in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Diese hat grundsätzlich die Verpflichtung, die Anteilsscheine auf Verlangen der Anteilsinhaber jederzeit rückzulösen bzw. den Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteilsscheine mindestens zweimal im Monat zu veröffentlichen.
Steuerliche Behandlung von thesaurierenden Investmentfonds bei Privatstiftungen Investierte eine Privatstiftung in Investmentfonds und werden die Erträge, welche der Investmentfonds aus den Investments erzielt, nicht an die Anleger ausgeschüttet, sondern einbehalten und wieder veranlagt, so spricht man von thesaurierenden Fonds bzw. von ausschüttungsgleichen Erträgen. Steuerrechtlich wird trotz Thesaurierung eine Ausschüttung der Fondsgesellschaft an die Anteilseigner unterstellt.
. Wohnbauanleihen im Betriebsvermögen Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften können gewinnmindernd einen Gewinnfreibetrag gem. §10 EStG geltend machen. Der Gewinnfreibetrag kann für Gewinne zwischen 1 EUR und 580.000 EUR in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Gewinnfreibetrags ist gestaffelt und ggf. von einem Investitionserfordernis in bestimmte begünstigte Wirtschaftsgüter abhängig (siehe Tabelle).
Kontenregister und Konteneinsicht 3 Crowdfunding wird gesetzlich geregelt 4 Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaften 2016 5 Übertragung von stillen Reserven über die Grenze 6 Grunderwerbsteuer NEU 7 Neuer Verteilungszeitraum von Instandhaltung und Instandsetzung 8 Landwirtschaftliche Einheitswerte – worauf geachtet werden muss 9 Schaumweinsteuer ist verfassungskonform
Bank recovery and resolution At least a Resort for Lenders The new EU resolution regime changes our perception of banks, even during times of ‘normal’ banking business
Automatischer Informationsaustausch – Meldeverpflichtung ausländischer Kontoinhaber
Das KMU Journal bıetet monatlıch wertvolle Informatıonen für Klein- und Mittelbetriebe. In dieser Ausgabe informieren wir über die folgenden Themen: - Verlustabzug und Vorsteuerüberrechnungen bei E/A-Rechnern - Erhöhung des USt-Satzes - Registrierkassenpflicht für Unternehmer - Sachbezug bei Firmen-PKW -Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – Kampf gegen Scheinfirmen - Das Sommerfest im Betrieb - Neuregelung der Grunderwerbsteuer - Auswirkungen der Erhöhung der Immo-ESt