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Kompakter Überblick zu Reisekostenrichtlinien in Österreich: gesetzliche Grundlagen, Risiken und Empfehlungen für eine rechtssichere Dienstreise-Abrechnung.
Der Iran‑Krieg 2026 stellt die Bewertungspraxis vor neue Herausforderungen. Erfahren Sie, welche Konsequenzen sich daraus für Unternehmensbewertungen und Abschlüsse ergeben und worauf nach KFS/BW 1 jetzt besonders zu achten ist.
Die Sozialpartner haben sich auf eine weitere Verlängerung der Kurzarbeit geeinigt. Mit 1. April 2021 kann Kurzarbeit Phase IV derzeit für weitere drei Monate bis 30. Juni 2021 beantragt werden. Ab Juli 2021 ist ein schrittweiser Ausstieg aus der Corona- Kurzarbeit geplant.
Auch für indirekt betroffene Unternehmen wird es laut Bundesministerium für Finanzen einen Umsatzersatz für den Zeitraum November und Dezember 2020 geben. Jedes Unternehmen, welches einen Umsatzzusammenhang von mindestens 50% mit Unternehmen nachweist, die in direkt vom Lockdown betroffenen Branchen tätig sind und im Betrachtungszeitraum mindestens 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) belegt, kann einen Umsatzersatz beantragen.
Mit Beginn jeden Kalenderjahres werden von Seiten der Sozialversicherungsanstalten, neben der Vielzahl von Änderungen, die in der Lohnverrechnung zu beachten sind, die dazugehörigen Werte stetig annuell angepasst bzw. ausgegeben.
Die steuerlichen Neuerungen sind im Wesentlichen im Konjunkturstärkungsgesetz 2020, im COVID-19-Steuermaßnahmengesetz sowie in zahlreichen Novellen und Verordnungen enthalten. Derzeit liegt ein Initiativantrag für ein 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz zur Behandlung im Parlament.
Die Eckpunkte des Home-Office-Gesetzes wurden bereits vorgestellt. Wir stellen daher die angekündigten Punkte im Überblick dar. Die legistische Umsetzung bleibt jedoch abzuwarten.
Die Neuregelung des § 47 EStG im COVID-19-StMG bewirkt eine Rückkehr zur alten Bestimmung. Bereits im Jahr 2019 wurden Arbeitnehmer nur verpflichtet die Lohnsteuer abzuführen, wenn der Arbeitnehmer in einer Betriebsstätte gem § 81 EStG tätig war. Durch die Novellierung wird nicht mehr wie bisher auf die unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers abgestellt, sondern nur mehr auf den Lohnsteuer-Betriebsstättentatbestand.
Der Handel gilt die als größte Branche Österreichs – über 400.000 Dienstnehmer und rund 15.000 Lehrlinge sind in dieser Sparte beschäftigt, für die der dazugehörige Kollektivvertrag für Handelsangestellte zur Anwendung kommt. Das seit 45 Jahren bestehende Gehaltssystem „ALT“ ist nun verpflichtend von jedem Betrieb bis spätestens 31. Dezember 2021 durch das Gehaltssystem „NEU“ zu ersetzen. Im nachfolgenden Artikel fassen wir gerne die wichtigsten Eckpunkte der Umstellung zusammen.
Von Härtefallfonds über Pendlerpauschale bis hin zur Quarantäneentgeltfortzahlung: Hier finden Sie aktuelle Maßnahmen und Entwicklungen im Überblick.
Die COVID-19-Investitionsprämie fördert unternehmerische Investitionen in bestimmte abnutzbare Anlagegüter, deren „erste Maßnahmen“ (Beginn der Investition) in der Zeit zwischen 1. August 2020 und 31. Mai 2021 getätigt werden. Der Zuschuss beträgt 7 % bzw. 14 % der förderbaren Kosten. Österreichische Unternehmensstandorte und Betriebsstätten sollen gefördert und damit Arbeits- und Ausbildungsplätze gesichert werden. Klimaschädliche Investitionen werden nicht gefördert.
Die aktuelle Gesundheitslage hat zwei neue arbeitsrechtliche Ausdrücke hervorgebracht. Im nachfolgenden Artikel informieren wir Sie über die Begriffe „Sonderbetreuungszeit“ und „Sonderfreistellung“, zeigen Ihnen in diesem Zusammenhang die verschiedenen Fördermöglichkeiten auf, die Sie als Dienstgeber in Anspruch nehmen können und führen die Unterschiede zwischen den beiden Bezeichnungen an.
Jedes Unternehmen das mehr als 40% Umsatzrückgang zum jeweiligen Vergleichsmonat (3/2019 bis 2/2020) hat, kann für die Zeiträume vom November 2020 bis Juni 2021 einen Ausfallsbonus beantragen. Der eigentliche Bonus beträgt 15% des Umsatzrückgangs und beträgt maximal EUR 30.000 pro Monat. Für März wurde eine einmalige Erhöhung 30% bzw. maximal EUR 50.000 angekündigt.
Es gibt für 2021 eine längere Zahlungsfrist, innerhalb der eine Sanierung abgeschlossen sein muss: Die Sanierungsquote z.B. 20 %, darf nun neu auf drei Jahre aufgeteilt bezahlt werden.
Mit 1. Jänner 2021 wurde nun die lang geplante Neuorganisation der Finanzverwaltung umgesetzt, deren Ziel es ist, die Abläufe in der Finanzverwaltung künftig besser, schneller und effizienter zu gestalten. Die wichtigsten Änderungen dieser Neuorganisation haben wir für Sie zusammengefasst.
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie gaben im Jahr 2020 vielfach Anlass zur Durchführung von Impairmenttests um die Werthaltigkeit der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte zu überprüfen. Für den Abschlussstichtag ist zumindest zu unter-suchen, ob Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorliegen, sofern nicht ohnehin ein verpflichtender Impairmenttest durch-zuführen ist.
Wir informieren Sie über wichtige Neuerungen und Änderungen im Bereich der Personalverrechnung.
Unternehmen, die ab dem 7.12.2020 direkt von den Maßnahmen gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung betroffen waren und in einer direkt betroffenen Branche tätig sind, haben ab dem 7.12.2020 bis längstens 31.12.2020 Anspruch auf einen Umsatzersatz („Umsatzersatz Dezember“).