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Mit Beginn jedes Kalenderjahres werden von Seiten der Sozialversicherungsanstalten, neben der Vielzahl von Änderungen, die in der Lohnverrechnung zu beachten sind, die dazugehörigen Werte stetig annuell angepasst bzw. ausgegeben.
Übersicht
Unsere Übersicht bietet einen Überblick über das breite Spektrum der aktuellen SV-Werte, die zum 01.01.2021 wirksam geworden sind – von der betragsmäßigen Adaption der Geringfügigkeitsgrenze, über Anpassung eines neuen Deckelungsbetrages im Rahmen der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, bis hin zu den aktuell gültigen Werten für die Ausgleichstaxe.
Überblick Sozialversicherungswerte für 2021
Überblick Sozialversicherungswerte für Gewerbetreibende/Sonstige Selbständige (GSVG/FSVG)
Kammerumlage 2 - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
Ausgleichstaxe
Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese beträgt für jeden begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre:
Sie haben noch Fragen? Unser Experte Michael Koehler unterstützt Sie gerne.
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