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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Um als zukunftsorientiertes Unternehmen erfolgreich zu sein, sind eine effektive Buchhaltung und Finanzbuchhaltung unabdinglich. Um den größten Nutzen aus diesem Bereich Ihres Unternehmens zu ziehen, stehen wir hinter Ihnen.
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Jahres- und Konzernabschlusserstellung
Abhängig von Ihrer Unternehmensgröße und der von Ihnen gewählten Rechtsform, sind Sie zur Jahresabschlussaufstellung verpflichtet. Wir unterstützen Sie bei Ihren Pflichten.
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Payroll Services
Personalverrechnungsthemen ändern sich rasant und gewinnen zunehmen an Komplexität. Unser Leistungsangebot reicht von der termingetreuen Abwicklung der gesamten Personalverrechnung bis hin zu rechtlichen Einzelauskünften.
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Tax Compliance
Bei zahlreichen Geschäftsentscheidung sind steuerliche Aspekte zu beachten. Wir unterstützen bei der Erstellung von Steuererklärungen, der Berechnung der vorläufigen Steuer, und der Prüfung von Steuerbescheiden.
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Robotic Process Automation
Wir helfen Ihnen mit unserem Robotic Process Automation Service, Ihre Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu agieren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services & Cyber Security
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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International Engagement Management
Als Mitglied des weltweiten Grant Thornton Netzwerks betreuen, managen und koordinieren wir internationale Projekte für unsere Kund:innen. Unser Team umfasst mehrsprachige Expert:innen die über langjährige Erfahrung bei internationalen Aufgaben und Anfragen verfügen und Sie bei Ihren internationalen Projekten unterstützen.
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Turkish Desk
Unser Turkish Desk ist die Anlaufstelle für türkische Unternehmen, die den Markteintritt in Österreich forcieren, aber auch für österreichische Unternehmen, die sich in der Türkei positionieren wollen. Auch Unternehmen, die bereits auf beiden Märkten aktiv sind und professionelle Beratung benötigen zählen zu unseren Klienten.
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French Desk
Wir bündeln umfassende Expertise für französische Unternehmen, die den Markteintritt in Österreich wagen wollen ebenso wie für österreichische Unternehmen, die sich in Frankreich positionieren wollen. Auch Unternehmen, die bereits auf beiden Märkten aktiv sind, stehen wir beratend zur Seite.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Die Neuregelung des § 47 EStG im COVID-19-StMG bewirkt eine Rückkehr zur alten Bestimmung. Bereits im Jahr 2019 wurden Arbeitnehmer nur verpflichtet die Lohnsteuer abzuführen, wenn der Arbeitnehmer in einer Betriebsstätte gem § 81 EStG tätig war. Durch die Novellierung wird nicht mehr wie bisher auf die unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers abgestellt, sondern nur mehr auf den Lohnsteuer-Betriebsstättentatbestand.
Vorgeschichte:
Im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2020 wurde das verpflichtende Lohnsteuerverfahren ab 1.1.2020 auch auf alle unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer erstreckt. Eine Verpflichtung zur Lohnsteuerabfuhr war für den Arbeitnehmer im Jahr davor (2019) nur gegeben, wenn er in einer inländischen Betriebsstätte gem § 81 EStG tätig war. Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und ohne Betriebsstätte in Österreich, konnten im Rahmen eines Lohnsteuerverfahrens die Abfuhr auf freiwilliger Basis durchführen.
Neuregelung im COVID-19-StMG
Am 10.12.2020 wurde im Nationalrat eine rückwirkende Änderung zum Lohnsteuerabzug ohne Lohnsteuerbetriebsstätte beschlossen. Durch die Novellierung kam es im Rahmen des COVID-19-StMG zu einer Neuregelung des § 47 EStG.
Welche Änderungen sind durch die Neuregelung des § 47 EStG betroffen?
Für ausländische Arbeitgeber ohne inländische Lohnsteuerbetriebsstätte ist rückwirkend ab 1.1.2020 nun doch kein verpflichtender Lohnsteuerabzug vorgesehen, auch wenn sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Dienstnehmer beschäftigen.
Weiters wirkt sich die neue Regelung in gewissen Fällen auf die verpflichtende Übermittlung einer Lohnbescheinigung an das österreichische Finanzamt aus. Werden nämlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen und wird keine Lohnsteuer abgeführt, hat der Arbeitgeber bei unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern, die ihren Mittelpunkt der Tätigkeit mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in Österreich haben, dem Finanzamt bestimmte Daten zu melden. Dieses Kriterium zielt auf die Dauerhaftigkeit und die physische Anwesenheit der betreffenden Person ab. Zu beachten ist, dass die Lohnbescheinigung des Jahres 2020 aufgrund des kurzen zeitlichen Abstands erst einen Monat später (bis spätestens 31.3.2021) dem Finanzamt zu übermitteln ist.
Warum ein freiwilliger Lohnsteuerabzug dennoch empfehlenswert sein kann
- Abfuhr der Sozialversicherungsbeiträge: Selbst bei einem ausländischen Arbeitgeber unterliegen viele Personen mit Wohnsitz und Tätigkeit im Inland der österreichischen Sozialversicherungspflicht. Durch das freiwillige Lohnsteuerverfahren können Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnet werden. Der Arbeitnehmer erspart sich zusätzlich eine komplizierte Abwicklung mit der ÖGK, da er sich ansonsten selbst darum kümmern müsste.
- Abwicklung aller Lohnnebenkosten: Auch hier ist der Vorteil die korrekte Abwicklung der Lohnnebennebenkosten wie zum Beispiel des Dienstgeberbeitrags (DB), der Kommunalsteuer und eventuell der Dienstgeberabgabe.
- Einhaltung der Steuergesetze: Der Arbeitgeber kann sich sicher sein, dass die Steuergesetze eingehalten werden und dass die Höhe der Lohnsteuerabgaben in der korrekten Höhe berechnet und abgeführt wird.
Im Falle eines freiwilligen Lohnsteuerabzugs sind die regulären Arbeitgeberpflichten wie Führung von Lohnkonten, Einbehalt und Abfuhr der Lohnsteuer, Übermittlung der Lohnzettel einzuhalten. Mit dem neuen Gesetz wurde eine Rechtsgrundlage für die direkte Inanspruchnahme des Arbeitnehmers geschafften, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht entsprechend den Vorschriften einbehalten und abgeführt hat.
Der freiwillige Steuereinbehalt bietet mehr Flexibilität als der verpflichtende Steuerabzug. Jene Arbeitgeber, die sich für den freiwilligen Lohnsteuerabzug entscheiden, unterstützen ihre Mitarbeiter bei der korrekten Abfuhr der Abgaben und Einhaltung der Vorschriften während des Jahres.
Dieser Artikel wurde von Karina Chiang verfasst. Sie haben noch Fragen? Unsere Experten Julia Saric-Bischof und Christoph Schmidl stehen Ihnen gerne zur Verfügung.