Nach dem EuGH-Urteil „Nova Iberomoldes“ hat das BMF die Auswirkungen für Österreich konkretisiert. Bestimmte explizit genannte Umstrukturierungsvorgänge sollen keine Grunderwerbsteuer auslösen.
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Im Rahmen des Doppelbudgets für die kommenden Jahre wurde im Juli 2026 im österreichischen Parlament auch das entsprechende Budgetbegleitgesetz 2027/2028 beschlossen. Wir schauen uns in diesem Artikel die konkreten Auswirkungen auf Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen an.
Bestimmung der Bestandteile eines Unternehmenszusammenschlusses
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Die durch das Corona-Virus verursachten Probleme für die Unternehmen und deren Mitarbeiter sollen durch einen Krisenbewältigungsfond mit einer Dotierung von EUR 4 Mrd gemildert werden. Diese Mittel sollen vor allem den Klein- und mittelständischen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Viele Unternehmen betrachten Mergers & Acquisitions (M&A) als wesentliches Element ihrer Wachstumsstrategie. Transaktionen wie beispielweise Fusionen, Unternehmenskäufe oder andere Betriebsübertragungen sind für Unternehmen eine schnelle, aber zunehmend komplexer werdende Wachstumsmöglichkeit. Häufig vergeht aber einige Zeit, bis die Transaktionen abgeschlossen sind und sich der Deal positiv auf das tatsächliche Unternehmenswachstum auswirkt. Die Unternehmensführung sollte daher besonderes Augenmerk auf die Vorbereitung und die frühzeitige Identifizierung potentieller Hindernisse für den Verhandlungs- und Bewertungsprozess, auf die Finanzierung des Geschäfts und schließlich auf die Integration der beiden Organisationen legen. Unser Artikel untersucht die aktuelle M&A-Landschaft und zeigt, warum Unternehmen bevorzugt M&A als Wachstumsstrategie wählen. Außerdem werden Herausforderungen wie die Bewertung, die Auswahl von Akquisitionszielen, die Finanzierung von Transaktionen und die erfolgreiche Integration von fusionierten Unternehmen beleuchtet.
Wendy Nicholls, Joint Global Head of Transfer Pricing for Grant Thornton, leitete im Rahmen der Global Transfer Pricing Conference an der WU Wien ein informatives Panel über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Verrechnungspreise in der Europäischen Union.
Die Anforderungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) ändern sich jedes Jahr. Es werden neue Standards, Interpretationen und Änderungen veröffentlicht, die sich auf die künftige Finanzberichterstattung von Unternehmen auswirken. Unser Leitfaden "Navigating the Changes to International Reporting Standards" soll Ihnen einen Überblick über die jüngsten Änderungen der IFRS geben. Er umfasst sowohl neue Standards und Interpretationen als auch Änderungen von bestehenden Standards.
Ausländische Arbeitgeber, die in der EU und der Schweiz ansässig sind, müssen den niederländischen Behörden ab dem 1. März 2020 im Voraus melden, wenn ihre Mitarbeiter in den Niederlanden vorübergehend tätig werden.
Der Nationalrat hat Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit eingeräumt. Die Neuregelung ist seit 1. 1. 2020 in Kraft und gilt für seit Jahresanfang angetretene Pflegekarenzen und Pflegeteilzeiten.
In einigen Unternehmen war es bisher üblich, Gleitzeitvereinbarungen mit dem Kappen von Stunden über einem gewissen Ausmaß zu verbinden. Der Oberste Gerichtshof hat nun in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass Klauseln, die den Verfall oder das unbezahlte Streichen der nicht übertragbaren Zeitguthaben bei Ende der Gleitzeitperiode beinhalten, arbeitsrechtlich unzulässig sind.
Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen von innergemeinschaftlichen Lieferungen wurden ab 1.1.2020 bezüglich Steuerfreiheit ausgeweitet.
Die Rechtslage hinsichtlich Entschädigungsfragen ist noch vielfach unklar und verändert sich laufend. Im Folgenden stellen wir unseren derzeitigen Kenntnisstand zu einzelnen Entschädigungsfragen dar. Kann Schadenersatz für Umsatzeinbußen durch die aktuellen Maßnahmen gegen COVID-19 geltend gemacht werden?
Wir haben die Expansions-Erwartungen von Führungskräften mittelständischer Unternehmen in unserem International Business Report (IBR) abgefragt und sie mit bedeutenden globalen politischen und wirtschaftlichen Ereignissen in Beziehung gesetzt.
Ein Kommentar von Andrew Dickson, Grant Thornton Austria. 3 Jahre und 7 Monate nach dem EU-Referendum, bei dem 51,9% der Wähler "Austreten" ankreuzten, bleibt uns nur noch eine sehr kurze Zeitspanne, bis Großbritannien die EU verlässt. Mit erstaunlich wenig Drama wird Großbritannien nach 45 Jahren als eines der wichtigsten Mitglieder des größten Handelsblocks der Welt ruhig und legal aus der EU austreten. Mit dem Austritt Großbritanniens und seinem 16%igen Haushaltsbeitrag *(Quelle Financial Times) wird die Wirtschaft der EU kleiner als die der USA. Wenn man die britischen Medien in den letzten Wochen liest, scheint es, als ob „Meghxit“ oder „Harrxit" mehr von öffentlichen Interesse sind als der Brexit, da mit dem Paar Herzogin von Sussex und Prinz Harry ein weiteres stark unabhängiges Mitglied eine stabile Institution verlässt, die wohl modernisierungsbedürftig ist.
Brexit- Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Der ungeordnete Austritt Großbritanniens ist abgesagt. Die EU gewährt den Briten mehr Zeit, den passenden Vertrag zum Ausstieg herzustellen. Bis zum 31. Jänner soll ein geregelter Austritt nun spätestens abgewickelt werden. Die Unsicherheit für Unternehmen bleibt jedoch bestehen. Das erwartete wirtschaftliche Chaos ist fürs Erste abgewendet. Trotzdem sind die Auswirkungen des Brexits im steuerlichen Bereich nach wie vor nicht absehbar. Betroffen sind hauptsächlich Unternehmen, die in Großbritannien mittelbar oder unmittelbar tätig sind: für Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in UK könnten sich höhere steuerliche Belastungen ergeben. Auch bei Exportgeschäften und Kooperationen könnte die Steuerbelastung für österreichische Unternehmen steigen.
In der bis zum Jahresende 2020 dauernden Übergangsphase bleibt aber zunächst alles wie gehabt. Die Vereinbarungen, die die Zeit nach dem Austritt regeln, müssen allerdings rasch getroffen werden. Beide Kammern des britischen Parlaments haben dem Brexit-Gesetz zugestimmt und Königin Elizabeth II hat das Gesetz gebilligt. Damit ist der Austrittsvertrag nun beschlossene Sache. Im nächsten Schritt soll das Europäische Parlament den Austrittsvertrag am 29. Jänner absegnen. Bereits zwei Tage später, am 31. Jänner um 24:00 Uhr (MEZ), verlässt Großbritannien dann die EU. Der Brexit wird also mehr als dreieinhalb Jahre, nachdem die Briten in einem Referendum für den Austritt gestimmt hatten, zur Realität.
Als Whistleblower bezeichnet man Personen, die illegale und unmoralische Aktivitäten melden. Häufig versuchen diese Hinweisgeber, ihre Behauptungen mit Daten zu belegen, deren Erlangung oder Publikation rechtlich bedenklich ist. Dies kann sowohl für den Whistleblower als auch für die betroffenen Einrichtungen problematisch werden.
Eine geeignete Sicherheitsstrategie schützt vor Datenverfälschung, Datenverlust und Cyberkriminalität. Mit unseren Empfehlungen können Sie das Schutzniveau ihres Unternehmens deutlich verbessern.
Eine Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers stellt für beschäftigte Mitarbeiter einen wichtigen Motivationsfaktor zur Erreichung der Unternehmensziele dar und bewirkt eine stärkere Identifikation mit dem Unternehmen. Außerdem eröffnet sich dadurch für kleine und mittlere Betriebe auch eine Alternative zu den herkömmlichen Finanzierungsformen.