Die meisten Unternehmen befinden sich in der Phase der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse 2019. Die Corona-Virus Situation in 2020 rechtfertigt sicher keine Rückstellungen zum 31.12.2019, aber eine konservative Bilanzierung ist immer zu rechtfertigen. Unter dem Motto „keine Überraschungen aus der Bilanz“ können sicher angemessene Rückstellungen und / oder Abgrenzungen in den Jahresabschlüssen 2019 gebucht werden. Sprechen Sie mit unseren Experten und finden Sie Wege durch eine angemessene und konservative Bilanzierung Steuernachzahlungen zu optimieren.
Bereits im Jahr 2016 hat die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) die häufigsten Feststellungen bei der Durchführung von Impairment-Tests präsentiert. Ein Update zu den „Erfahrungen aus dem Enforcement“ gab es nun im Rahmen der „Forschungsinitiative Business Valuation, Accounting and Auditing“ an der Johannes-Kepler-Universität im Mai 2019.
Cloudbasierte Softwareleistungen sind unaufhaltsam auf dem Vormarsch. Allerdings werfen Software as a Service (SaaS) Verträge neue Bilanzierungsthemen auf, da die bestehenden Regelungen vorwiegend Cloud Computing auf die bisher üblichen Geschäftsmodelle, den Erwerb von Softwarelizenzen, die lokal genützt werden, ausgelegt sind. In unserem Artikel stellen wir Ihnen vor, wie das IFRS Interpretations Commitee (IFRS IC) bestimmte Bilanzierungsfragen in diesem Zusammenhang beurteilt.
Die Laufzeit eines Leasingverhältnisses markiert nicht nur die unkündbare Zeitspanne, für die der Leasingnehmer das Nutzungsrecht für den Leasinggegenstand innehat. Grant Thornton gibt Ihnen einen Überblick, welche weiteren Kriterien bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen zu berücksichtigen sind.
Im Oktober 2018 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" mit dem Titel "Definition eines Geschäftsbetriebs". Die Änderungen sind eine Reaktion auf die Rückmeldungen aus dem Post Implementation Reviews zu IFRS 3 . Sie präzisieren den Begriff des Geschäftsbetriebs mit dem Ziel, Unternehmen bei der Entscheidung zu unterstützen, ob eine Transaktion als Erwerb von Vermögenswerten oder als Unternehmenszusammenschluss zu bilanzieren ist.
Latente Steuern und erstmaliger Ansatz von Leasingverträgen: Die Thematik ist eigentlich nicht neu, bekommt doch durch die neuen Regelungen zur Bilanzierung von Leasingverträgen aus Sicht des Leasingnehmers eine Vielzahl von Anwendungsfällen. Konkret geht es um die Frage, ob das Verbot für temporäre Differenzen im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes latente Steuern zu bilanzieren (initial recognition excemption) auch bei der Bilanzierung von Leasingverträgen aus Sicht des Leasingnehmers zur Anwendung kommt oder nicht. Fallen diese Geschäfte unter das Verbot für den erstmaligen Ansatz, so dürfen auch für Unterschiede, die sich aus der Entwicklung der steuerlichen bzw. IFRS Buchwerte in der Zukunft ergeben, keine latenten Steuern angesetzt werden.
Steuern, Umgründungen, Prüfung, Erträge, Kapital, Aufwertung,
Die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA hat vergangene Woche die Schwerpunkte für die Europäische Rechnungslegungskontrolle für die Abschlüsse 2015 bekannt gegeben. Für die Österreichische n Enforcement-Verfahren erfolgt eine gesonderte Publikation durch die FMA, welche die ESMA Schwerpunkte berücksichtigt. Die von ESMA ausgewählten Themen berücksichtigen jüngste Fehlerfeststellungen und das aktuelle wirtschaftliche Umfeld. Demnach sollen folgende drei Punkte im Mittelpunkt der Überprüfungen durch die Europäischen Enforcementstellen stehen: 1. Auswirkungen der Bedingungen auf den Finanzmärkten auf die Abschlüsse 2. Kapitalflussrechnung und die diesbezüglichen Angaben 3. Fair Value Bewertung und die diesbezüglichen Angaben ESMA empfiehlt börsennotierten Unternehmen und deren Prüfern neben dieser Veröffentlichung auch das ESMA Papier zur Verbesserung der Qualität von Abschlussangaben zu beachten.
RÄG 2014: Angaben zu latente Steuern im Jahresabschluss Wie bereits berichtet sieht das Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG 2014) für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, für die Abgrenzung latenter Steuern das umfassendere „temporary“ Konzept vor. Künftig haben mittelgroße und große Gesellschaften auch aktive latente Steuern verpflichtend in der Bilanz anzusetzen. In diesem Zusammenhang sieht das RÄG 2014 neben Ausweisvorschriften für Bilanz (Sonderposten auf der Aktivseite bzw als Teil der Steuerrückstellungen) und Gewinn- und Verlustrechnung (gesonderter Ausweis unter dem Posten „Steuern vom Einkommen und Ertrag“) auch Erläuterungen im Anhang vor (§ 238 Abs 1 Z 3 UGB). Kleine Kapitalgesellschaften haben wie bisher passive latente Steuerbelastungen jedenfalls abzugrenzen. Sollte sich insgesamt ein Aktivposten ergeben, steht ihnen das Wahlrecht zu, weiterhin in der Bilanz keine Abgrenzung vorzunehmen, sofern die unverrechneten Be- und Entlastungen im Anhang aufschlüsselt werden.
Die bestehenden Regelungen zum Lease Accounting nach IAS 17 waren insbesondere wegen der auslegungsbedürftigen und gestaltbaren Abgrenzung zwischen Finance Lease und Operating Lease vom IASB zusammen mit dem US Financial Accounting Standards Board (FASB) in den Jahren 2006 bis 2010 neu gefasst worden. Sie liegen seit 17. August 2010 als gemeinsamer Exposure Draft ED 2010/9 Leases vor. Mit diesem Update behandeln wir den aktuellen Stand vom Jänner 2015 in seinen wesentlichen Punkten
Kurz vor Weihnachten wurde das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) im Parlament beschlossen, die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird in den nächsten Tagen erwartet. In unserem aktuellen Newsletter stellen wir die wichtigsten Änderungen zum Begutachtungsentwurf dar, wobei es sich durchwegs um die Rücknahme von Verschärfungen handelt
Neben den durch die ESMA vorgegebenen europäischen Prüfungsschwerpunkten, wählt die FMA die Kapitalflussrechnung (Cash Flow) als lokalen Schwerpunkt aus. Im Folgenden möchten wir Ihnen eine Kurzzusammenfassung der unseres Erachtens wesentlichen Eckpunkte der FMA-Veröffentlichung zur Verfügung stellen, die in die Arbeit der OePR entsprechend einfließen werden.
Übernahme IFRS in den Rechtsbestand der Europäischen Union: IFRIC 21 Abgaben (Levies)
Entgegen den ursprünglichen Ankündigungen den Ministerialentwurf noch Anfang Juli 2014 zu versenden, ist der Gesetzestext für die geplante Novelle erst vor wenigen Tagen zur Begutachtung versendet worden.
In dieser Ausgabe unserer Rechnungslegungs-News informieren wir über folgende Themen: Rechnungslegungsreform, preisregulierte Absatzgeschäfte, Eigenkapitalausweis bei der „GmbH-Light“, IFRS 15 - IASB veröffentlicht neue Regeln
Mit Jänner 2014 hat das IASB den Interimsstandard IFRS 14 veröffentlicht, der sich mit der Thematik regulatorischer Abgrenzungsposten (regulatory deferral accounts) befasst. Das Ziel ist es, die Vergleichbarkeit der Berichterstattung von Unternehmen mit preisregulierter Geschäftstätigkeit zu fördern, da die Preisregulierung einen wesentlichen Einfluss auf den Zeitpunkt und den Umfang der Umsatzerlöse nimmt. Der als Interimsstandard klassifizierte IFRS 14 stellt eine Übergangsvorgabe bis zur Finalisierung des IASB Projektes zur Preisregulierung dar.