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IFRS: Endorsement Status

MMag. Christoph Zimmel MMag. Christoph Zimmel

Seit der letzten Ausgabe unseres Newsletters Rechnungslegung wurden folgende Änderungen zu bestehenden IFRS in den Rechtsbestand der Europäischen Union übernommen:

Von der EU übernommene Standards:

IFRIC 21 Abgaben (Levies)

Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union:

14. Juni 2014

IFRIC 21 stellt als Interpretation zu IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen für Abgaben (Levies) an die öffentliche Hand klar, wie und zu welchem Zeitpunkt eine solche Verpflichtung zu passivieren ist. Betroffen sind Abgaben, die nicht in den Anwendungsbereich eines anderen IFRS (wie IAS 12 Ertragssteuern) fallen. Ein Beispiel für eine solche Abgabe ist die Bankenabgabe. Nach der vorliegenden Interpretation ist eine Verpflichtung im Abschluss zu erfassen, sobald das verpflichtende Ereignis (obligating event), das die Zahlungspflicht nach der der Abgabe zugrundeliegenden gesetzlichen Vorschrift auslöst, eintritt. Wenn beispielsweise die Zahlungspflicht von der Höhe der Umsatzerlöse abhängt, entsteht die Verpflichtung zur Passivierung der Abgabenverbindlichkeit laufend. Wenn die Zahlungspflicht bei Erreichen eines bestimmten Schwellenwertes eintritt, entsteht die Verpflichtung zur Passivierung der Abgabenverbindlichkeit im Zeitpunkt der Schwellenerreichung in voller Höhe.

IFRIC 21 tritt in der EU für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 17. Juni 2014 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.