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Kompakter Überblick zu Reisekostenrichtlinien in Österreich: gesetzliche Grundlagen, Risiken und Empfehlungen für eine rechtssichere Dienstreise-Abrechnung.
Der Iran‑Krieg 2026 stellt die Bewertungspraxis vor neue Herausforderungen. Erfahren Sie, welche Konsequenzen sich daraus für Unternehmensbewertungen und Abschlüsse ergeben und worauf nach KFS/BW 1 jetzt besonders zu achten ist.
Wir haben für Sie einige Fragen und Antworten zur zweiten Phase des Härtefallfonds zusammengestellt.
Das Beschlusspapier zum Konjunkturpaket sieht vor, vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent zu senken und den reduzierten Satz von 7 auf 5 Prozent. Mit einem Kostenvolumen von etwa 20 Milliarden Euro stellt diese Einzelmaßnahme für den Staat wohl den größten Kostenfaktor dar.
Die Lage vor den Toren Mittel- und Osteuropas macht die österreichische Hauptstadt zum idealen Standort für internationale Unternehmen.
Die durch das Corona-Virus verursachten Probleme für die Unternehmen und deren Mitarbeiter sollen durch einen Krisenbewältigungsfond mit einer Dotierung von EUR 4 Mrd gemildert werden. Diese Mittel sollen vor allem den Klein- und mittelständischen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Viele Unternehmen haben durch die rasche globale Verbreitung von COVID-19 und den damit verbundenen staatlichen Maßnahmen großen wirtschaftlichen Schaden erlitten. Ein Ende ist noch nicht absehbar. Dies wirkt sich sowohl auf den Unternehmenswert als auch auf den Wert immaterieller Vermögenswerte aus.
Gerade junge Unternehmen haben in ihrer Anfangsphase oft zu wenig Eigenkapital, um längere Krisenzeiten überstehen zu können. Viele österreichische Startups sind daher durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie akut gefährdet. Um die Liquidität von Startups zu sichern, hat die österreichische Bundesregierung ein Startup-Hilfspaket präsentiert. Junge Unternehmen sollen mit staatlichem und privatem Risikokapital unterstützt werden.
Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht regelmäßig neue International Financial Reporting Standards (IFRS), Interpretationen von Standards (IFRIC) oder Änderungen an bestehenden IFRS-Standards. Mit unseren IFRS Alerts bleiben Sie auf dem neuesten Stand
Die COVID-19-Pandemie hat einen enormen Einfluss auf die Weltwirtschaft. Viele Unternehmen haben derzeit Schwierigkeiten, sich finanziell über Wasser zu halten und Maßnahmen zu setzen, um ihren künftigen Liquiditätsbedarf zu decken. Zahlreiche Länder versuchen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu begrenzen, indem sie Unternehmen finanzielle Unterstützungen gewähren, die von direkten Barzahlungen bis hin zum Aufschub von Steuerzahlungen reichen.
Am 13.5.2020 wurde vor allem als Hilfsmaßnahme für die Gastwirtschaft ein Initiativantrag mit folgenden steuerlichen Erleichterungen im Parlament eingebracht (19. COVID19 Gesetz)
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 15. April 2020 eine Konsultationsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland veröffentlicht (Erlass vom 15.4.2020, 2020-0.239.636, BMF-AV Nr. 55/2020).
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es derzeit vermehrt zu Betrugsversuchen kommt, bei der sich die Betrüger in einem E-Mail als Finanzamt ausgeben. Das Finanzministerium warnt vor Betrugs-E-Mails, in denen eine Steuerrückerstattung versprochen wird. Als Absenderadresse scheinen "finanzOnline@bmf.gv.at", BMF Finanz "bmf.noreply@xrxrxr.host" o.ä. auf. Dies sind jedoch keine gültigen Mail-Adressen des BMF. Das Formular im Anhang täuscht eine gefälschte Webseite im Stil von FinanzOnline vor, die zur Eingabe von Kreditkartendaten auffordert. ACHTUNG: Klicken Sie keinesfalls die im Mail enthaltenen Links oder Dateien an und geben Sie unter keinen Umständen persönliche Daten, wie Passwörter, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen bekannt. Bitte löschen Sie das Mail.
Die präzisierenden Bestimmungen für die Freistellung von Beschäftigten mit bestimmten Vorerkrankungen wurden am 05. Mai 2020 nun auch vom Bundesrat genehmigt. Grundlage für die Beurteilung, ob jemand ein besonderes hohes Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf hat, ist eine Empfehlung des Gesundheitsministeriums, in der zahlreiche Gefährdungssituationen (vor allem chronische Grunderkrankungen) aufgelistet sind.
Der Familienhärteausgleich bietet Familien, die durch die Coronakrise in eine finanzielle Notsituation geraten sind, eine einmalige finanzielle Überbrückungshilfe.
Am 4. April 2020 wurde das „3. COVID-19-Gesetz“ kundgemacht. Im Zuge der Änderung des FMABG werden aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen temporär gelockert, um die derzeitige Corona-Krise bewältigen zu können. Betroffen sind insbesondere Anzeige-, Melde- und Vorlagepflichten sowie Veröffentlichungen. Mit dem „3. COVID-19-Gesetz“ wird § 22 FMABG um einen „Abs. 13“ ergänzt, der es der FMA ermöglicht eine Verlängerung gewisser Fristen für - Anzeige-, Melde-, Vorlage- und sonstige Einbringungspflichten, - Veröffentlichungen sowie - sonstige Informationspflichten zu gewähren. Die Verlängerung kann auf einem individuellen begründeten Antrag, der möglichst elektronisch übermittelt werden soll, oder auf einer FMA-Verordnung beruhen.
Analysten der amerikanischen Sicherheitsfirma ZecOps haben eine Lücke in iOS entdeckt, die über die vorinstallierte Apple Mail-App seit dem Jahr 2012 besteht. ZecOps warnt davor, dass diese Schwachstelle seit längerer Zeit für gezielte, unbemerkte Angriffe auf iPhones und iPads eingesetzt wird. Cyber-Angreifer können auf diese Weise offenbar über manipulierte E-Mails Schadcode auf iPhones und iPads einschleusen. Bis zur Verfügungstellung einer neuen Version von iOS, die diesen Fehler behebt, wird angeraten, die iOS Mail App abzuschalten und nicht mehr zu verwenden. Dem Bericht zufolge merkt das Opfer von dem Angriff meist nichts. Es kann jedoch zu einer vorübergehenden Verlangsamung der Mail-App kommen.
Die Situation rund um COVID-19 hat dazu geführt, dass zahlreiche Veranstaltungen abgesagt werden mussten oder Unternehmer ihre Leistungen nicht oder nur mit Verzögerung ausführen können. Umgekehrt werden bestellte Leistungen von Kunden zum Teil storniert oder die Zahlungen von Kunden langen erst verspätet ein oder fallen auch ganz aus. Es stellt sich daher die Frage, ob sich durch COVID-19 Änderungen bei der Umsatzsteuer Compliance ergeben, zB bei der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen und den laufenden Zahlungen der Umsatzsteuer, und wie mit Lieferausfällen, Stornos usw. umzugehen ist.