Nach dem EuGH-Urteil „Nova Iberomoldes“ hat das BMF die Auswirkungen für Österreich konkretisiert. Bestimmte explizit genannte Umstrukturierungsvorgänge sollen keine Grunderwerbsteuer auslösen.
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Im Rahmen des Doppelbudgets für die kommenden Jahre wurde im Juli 2026 im österreichischen Parlament auch das entsprechende Budgetbegleitgesetz 2027/2028 beschlossen. Wir schauen uns in diesem Artikel die konkreten Auswirkungen auf Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen an.
Bestimmung der Bestandteile eines Unternehmenszusammenschlusses
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Mit 1. Jänner 2021 wurde nun die lang geplante Neuorganisation der Finanzverwaltung umgesetzt, deren Ziel es ist, die Abläufe in der Finanzverwaltung künftig besser, schneller und effizienter zu gestalten. Die wichtigsten Änderungen dieser Neuorganisation haben wir für Sie zusammengefasst.
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie gaben im Jahr 2020 vielfach Anlass zur Durchführung von Impairmenttests um die Werthaltigkeit der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte zu überprüfen. Für den Abschlussstichtag ist zumindest zu unter-suchen, ob Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorliegen, sofern nicht ohnehin ein verpflichtender Impairmenttest durch-zuführen ist.
Wir informieren Sie über wichtige Neuerungen und Änderungen im Bereich der Personalverrechnung.
Unternehmen, die ab dem 7.12.2020 direkt von den Maßnahmen gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung betroffen waren und in einer direkt betroffenen Branche tätig sind, haben ab dem 7.12.2020 bis längstens 31.12.2020 Anspruch auf einen Umsatzersatz („Umsatzersatz Dezember“).
Die globale Corona-Pandemie hat wirtschaftliche Veränderungen gebracht, die viele berichterstattende Unternehmen bisher nicht in Betracht ziehen mussten. Eine davon ist die Fähigkeit, Kredite zurückzahlen zu können.
Wir von Grant Thornton Austria möchten uns bei allen GeschäftspartnerInnen und MitarbeiterInnen für das entgegengebrachte Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit in diesem außergewöhnlichen Jahr 2020 bedanken. Bitte beachten Sie unsere Öffnunsgzeiten zwischen den Jahren: von 28.12. bis 30.12.2020 ist unser Empfang in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Am 10.12.2020 wurde im Nationalrat das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz beschlossen, welches bezüglich des Umsatzsteuergesetzes folgende Änderungen vorsieht:
Der Jahreswechsel naht mit großen Schritten und die "To Do"-Liste wird immer länger. Damit Sie nichts übersehen, haben wir für Sie eine Checkliste zum Jahresende zusammengestellt. So können Sie die Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung noch rechtzeitig nutzen.
Im vorliegenden Fall (BFG 1. 10. 2020, RV/7103519/2019) war strittig, ob rückgezahlte Sozialversicherungsbeiträge iZm Auslandseinkünften, für die Österreich kein Besteuerungsrecht zusteht, den Gesamtbetrag der zu versteuernden Einkünfte erhöhen oder im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind.
Wir freuen uns, Sie darüber informieren zu können, dass die Grant Thornton Austria Gruppe in ein modernes Kompetenzzentrum am Hauptbahnhof übersiedelt. Ab 9. Dezember 2020 sind wir an unserem neuen Standort im QBC am Wiener Hauptbahnhof für Sie da.
Viele Unternehmen melden ArbeitnehmerInnen zur Kurzarbeit an, um finanzielle Engpässe aufgrund der Corona-Pandemie zu überbrücken. Betroffene DienstnehmerInnen können diese Zeit zur Weiterbildung nutzen. Betrieben sollen 60 % der anfallenden Sach- und Personalkosten für die Qualifizierung von ArbeitnehmerInnen in Covid-19-Kurzarbeit ersetzt werden. Voraussetzung: Die gewählten Kurse müssen vom Arbeitgeber veranlasst und arbeitsmarktbezogen sein.
Mit Ablauf der Übergangszeit am 31.12.2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr als EU-Mitgliedsstaat zu behandeln. Es kommen daher ab 01.01.2021 (grundsätzlich) die umsatzsteuerlichen Bestimmungen für Drittländer zur Anwendung. Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick über die mit dem Brexit verbundenen umsatzsteuerlichen Auswirkungen für österreichische Unternehmen geben.
Zur weiteren Unterstützung von jenen UnternehmerInnen und Unternehmern, die vom neuerlichen Lockdown im November besonders betroffen sind, hat die Regierung Anpassungen in der Phase III der Kurzarbeit angekündigt.
Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft hat die Bundesregierung im Rahmen des Corona Hilfsfonds ab 6.11.2020 einen Lockdown-Umsatzersatz als weitere Hilfsmaßnahme bereitgestellt. Da vom harten Lockdown seit dem 17.11.2020 nun mehr Branchen betroffen sind, wie z.B. Handel oder persönliche Dienstleistungen, wird auch der Umsatzersatz auf diese erweitert.
Die Erstellung von Jahresabschlüssen nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") ist eine große Herausforderung für Unternehmen, da jährlich neue Standards und Änderungen vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht werden.
In Hinblick darauf, dass Mitarbeiter aktuell wieder verstärkt im Home-Office tätig sind, hat das BMF eine Information zur lohnsteuerlichen Behandlung von Internetanschlüssen im Home-Office bekanntgegeben.