Informieren Sie sich in unserem Artikel über Neuerungen hinsichtlich der Pendlerpauschale im Zusammenspiel mit Fahrtkostenersatz & Jobticket, des Sachbezugs KFZ und der Urlaubsverjährung.
Mit unserem Tax Compliance-Kalender 2023 sehen Sie die monatlichen Einreichungsfristen für die Bereiche Tax und Payroll auf einen Blick. Einfach PDF downloaden & das ganze Jahr den Überblick bewahren
Elektrofahrzeuge gewinnen zunehmend an Beliebtheit. Im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Ladeeinrichtung und bezüglich des Aufladens des Fahrzeuges gibt es aus Unternehmenssicht steuer- und beitragsrechtliche Aspekte zu beachten.
In Sachen Mitarbeiter:innen-Mobilität sind Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen häufig mit komplexen arbeits-, aufenthalts-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen konfrontiert. Im nachstehenden Beitrag haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengefasst.
Im Rahmen des 2. gesetzlichen Teuerungs-Entlastungspakets wurde die Möglichkeit geschaffen, den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) in den Kalenderjahren 2023 und 2024 von 3,9 % auf 3,7 % zu reduzieren.
Die nachfolgenden Werte gelten vorbehaltlich einer Verlautbarung im Bundesgesetzblatt bzw. vorbehaltlich auch einer offiziellen ÖGK-Bestätigung.
Das Arbeiten im Homeoffice ist mittlerweile als integraler Bestandteil der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Unter Homeoffice versteht man ganz allgemein das regelmäßige Erbringen von Arbeitsleistungen in der Wohnung des Arbeitnehmers. Die Umstellung bzw. Implementierung dieses Arbeitsmodells stellt Unternehmen vor verschiedene Herausforderungen. In diesem Artikel wird der Blickwinkel auf die sozialversicherungsrechtliche Komponente gelegt.
Von der Erhöhung des Basiszinssatzes über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die 14%-ige Forschungsprämie, den Auswirkungen der Suspendierung des Informationsaustausches mit Belarus und Russland sowie Aktuelles zum Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus: Hier finden Sie aktuelle Maßnahmen und Entwicklungen im Überblick.
Damit Sie keine Fristen übersehen, finden Sie hier einen Überblick über die wichtigsten kommenden Termine bis Ende Dezember 2022.
Am 17.05.2022 wurde ein SV-Abkommen mit Brasilien unterzeichnet. Bei Entsendungen nach Brasilien besteht eine Weiterversicherung in Österreich von 5 Jahren, wenn zuvor mindestens 1 Monat in Österreich Versicherung bestand. Eine Verlängerung der 5 Jahre ist nicht möglich. Nach einer Unterbrechung der Entsendung von mindestens 1 Jahr beginnen die 5 Jahre wieder neu zu laufen.
Derzeit nutzen viele von der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Herausforderungen besonders stark betroffene Betriebe das „2-Phasen-Modell“ der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Durch die mit den Unternehmen getroffenen Ratenvereinbarungen werden aktuell die in den coronabedingt äußerst schwierigen Monaten Februar 2020 bis Mai 2021 aufgelaufenen Beiträge plangemäß reduziert bzw. gänzlich beglichen.
Der Gesetzesgeber erlaubt drei Möglichkeiten, wie man den Dienstnehmern steuerfreie Bezüge zukommen lassen kann. Je nach Variante, können Lohnnebenkosten anfallen, sind Gruppenkriterien zu beachten, oder ist eine Behaltefrist zu beachten. Bei allen Varianten darf es sich nicht um eine Umwandlung eines bestehenden Anspruchs handeln.
Zur Entlastung der Bevölkerung aufgrund der steigenden Inflation hat die Regierung das Teuerungs-Entlastungspaket sowohl mit einmaligen als auch mit dauerhaften Maßnahmen beschlossen. In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Änderungen, die den Bereich der Personalverrechnung betreffen.
Der EuGH entschied dass die in § 29 Abs. 4 LSD-BG (bzw. in der Vorgängerregelung des AVRAG) verankerte fünfjährige Strafbarkeitsverjährungsfrist in Verbindung mit strafbaren Unterentlohnungen bei Arbeitnehmerentsendungen nach Österreich NICHT dem EU-Recht widerspricht.
Aktuelle Infos zu grenzüberschreitendem Arbeiten (Entsende-Meldungen (A1) über ELDA, neue Regelung), Sachbezug Dienstwohnung (neue Werte ab 1.1.2023) und Elektro-KFZ und Betriebliche Vorsorge.
Änderungen der steuerlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit einem Wegzug aus Österreich sind der österreichischen Finanzverwaltung binnen eines Monats formlos anzuzeigen. Bei einem Wechsel der Ansässigkeit von natürlichen Personen oder Unternehmen bzw. Wirtschaftsgütern, besteuert der Fiskus grundsätzlich die während der Ansässigkeit in Österreich aufgelaufenen stillen Reserven im Zeitpunkt des Wegzugs. Ausnahmen bestehen für (Wohn)Sitz-Verlegungen und Überführungen von Wirtschaftsgütern in Länder der EU oder des EWR.