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Konzern- und Jahresabschlussprüfung
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen, Prüfungen von Jahresabschlüssen auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), Prüfungen gemäß US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP), Prüfungen von Privatstiftungen
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Prüferische Durchsicht (Review)
Ein prüferische Durchsicht oder Review stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung für Halbjahres- oder Quartalsberichte. Sie ist keine Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung.
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Globale Prüfungsmethodologie
GTI Horizon™ ist der weltweit einheitliche, geschäftsprozess- und risikoorientierte Prüfungsansatz von Grant Thornton International Ltd.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Komplexe IFRS-Welt ganz einfach: Unsere Expert:innen navigieren Sie durch die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder und unterstützen Sie bei der Integration neuer Bestimmungen in das eigene Rechnungswesen.
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Sonderprüfungen und sonstige Prüfungsleistungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Einerseits gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht. Standardlösungen sind hier nicht gefragt.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der Abschlüsse nach UGB auf IFRS oder US-GAAP, beraten bei Konsolidierungen und der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Einrichtung von Risikomanagement-Systemen, Risikosteuerung und Risikoberichterstattung uvm.
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Unternehmensteuern
Vor betrieblichen Grundsatzentscheidungen wie zB zur Optimierung der Unternehmensstruktur oder zur Frage der Vermögensübertragung, erstellt Grant Thornton Austria eine Analyse des Ist-Zustandes, erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die Zielsetzungen und begleitet Sie bei der erfolgreichen Umsetzung.
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Internationale Steuergestaltung
Österreichische Unternehmen auf internationalem Expansionskurs oder internationale Klienten beim Einstieg in Österreich: Die lokalen Experten von Grant Thornton Unitreu verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in internationalen Steuerfragen, sondern sind durch die Anbindung an Grant Thornton International auch global vernetzt. Ein Fokus der Beratungstätigkeit liegt auf der Verrechnungspreisgestaltung, grenzüberschreitenden Transaktionen und Konzernfinanzierungen sowie Immobilientransaktionen.
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Verrechnungspreise
Der Fokus unserer Beratungstätigkeit liegt auf Ihrer optimalen Verrechnungspreisgestaltung. Dabei ist es unser Ziel, bereits im Vorfeld einer internationalen Investitions- oder Strukturentscheidung, die Möglichkeiten und Restriktionen zur Gestaltung von Verrechnungspreisen zu überprüfen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.
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Umsatzsteuer
Oftmals laufen Unternehmen dadurch Gefahr, dass die eigentlich kostenneutrale Umsatzsteuer schlussendlich ein wesentlicher Kostenfaktor wird. Hinzu kommt, dass das österreichische Finanzstrafrecht äußerst strenge Strafen vorsieht. Wir von Grant Thornton helfen Ihnen, die Kosten zu minimieren und gleichzeitig ihre Compliance sicherzustellen.
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Private Wealth
Der Erhalt, die Vermehrung von bestehenden, erwirtschafteten oder geerbten Vermögen sowie die Weitergabe an nächste Generationen, ist oftmals ein komplexes, hochsensibles und emotionales Thema. Unser erfahrenes Private Wealth Team zeichnet sich durch die langjährige und vertrauenswürdige Beratung aus.
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Immobilienberatung
Besonders in unsicheren Zeiten hat sich die Investition in beständige Werte bewährt. Immobilien gelten seit jeher als sichere Investitionsobjekte und haben insbesondere in den vergangenen Jahren als Wertanlage einen Aufschwung erlebt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie unterschiedlichsten Bereichen als kompetenter Partner unterstützen.
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Global Mobility Services
Entsendungsmanagement ist eine Aufgabe mit vielen Aspekten und vielen Ansprechpartnern. Für ein erfolgreiches Entsendungsmanagement benötigen Sie nicht nur einen lokalen Steuerberater, sondern ein Netzwerk, das grenzüberschreitend erfolgreich zusammenarbeitet. Grant Thornton verfügt über Mitgliedsfirmen in mehr als 130 Ländern mit Global Mobility Experten, die sich regelmäßig miteinander austauschen.
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für viele Entscheidungen im Unternehmen. Nur wer seine Zahlen übersichtlich aufbereitet und sich einen guten Überblick über sein Unternehmen verschafft, kann Schwachpunkte rechtzeitig erkennen und auf negative Entwicklungen reagieren. Der Einsatz modernster Software (ab sofort BMD) ermöglicht Ihnen jederzeit den Zugriff auf Ihr Zahlenwerk. Digitales Belegwesen und ein Dokumentenmanagementsystem für die Datenarchivierung sind dabei selbstverständlich. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung.
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Erstellung Jahres- und Konzernabschluss
Je nach Größe Ihres Unternehmens und abhängig von der gewählten Rechtsform sind Sie zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Außerdem wollen Anteilseigner, Eigentümer und Management regelmäßig mit Finanzinformationen versorgt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufzeichnungspflichten und gewährleisten damit, dass Sie Gesellschaften, der Bank und anderen Adressaten aussagekräftige und verlässliche Zahlen präsentieren.
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Payroll Services
Personalverrechnung gehört zu den Themenbereichen, die sich rasant ändern und ständig an Komplexität gewinnen. Hier treffen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und andere Rechtsmaterien aufeinander. Unsere ExpertInnen helfen Ihrem Team, auf dem aktuellen Stand zu bleiben und komplexe Fragestellungen zu lösen. Wir übernehmen aber auch gerne die gesamte Personalverrechnung für Sie.
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Tax Compliance
Steuerbehörden halten Unternehmer und Freiberufler mit Steuerfragen ständig auf Trab, somit spielen sie eine zentrale Rolle in fast jeder Geschäftsentscheidung. Je nach Bedarf reichen unsere Leistungen von der Erstellung von Steuererklärungen, der Durchführung von Steuerberechnungen mit einer eingehenden Überprüfung der Daten als Bemessungsgrundlage bis hin zur internationalen Tax-Compliance für mehrere Länder.
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Robotic Process Automation (RPA)
Robotic Process Automation (RPA) ist eine einfache Möglichkeit für Unternehmen, Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu verfahren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Jeder Bewertungsanlass erfordert ein Verständnis der individuellen Lösungsmöglichkeiten und Kenntnis der gesetzlichen und regulativen Vorgaben. Sie profitieren von unserer langjährigen praktischen Erfahrung und hohen fachlichen Expertise.
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Forensic Services & Cyber Security
Wenn es um Risken im Geschäft geht, sind unsere Expertinnen und Experten zur Stelle. Wir unterstützen Sie nicht nur in Verdachtsfällen oder bei Streitigkeiten, sondern entwickeln geeignete Strategien im Bereich der Prävention, um Ernstfälle möglichst zu verhindern. Unser Team im Bereich Cyber Security unterstützt Sie dabei, ihre Netzwerke und Anwendungen sicher zu gestalten und ist im Fall eines Sicherheitslecks rasch zur Stelle.
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Sustainability Services
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt kontinuierlich zu. Dies umfasst die ESG-Faktoren, das heißt Umweltaspekte (Environmental), soziale und arbeitsrechtliche Aspekte (Social) sowie die Governance der Unternehmen und ihrer Lieferkette. Das wirkt sich auch maßgeblich auf das Geschäftsmodell vieler Unternehmen aus. Kunden, Investoren und Marktpartner erwarten, dass Unternehmen die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns kennen.
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Transaktionsberatung
Nur eine zielgesteuerte und fundierte Beratung hilft, die mit einer solchen Transaktion verbundenen Chancen und Risiken besser beurteilen und quantifizieren zu können. Wir untersuchen für Sie die wirtschaftliche, finanzielle und/oder steuerliche Situation des Zielunternehmens und begleiten und beraten Sie sowohl bei einem Erwerbsvorgang als auch bei einem Verkaufsprozess.
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Merger & Acquisition
Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Deal. In sämtlichen Phasen einer Unternehmenstransaktion auf Käufer- oder Verkäuferseite gewährleisten wir ein professionelles Transaktionsmanagement.
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Restrukturierung & Fortbestehens-prognose
Wir unterstützen Sie bei der Erhaltung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch ein vielfältiges Leistungsportfolio: Sanierungsplan und Fortführungsprognosen, Operative Sanierung und Restrukturierung sowie strategische Neuausrichtung, Management Coaching, Financial Turn Around und Valuation Service uvm.
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IT Audit & Special Attestation
Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung zieht weitreichende Veränderungen in der Geschäftswelt nach sich. Zeitgemäße Rechnungslegung ist ohne komplexe IT-Systeme nicht mehr denkbar. Gleichzeitig steigen damit aber auch die Risiken für Unternehmen, insbesondere beim Umgang mit Daten. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten sind zentrale Sicherheitsanforderungen, die auch in Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit von IT-gestützter Rechnungslegung zu erfüllen sind. Unsere IT-Prüfer sind Experten im operativen IT-Betrieb und entwickeln für Sie gezielte Maßnahmen, um Risiken entgegenzuwirken und die Sicherheit und Verlässlichkeit Ihrer IT-Systeme zu überprüfen.
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Internal Audit
Internal Audit unterstützt Unternehmen und Organisationen beim Erreichen ihrer Ziele, indem die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs-und Überwachungsprozesse analysiert und bewertet werden.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Grant Thornton Austria bietet umfassende Leistungen im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens mit einem breiten Kompetenzspektrum von Bankwesen bis hin zu Kommunikation. Kerntätigkeit von Sachverständigen ist die objektive Aufnahme von Befunden und die Erstattung von Gutachten – ungeachtet aller äußeren Umstände. Unsere Experten Gottwald Kranebitter und Georg H. Jeitler stellen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sicher, dass höchste fachliche Standards sowie das Objektivitätsgebot eingehalten werden.
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Krisenmanagement
In einer akuten Krisensituation müssen in kurzer Zeit professionelle Maßnahmen zur Eindämmung der Krise und zur Umsetzung der behördlichen Auflagen ergriffen werden. Für Organisationen jeder Größe bietet Grant Thornton Austria ein umfassendes Herangehen für erfolgreiches Krisenmanagement.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain als Trägertechnologie für unter anderem Krypto-Währungen und Smart Contracts gewinnt zunehmend an Bedeutung. Grant Thornton Austria bietet umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien und –Geschäftsmodelle. Die Prüfung von Krypto-Währungen und anderen Blockchain-basierten digitalen Assets zeichnet sich durch einen hohen Komplexitätsgrad aus. Dies liegt an der raschen Veränderungen und Volatilität des Marktes, an dem Fehlen von umfassenden Vorschriften über die Krypto-Assets und der Tatsache, dass sich bestimmte Technologien noch in der Entwicklung befinden. Als verlässlicher Partner unterstützen wir Unternehmen mit unserer Expertise. Insbesondere im Bereich des Nachweises über die Existenz und das Eigentum über digitale Assets bieten wir in Zusammenarbeit mit Grant Thornton Kanada eine exzellente Methodik zur Prüfung digitaler Bestände. Unser Leistungsportfolio umfasst insbesondere: - Abschlussprüfungen von regulierten und nicht-regulierten Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Bestätigungsleistungen über das Vorhandensein, die Bewertung und das Eigentum von Krypto-Assets in definierten Wallets (u.a. unter Anwendung der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000) - Beratung im Bereich des Aufbaus und der Weiterentwicklung Interner Kontrollsysteme und IT- sowie Cybersecurity-Standards von Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Übernahme der internen Auditfunktion (Interne Revision)
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Wachstumsstrategien für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft zu entwickeln und das Potenzial Ihrer Marke maximal auszuschöpfen. Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie. Sofern Sie als Unternehmen nicht ausschließlich die Strategie der „Kostenführerschaft“ verfolgen, lohnt es sich, über ein eindeutiges leistungsbasiertes Alleinstellungsmerkmal zu verfügen, um am Markt nachhaltig profitabel wachsen zu können. In einer Zeit, in der der Überfluss den Mangel abgelöst hat, wird es für Unternehmen jedoch zunehmend schwieriger, sich von dem Wettbewerb klar abzugrenzen.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

Wussten Sie, dass man bei grenzüberschreitend ausgeführten Tätigkeiten grundsätzlich zwischen Entsendung und Überlassung unterscheidet?
Eine Entsendung liegt vor, wenn Unternehmen zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, insbesondere zur Erfüllung eines Werkvertrages, vorübergehend Mitarbeiter:innen an einem anderen Arbeitsort einsetzen. Dabei bleiben die Arbeitnehmer:innen im Betrieb des entsendenden Unternehmens eingebunden und setzten ihre Arbeitskraft für dieses ein.
Bei einer Überlassung von Arbeitskräften werden Arbeitnehmer:innen vom Arbeitgeber einem Dritten, dem sogenannten Beschäftiger aufgrund eines Überlassungsvertrages zur Verfügung gestellt. Der Beschäftiger wird allerdings nicht zum Arbeitgeber der überlassenen Arbeitnehmer:innen.
Wussten Sie, dass Arbeitnehmer:innen bei einer Tätigkeit im Ausland ein sogenanntes PD-A1-Formular benötigen und dieses immer mit sich zu führen ist?
In diesen beiden Blog-Beiträgen erläutern wir, wann das A1-Formular mitzuführen ist und wie dieses Formular beantragt werden kann:
- So vermeiden Sie Probleme bei Auslandseinsätzen
- A1-Kontrollen innerhalb der EU und neue Software für Entsendungen
Wussten Sie, dass dies auch für Dienstreisen ab dem ersten Tag gilt?
Die A1-Bescheinigung muss nicht nur bei längerfristigen Entsendungen mitgenommen werden, auch bei kurzen Geschäftsreisen ins Ausland ist sie von der Arbeitnehmerin oder vom Arbeitnehmer vorzuweisen. Vergisst die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter das A1-Formular (z.B. bei einem Meeting) kann dies einige Unannehmlichkeiten nach sich ziehen:
- Hohe Geldbußen: Frankreich verlangt beispielsweise bei fehlender A1-Bescheinigung ein Bußgeld von mehr als € 3.200,- pro Mitarbeiter:in
- Verweigerter Zutritt zu Geschäftsgebäuden, Firmen- oder Messegeländen
- Sofortige Einhebung von Sozialversicherungsbeiträgen nach dem Recht des Aufenthaltslandes
Lesen Sie ausführliche Informationen zu diesem Thema
Wussten Sie, dass für die Tätigkeit im Ausland ein sogenanntes ZKO-Formular notwendig ist, welches bei der Zentralen Koordinationsstelle beim Amt für Betrugsbekämpfung der Finanzpolizei einzureichen ist?
Jedes Unternehmen mit Sitz in einem EU- bzw. EWR-Staat muss die Entsendung oder Überlassung ihrer Arbeitskräfte nach Österreich bei der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung beim Bundesministerium für Finanzen vor Beginn der Tätigkeit in Österreich mittels ZKO-Meldung melden.
Wussten Sie, dass die Homeoffice Tage auf dem Jahreslohnzettel ausgewiesen werden müssen?
Das Home-Office Gesetzespaket trat rückwirkend mit 01.01.2021 in Kraft und sieht insbesondere eine Pflicht der Unternehmen vor, bei allen Arbeitnehmer:innen, die – sei es regelmäßig oder auch nur tageweise – von zu Hause arbeiten, sich also im Homeoffice befinden, dies aufzuzeichnen.
Dabei sind nur jene Tage als „Homeoffice-Tage“ zu zählen, an denen ausschließlich zu Hause gearbeitet wird (nicht also „Mischtage“, an denen teils Homeoffice und teils Arbeitsleistungen im Betrieb, Außendienst oder Dienstreisen erfolgen).
Um dem Gesetzespaket zu entsprechen und für spätere Kontrollen im Zuge von Lohnabgabenprüfungen gerüstet zu sein, möchten wir darauf hinweisen, dass die tatsächlichen Homeoffice-Tage in betrieblichen Aufzeichnungen datumsmäßig zu erfassen sind (z.B. durch Ergänzung der Arbeitszeitaufzeichnungen). Diese Homeoffice-Aufzeichnung sind jedenfalls ab 1. Juli 2021 zu führen.
Die Anzahl der Homeoffice-Tage sind im Rahmen der Lohnverrechnung am Lohnkonto zu führen und künftig ebenso am steuerlichen Jahreslohnzettel (L16) zu erfassen.
Das Homeoffice-Gesetzespaket beinhaltet neben den Aufzeichnungspflichten weiters die Möglichkeit der Auszahlung einer sozialversicherungs-, steuer- und lohnnebenskosten-freien Pauschale. Diese ist abhängig von der Anzahl der tatsächlichen Homeoffice-Tage und beträgt jährlich maximal € 300,- (€ 3,- pro Homeoffice-Tag für maximal 100 Tage pro Kalenderjahr).
Die Pflicht zur Erfassung der Homeoffice-Tage besteht unabhängig davon, ob von der Möglichkeit der Auszahlung der gänzlich abgabenfreien Homeoffice-Pauschale Gebrauch gemacht wird oder nicht. Die Pflicht zur Angabe der Homeoffice-Tageszahl hat nämlich vor allem den Zweck, dass das Finanzamt die steuerliche Berechtigung von Arbeitnehmer:innen zur Geltendmachung von allfälligen Homeoffice-Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung (z.B. für ergonomisch geeignetes Mobiliar) überprüfen kann.
Wussten Sie, dass die 183-Tage-Regelung eine Ausnahmeregelung ist und diese nur zur Anwendung kommt, wenn die Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind?
Die Regelung des Art. 15 OECD-MA (Musterabkommen) kommt bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten zur Anwendung und folgt grundsätzlich dem sogenannten Tätigkeitsprinzip. Eine unselbstständige Arbeit soll in dem Staat besteuert werden, in dem sie ausgeübt wird.
Art 15 Abs. 1 OECD-MA weißt zwar im Grunde dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu, schränkt dieses aber durch das Tätigkeitsprinzip wieder ein.
Nicht jede Nahebeziehung zum Tätigkeitsstaat reicht jedoch aus, um diesem ein Besteuerungsrecht einzuräumen.
Art 15 Abs. 2 OECD-MA normiert bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Ausnahme:
Ungeachtet des Absatzes 1 dürfen Vergütungen, die eine Person in einem anderen, als dem Ansässigkeitsstaat bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat Staat besteuert werden, wenn
- sich diese Person insgesamt nicht länger als 183 Tage in dem anderen Staat aufgehalten hat,
- der Arbeitgeber nicht im anderen Staat ansässig ist, und
- die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung des Arbeitgebers im anderen Staat getragen werden.
Wichtig dabei zu beachten ist, dass diese Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kommt Art. 15 Abs. 2 OECD-MA nicht zur Anwendung und die Besteuerung erfolgt in dem Staat, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird.
Wussten Sie, dass Auslandseinkünfte über € 730,- zur verpflichtenden Abgabe einer Steuererklärung führen?
Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften besteht gemäß § 41 Abs 1 Z 1 EStG eine Pflicht zu Einkommensteuerveranlagung, wenn andere Einkünfte von mehr als € 730,- bezogen werden. Als andere Einkünfte gelten alle Einkünfte, die dem Grunde nach nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Darunter fallen auch ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zukommt oder die Rahmen des Progressionsvorbehaltes zu erfassen sind.
Sollten Sie Fragen zu den hier angesprochenen Themen haben, stehen Ihnen unsere Global Mobility-Expert:innen gerne zur Verfügung.