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So vermeiden Sie Probleme bei Auslandseinsätzen

Auslandseinsätze von Mitarbeitern - darauf müssen Sie achten

Bei einer Entsendung üben Arbeitnehmer ihre Tätigkeit vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat aus. Wenn Mitarbeiter von ihrem Dienstgeber geschäftlich ins Ausland entsendet werden, können neben den Sozialversicherungsbeiträgen in Österreich unter Umständen auch Versicherungsbeiträge im Ausland fällig werden. Um dies zu verhindern, benötigen die entsendeten Arbeitnehmer das sogenannte A1-Formular als Nachweis. Mit ihm können sie in einem EU/EWR-Staat belegen, welches Sozialversicherungssystem für sie zuständig ist.

Fehlendes A1 Formular kann unangenehme Folgen haben

Die A1-Bescheinigung muss nicht nur bei längerfristigen Entsendungen mitgenommen werden, auch bei kurzen Geschäftsreisen ins Ausland ist sie vom Arbeitnehmer vorzuweisen. Vergisst der Mitarbeiter das A1 -Formular z.B. bei einem Meeting, kann dies einige Unannehmlichkeiten nach sich ziehen:

  • Hohe Geldbußen: Frankreich verlangt beispielsweise bei fehlender A1-Bescheinigung ein Bußgeld von mehr als 3.200 Euro pro Mitarbeiter.
  • Verweigerter Zutritt zu Geschäftsgebäuden, Firmen- oder Messegeländen
  • Sofortige Einhebung von Sozialversicherungsbeiträgen nach dem Recht des Aufenthaltslandes

Praxishinweis für Dienstgeber

Um Sanktionen zu vermeiden, sollten Unternehmen das A1-Formular rechtzeitig vor Antritt der Dienstreise beantragen und sich darum kümmern, dass die entsendeten Dienstnehmer das Formular immer dabeihaben.

In manchen Ländern wird mittlerweile von einer Geldbuße abgesehen. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass die A1-Bescheinigung bereits vor der Entsendung beantragt wurde.

Verordnung soll überarbeitet werden

Die Europäische Union überarbeitet diese Richtlinien derzeit. Künftig könnte es möglich sein, bei kurzen Geschäftsreisen auf das A1-Formular zu verzichten. Die genaue Ausgestaltung sowie der erstmalige Anwendungszeitpunkt sind aber noch nicht bekannt.

Bei Fragen zu Entsendungen unterstützen sie unsere Global-Mobility-Experten gerne. Mit unserem internationalen Grant Thornton Netzwerk können wir sicherstellen, dass Sie anfallende Compliance-Anforderungen im Ausland erfüllen.

Sie haben noch Fragen? Unsere GMS-Experten Julia Saric-Bischof und Christoph Schmidl unterstützen Sie gerne.

 

>> Rückblick Seminar zum Thema Global Mobility Services, 19.09.2019.