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Lohnnebenkosten-Senkung 2023 & 2024 durch DB-Reduktion

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Diese DB-Reduktion soll für alle Beschäftigten gelten, für die der Dienstgeberbeitrag zum FLAF zu entrichten ist – somit sind hiervon nicht nur echte Arbeitnehmer:innen umfasst, sondern z.B. auch freie Dienstnehmer:innen und wesentlich beteiligte Gesellschafter:innen-Geschäftsführer:innen.
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Als Voraussetzung für die Senkung dieses Teilbereichs der Lohnnebenkosten wurde allerdings vorgeschrieben, dass die Reduktion ausdrücklich auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht. Als lohngestaltende Vorschrift zählt laut Kundgabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundeskanzleramt) unter anderem auch ein betriebsinterner Aktenvermerk, der für allfällige abgabenbehördliche Kontrollen zu erstellen und aufzubewahren ist.

Eine zusätzliche Information an Mitarbeiter:innen ist nicht vorgeschrieben.

Empfohlen wird jedoch – neben dem zwingend notwendigen Aktenvermerk – auch die Bereitstellung und Aufbewahrung der FAQ Sammlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zum Thema „Senkung der Lohnnebenkosten“.

Sollten Sie von der Reduzierung des DB-Satzes und daher von dieser Möglichkeit der Kosteneinsparung Gebrauch machen wollen, übermitteln wir Ihnen gerne eine entsprechende Vorlage für den notwendigen unternehmensinternen Aktenvermerk sowie die dazugehörige FAQ Sammlung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und die gemeinsame Abhandlung dieser Möglichkeit der Lohnnebenkosten-Senkung.

Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Experten und Expertinnen gerne zu Ihrer Verfügung.