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Am 17.05.2022 wurde ein SV-Abkommen mit Brasilien unterzeichnet: Bei Entsendungen nach Brasilien besteht eine Weiterversicherung in Österreich von 5 Jahren, wenn zuvor mindestens 1 Monat in Österreich Versicherung bestand. Eine Verlängerung der 5 Jahre ist nicht möglich. Nach einer Unterbrechung der Entsendung von mindestens 1 Jahr beginnen die 5 Jahre wieder neu zu laufen.
Die Beitragspflicht in Brasilien kann damit somit in Zukunft vermieden werden.
Krankenleistungen sind vom Abkommen nicht erfasst, d.h. Krankheitskosten muss der entsendende Arbeitgeber übernehmen (ein Abschluss einer Zusatzversicherung wäre diesbezüglich sinnvoll).
Wann das Abkommen in Kraft tritt, ist noch unklar, wohl aber nicht vor Ende 2022 (NR-Beschluss erfolgte am 23.06.2022).