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Für Familien: Familienbeihilfe, Kindermehrbetrag, Familienbonus
Im August 2022 wird die Familienbeihilfe für jedes Kind einmalig um € 180,00 erhöht. Die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit der normalen Familienbeihilfe.
Der Kindermehrbetrag wird auf € 550,00 pro Kind rückwirkend ab 01.01.2022 erhöht.
Der Familienbonus rückwirkend ab 01.01.2022 erhöht.
Der Familienbonus wird für Kinder bis 18 Jahre von jährlich € 1.750,00 auf € 2.000,00 und Kinder über 18 Jahre von jährlich € 575,00 auf € 600,00 erhöht.
Der erhöhte Familienbonus wird im Zuge der Personalverrechnung oder bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Teuerungsprämie
Die Teuerungsprämie kann bis zu € 3.000,00 pro Mitarbeiter steuer-, sozialversicherungs- und abgabenfrei bezahlt werden.
- Hier sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
€ 2.000,00 pro Mitarbeiter ohne Einschränkungen. - Zusätzliche € 1.000,00 wenn diese Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (z.B. Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung), oder an alle, oder bestimmte Arbeitnehmergruppen erfolgt.
Achtung: Der steuerfreie Betrag von € 3.000,00 für die Teuerungsprämie steht gemeinsam mit der ebenfalls steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung zu.
Die steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterbeteiligung (ebenfalls € 3.000,00 pro Jahr) kann zusätzlich gewährt werden.
Zu diesen steuerfreien Entgeltzahlungen haben wir einen ausführlichen Blogbeitrag verfasst:

Senkung des UV-Beitrags
Der Beitrag zur Unfallversicherung von derzeit 1,2% soll auf 1,1% abgesenkt werden (§ 51 Abs. 1 Z 2 ASVG). Inkrafttreten und Gültigkeit: Ab 01.01.2023 für vollversicherte Dienstnehmer:innen sowie für geringfügig Beschäftigte.