Nach dem EuGH-Urteil „Nova Iberomoldes“ hat das BMF die Auswirkungen für Österreich konkretisiert. Bestimmte explizit genannte Umstrukturierungsvorgänge sollen keine Grunderwerbsteuer auslösen.
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Im Rahmen des Doppelbudgets für die kommenden Jahre wurde im Juli 2026 im österreichischen Parlament auch das entsprechende Budgetbegleitgesetz 2027/2028 beschlossen. Wir schauen uns in diesem Artikel die konkreten Auswirkungen auf Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen an.
Bestimmung der Bestandteile eines Unternehmenszusammenschlusses
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Nach langen Verhandlungen ist das Vereinigte Königreich mit 31.01.2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Für die Zeit ab 2021 ist noch unklar, wie sich die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gestalten werden, da die Verhandlungen darüber ins Stocken geraten sind.
Zur neuen Variante der Corona-Kurzarbeit gibt es weitere Informationen.
Seit 10. Jänner 2020 sind die ersten Änderungen der Novelle des Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) von den Rechtsträgern anzuwenden. Weitere Änderungen werden mit 10. November 2020 bzw. 10. März 2021 in Kraft treten. Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen.
Immobilien sind wegen ihrer Wertstabilität eine beliebte Kapitalanlage für Privatpersonen. Für eine optimale Rendite ist es wichtig, auch im steuerlichen Bereich auf dem Laufenden zu bleiben: Durch das Jahressteuergesetz 2019 hat es einige Neuerungen im Immobiliensteuerrecht gegeben. Unsere Experten Christoph Schmidl und Simon Kumpfmüller bieten in ihrem Beitrag „Aktuelles Immobiliensteuerrecht 2020“ einen kompakten Überblick über Änderungen und gesetzliche Entwicklungen im privaten bzw. außerbetrieblichen Bereich. Außerdem finden Sie im neuen Jahrbuch umfassende Informationen zu Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht und Bauträgervertragsrecht.
Wir haben für Sie einige Fragen und Antworten zur zweiten Phase des Härtefallfonds zusammengestellt.
Das Beschlusspapier zum Konjunkturpaket sieht vor, vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent zu senken und den reduzierten Satz von 7 auf 5 Prozent. Mit einem Kostenvolumen von etwa 20 Milliarden Euro stellt diese Einzelmaßnahme für den Staat wohl den größten Kostenfaktor dar.
Die Lage vor den Toren Mittel- und Osteuropas macht die österreichische Hauptstadt zum idealen Standort für internationale Unternehmen.
Viele Unternehmen haben durch die rasche globale Verbreitung von COVID-19 und den damit verbundenen staatlichen Maßnahmen großen wirtschaftlichen Schaden erlitten. Ein Ende ist noch nicht absehbar. Dies wirkt sich sowohl auf den Unternehmenswert als auch auf den Wert immaterieller Vermögenswerte aus.
Gerade junge Unternehmen haben in ihrer Anfangsphase oft zu wenig Eigenkapital, um längere Krisenzeiten überstehen zu können. Viele österreichische Startups sind daher durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie akut gefährdet. Um die Liquidität von Startups zu sichern, hat die österreichische Bundesregierung ein Startup-Hilfspaket präsentiert. Junge Unternehmen sollen mit staatlichem und privatem Risikokapital unterstützt werden.
Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht regelmäßig neue International Financial Reporting Standards (IFRS), Interpretationen von Standards (IFRIC) oder Änderungen an bestehenden IFRS-Standards. Mit unseren IFRS Alerts bleiben Sie auf dem neuesten Stand
Die COVID-19-Pandemie hat einen enormen Einfluss auf die Weltwirtschaft. Viele Unternehmen haben derzeit Schwierigkeiten, sich finanziell über Wasser zu halten und Maßnahmen zu setzen, um ihren künftigen Liquiditätsbedarf zu decken. Zahlreiche Länder versuchen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu begrenzen, indem sie Unternehmen finanzielle Unterstützungen gewähren, die von direkten Barzahlungen bis hin zum Aufschub von Steuerzahlungen reichen.
Am 13.5.2020 wurde vor allem als Hilfsmaßnahme für die Gastwirtschaft ein Initiativantrag mit folgenden steuerlichen Erleichterungen im Parlament eingebracht (19. COVID19 Gesetz)
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 15. April 2020 eine Konsultationsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland veröffentlicht (Erlass vom 15.4.2020, 2020-0.239.636, BMF-AV Nr. 55/2020).
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es derzeit vermehrt zu Betrugsversuchen kommt, bei der sich die Betrüger in einem E-Mail als Finanzamt ausgeben. Das Finanzministerium warnt vor Betrugs-E-Mails, in denen eine Steuerrückerstattung versprochen wird. Als Absenderadresse scheinen "finanzOnline@bmf.gv.at", BMF Finanz "bmf.noreply@xrxrxr.host" o.ä. auf. Dies sind jedoch keine gültigen Mail-Adressen des BMF. Das Formular im Anhang täuscht eine gefälschte Webseite im Stil von FinanzOnline vor, die zur Eingabe von Kreditkartendaten auffordert. ACHTUNG: Klicken Sie keinesfalls die im Mail enthaltenen Links oder Dateien an und geben Sie unter keinen Umständen persönliche Daten, wie Passwörter, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen bekannt. Bitte löschen Sie das Mail.
Die präzisierenden Bestimmungen für die Freistellung von Beschäftigten mit bestimmten Vorerkrankungen wurden am 05. Mai 2020 nun auch vom Bundesrat genehmigt. Grundlage für die Beurteilung, ob jemand ein besonderes hohes Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf hat, ist eine Empfehlung des Gesundheitsministeriums, in der zahlreiche Gefährdungssituationen (vor allem chronische Grunderkrankungen) aufgelistet sind.
Der Familienhärteausgleich bietet Familien, die durch die Coronakrise in eine finanzielle Notsituation geraten sind, eine einmalige finanzielle Überbrückungshilfe.