Mit der vorläufigen Einigung zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde ein weiterer Meilenstein des European Green Deal erreicht. Die CSDDD rückt erstmals die unternehmerische Sorgfaltspflicht gegenüber Menschenrechten und Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette in den Vordergrund. Die Relevanz der Thematik wird durch die weitreichenden Sanktionen hervorgehoben.
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind mit Ablauf der Einspruchsfrist von Europäischem Rat und Parlament mit 21. Oktober 2023 angenommen. Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen ab dem 1. Januar 2024 die nicht-finanzielle Erklärung verpflichtend nach den ESRS erstellen. Parallel wurde durch die EU-Kommission eine Anhebung der Größenkriterien vorgeschlagen, wodurch sich der Anwenderkreis der CSRD voraussichtlich verringern wird.
Die EFRAG hat Entwürfe für zwei Nachhaltigkeitsberichtsstandards für KMUs zur Begutachtung veröffentlicht (ESRS LSME und ESRS VSME). Damit wird klarer, in welchem Umfang große Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen von KMUs verlangen können, da der ESRS LSME für kapitalmarkorientierte KMUs die Obergrenze hierfür vorgibt. Der freiwillige Standard für nicht kapitalmarkorientierte KMUs wiederum soll bei der Standardisierung von Nachhaltigkeitsdaten für die Beantwortung von Anfragen von Geschäftspartnern unterstützen.
Die EFRAG hat den Entwurf der ESRS XBRL-Taxonomie für die digitale Kennzeichnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet. Unternehmen, die der CSRD unterliegen, haben künftig ihre Berichte in diesem elektronischen Format offenzulegen. Nachhaltigkeitsinformationen werden dadurch einfacher zugänglich und die Transparenz erhöht.
Nachdem Russland im Sommer 2023 größte Teile des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Russland und Österreich suspendiert hatte, reagierte nun das BMF und wird auch Teile des DBA Russland Österreich nicht mehr anwenden.
Lohnsteuerpflichtige Einkünfte werden grundsätzlich nachträglich veranlagt. In diesem Artikel wird erläutert, wann eine Pflichtveranlagung durchzuführen ist. Zudem lesen Sie ein Update zur Antragslosen Arbeitnehmerveranlagung.
Der Internationale Währungsfond (IWF) hat im Oktober einen Bericht zum Weltwirtschaftsausblick (WEO) veröffentlicht, welcher die Länder Ghana, Sierra Leone und Haiti aufgrund ihrer derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen ab dem 31. Dezember 2023 als hochinflationär eingestuft.
Der Jahresstart bringt zahlreiche Änderungen in der Lohnverrechnung mit sich. Lesen Sie in diesem Artikel ausgewählte Themenbereiche, die ab 2024 relevante Neuerungen beinhalten.
Mit Inkrafttreten des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2023 per 01.01.2024 kommt eine Änderung für erwerbstätige Pensionsbezieher:innen.
Mit der Gesetzesnovelle des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG), kommen einige Änderungen auf die betroffenen Rechtsträger zu. Die Novelle des Gesetzes tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft. Erfahren Sie hier mehr über die wichtigsten Änderungen des Gesetzes und darüber, wie wir Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützen können.
Mit unserem Tax Compliance-Kalender 2024 sehen Sie die monatlichen Einreichungsfristen für die UVA, ZMs und Steuererklärungen auf einen Blick. Einfach PDF downloaden & das ganze Jahr den Überblick bewahren
Im bereits vom Parlament beschlossenen Budgetbegleitgesetz 2024 ist eine befristete Senkung der Umsatzsteuer auf 0 % für Photovoltaikmodule vorgesehen. Mit dieser Maßnahme soll ein weiterer Schritt im Kampf gegen CO2-Emissionen und die Energiekrise gesetzt werden.
Das Firmen-E-Auto privat nutzen und die Ladekosten abgabenfrei ersetzt bekommen? Ist möglich, war bisher jedoch ein hürdenreiches Unterfangen. Das soll sich jetzt ändern! Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr Details dazu.
Die Europäische Union hat im Juli 2021 eine Verordnung über den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism) erlassen, die ab 1. Oktober 2023 in Kraft trat. Dieser Mechanismus soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie schützen, und die globalen Treibhausgasemissionen senken, indem er für den Import von bestimmten CO2-intensiven Waren aus Drittländern einen Preis festlegt.
Zur Abmilderung der Auswirkungen der Covid-Pandemie standen Unternehmen für den Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. März 2022 die Hilfsinstrumente Verlustersatz III sowie Ausfallsbonus III zur Verfügung. Die nationalen Förderrichtlinien sahen Antragsfristen auch nach dem 30. Juni 2022 vor, was nicht im Einklang mit dem EU-Beihilfenrecht stand.
Der Urlaubsanspruch gehört bei Beendigung eines Dienstverhältnisses zu den „Top-Streitthemen“ zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Ein Urteil des OGH bringt nun eine bedeutende Veränderung zu Gunsten der Arbeitnehmer:innen.