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Digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der ESRS XBRL-Taxonomie

Von:
Sarah Espinosa,
Helena Bergthaler
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Die EFRAG hat den Entwurf der ESRS XBRL-Taxonomie für die digitale Kennzeichnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet. Unternehmen, die der CSRD unterliegen, haben künftig ihre Berichte in diesem elektronischen Format offenzulegen. Nachhaltigkeitsinformationen werden dadurch einfacher zugänglich und die Transparenz erhöht.
INHALTE

Überblick über die ESRS XBRL-Taxonomie

Um die Digitalisierung von Nachhaltigkeitsdaten gemäß den Richtlinien der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) voranzutreiben, setzt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) auf die Einführung einer digitalen XBRL-Taxonomie (XBRL= eXtensible Business Reporting Language) für die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Laut der EFRAG spiegelt die sogenannte ESRS XBRL-Taxonomie die menschenlesbare Version der ESRS wider und wurde gemäß deren Struktur und Methodik entwickelt. Am 10.01.2024 wurde der Entwurf für die ESRS XBRL-Taxonomie durch die EFRAG bestätigt und wird zeitnah in die öffentliche Begutachtung gegeben.

Digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der ESRS XBRL-Taxonomie

Im Zusammenhang mit ESRS bezieht sich eine "XBRL-Taxonomie" auf ein Verzeichnis bzw. Gliederungsschema, das Datenelemente für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß dem Standard definiert und strukturiert. Die digitale Berichterstattung mittels der ESRS XBRL-Taxonomie soll den Zugang zu Nachhaltigkeitsdaten sowie deren Analysierbarkeit und Vergleichbarkeit verbessert werden. Zudem wird durch das standardisierte Format die Einhaltung der ESRS klarer.

Für die Veröffentlichung der Nachhaltigkeitserklärungen wird das European Single Electronic Format (ESEF) verwendet, das sich aus einem inhaltlichen und einem technischen Teil zusammensetzt. Der erste Teil wird durch die Taxonomie vorgegeben, die die berichtsrelevanten Inhalte (Datenpunkte) festlegt und somit die rechtlichen Anforderungen abbildet. Die ESRS XBRL-Taxonomie umfasst folglich die übergreifenden ESRS-General Requirements and Disclosures (ESRS 1 und ESRS 2) sowie die zehn thematischen Kategorien der Themen-Standards (Umwelt, Soziales und Governance). Der zweite Teil wird durch die Geschäftsberichtssprache InlineXBRL (iXBRL) definiert, die genau festlegt, wie und wo die berichtsrelevanten Inhalte (Datenpunkte) anzugeben sind.

Zudem legt die CSRD fest, dass die Offenlegungen mit iXBRL etikettiert („getaggt“) werden müssen, also für jeden Nachhaltigkeitsdatenpunkt eine genau spezifizierte digitale Etikettierung erfolgen muss. Ein besonderes Augenmerk wird dabei von den Berichterstattern auf standardübergreifende Themen zu legen sein, um höchstmögliche Klarheit der Berichte sicherzustellen und Wiederholungen zu vermeiden. Nach sämtlichen Validierungen der getaggten Informationen, sowohl nach den technischen als auch den inhaltlichen Standards, wird der Bericht im XHTML-Format zur Verfügung gestellt.

Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, sind bereits mit iXBRL aus der Finanzberichterstattung vertraut. Für Jahresfinanzberichte müssen diese Unternehmen bereits Basisinformationen bzw. primäre Abschlussbestandteile mit iXBRL taggen. Dadurch sollte in der Regel eine solide Grundlage für die digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung vorhanden sein. Es ist wahrscheinlich, dass die Umsetzung der digitalen Berichterstattung für den Nachhaltigkeitsbereich ähnlich der Finanzberichterstattung ausgestaltet sein wird. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels sind jedoch noch keine näheren Informationen zu diesem technischen Teil verfügbar.

Für die Umsetzung dieser technischen Anforderungen, nämlich der Etikettierung der Datenpunkte sowie der Visualisierung der Berichte, wird –ähnlich wie bei den Finanzberichten– spezielle "Viewer"- und "Tagger"-Software benötigt. Auch hier bleibt abzuwarten, ob dieselben Softwarelösungen verwendet werden können.

Öffentliche Konsultation zum Entwurf der ESRS XBRL-Taxonomie

Seit dem 09.02.2024 lädt die EFRAG die Öffentlichkeit dazu ein, Feedback zum Entwurf der ESRS XBRL-Taxonomie abzugeben. Um den eingeladenen Stakeholdern mehr Kontext für ihre Antworten zu bieten, wurden neben dem Entwurf auch weitere Dokumente zur Verfügung gestellt, wie beispielsweise Erläuterungen als Grundlage für Schlussfolgerungen. Zusätzlich zu exemplarischen XBRL-Berichten wurde eine Veranschaulichung der Taxonomie in Excel veröffentlicht. Auf Basis dieser verschiedenen Hilfsdokumente können Stakeholder bis zum 08.04.2024 ihre Rückmeldungen über einen Online-Fragebogen abgeben. Das eingereichte Feedback wird anschließend für die Finalisierung der ESRS XBRL-Taxonomie berücksichtigt. Die öffentliche Konsultation ermöglicht allen betroffenen Personengruppen, wie beispielsweise künftigen Nutzern der ESRS XBRL-Taxonomie ihre Meinung zu äußern.

Verschiebung des ESAP (European Single Access Point) auf 2027

Ursprünglich war geplant, die mittels iXBRL-getaggten Nachhaltigkeitsberichte ab 2024 im zentralen europäischen Zugangsportals (ESAP, aus dem Englischen European Single Access Point) hochzuladen. Allerdings wurde die Veröffentlichung dieses Portals von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA, aus dem Englischen European Securities and Markets Authority) auf 2027 verschoben. Diese Verzögerung hat auch direkte Auswirkungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, da der ESAP als zentrale Anlaufstelle für öffentlich Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen zu EU-Unternehmen und EU-Anlageprodukte dienen soll. Dies ist besonders bedeutend für alle EU-Unternehmen, die der CSRD unterliegen, da der ESAP dazu gedacht ist, Nachhaltigkeitsinformationen einfach zugänglich bereitzustellen und somit die Ziele des Green New Deals zu unterstützen. Die genaue Ausgestaltung bleibt nunmehr abzuwarten.

Was bedeutet das für Unternehmen und was gibt es zu tun?

Da kapitalmarktorientierte Unternehmen, sofern sie nicht zu den KMU gehören, ab dem Geschäftsjahr 2024 und große Kapitalgesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2025 zur CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, sollten sie sich zeitnah mit der ESRS XBRL Taxonomie auseinandersetzen und schrittweise umsetzen. Das beinhaltet, die bestehenden Praktiken in der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der ESRS XBRL-Taxonomie abzustimmen. Große Kapitalgesellschaften, die bislang keine Berichterstattung mit dem ESEF erstellt haben, sollten sich frühzeitig auf die Umsetzung der XBRL-Taxonomie vorbereiten. Neben den inhaltlichen Berichtspflichten nach der CSRD stellt das digitale Berichtsformat der XBRL-Taxonomie eine weitere Herausforderung für Unternehmen dar.

Grant Thornton steht als Ansprechpartner zur Unterstützung sowohl für die Jahresfinanzberichterstattung als auch für die CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung.