Privatstiftungen sind seit der Einführung des WiEReG im Jahr 2018 verpflichtet, ihre Funktionsträger – zu denen auch (minderjährige) Begünstigte zählen - in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Insbesondere die laut der 5. EU-Richtlinie vorgegebene öffentliche Einsicht in das Register und die damit einhergehende Öffentlichkeit von Namen und Daten (minderjähriger) Begünstigter, verärgerte die Stifterfamilien.
Die Ärztekammer spricht sich dafür aus, anonymisierte Gesundheitsdaten verstärkt für die medizinische Forschung zu verknüpfen und auszuwerten, etwa zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Cornelius Granig, Leiter des Bereichs Cyber Security und Krisenmanagement bei Grant Thornton Austria, unterstrich im Rahmen einer Pressekonferenz die Bedeutung von "Cyberhygiene", um Missbrauch zu verhindern.
Die verordneten Betretungsverbote zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die Arbeitsorganisation vieler Betriebe von einem Tag auf den anderen auf den Kopf gestellt. Seit Ausbruch der Pandemie konnte die Arbeit in vielen Branchen nicht mehr vor Ort erbracht werden. Einige Betriebe stellten daher (gezwungenermaßen) auf Homeoffice um.
Von der Verlängerung der Abgabenstundung über die Wertanpassungen im Mietrecht bis hin zur Verlängerung der Insolvenzantragspflicht und der Erhöhung der Gerichtsgebühren: Hier finden Sie aktuelle Maßnahmen und Entwicklungen im Überblick.
Am 13.5.2020 wurde vor allem als Hilfsmaßnahme für die Gastwirtschaft ein Initiativantrag mit folgenden steuerlichen Erleichterungen im Parlament eingebracht (19. COVID19 Gesetz)
Die präzisierenden Bestimmungen für die Freistellung von Beschäftigten mit bestimmten Vorerkrankungen wurden am 05. Mai 2020 nun auch vom Bundesrat genehmigt. Grundlage für die Beurteilung, ob jemand ein besonderes hohes Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf hat, ist eine Empfehlung des Gesundheitsministeriums, in der zahlreiche Gefährdungssituationen (vor allem chronische Grunderkrankungen) aufgelistet sind.
Der Familienhärteausgleich bietet Familien, die durch die Coronakrise in eine finanzielle Notsituation geraten sind, eine einmalige finanzielle Überbrückungshilfe.
Bisher hat die Regierung den Unternehmen dazu kein bestimmtes Vorgehen wegen des Coronavirus vorgegeben. Trotzdem sollten Sie vorbereitet sein, wenn Sie als Dienstgeber zur Aufrechterhaltung des operativen Betriebes erwägen, dass einzelne Mitarbeiter oder auch die ganze Belegschaft von zu Hause arbeiten sollen. Sowohl rechtlich als auch organisatorisch gibt es bei der Arbeit von zu Hause aus einiges zu beachten.
Das Coronavirus wirft arbeitsrechtliche Fragen auf: Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor einer Infektion zu Hause bleiben oder angeordnete Dienstreisen verweigern? Welche Reaktion seitens des Dienstgebers ist angemessen und wer übernimmt die Kosten bei behördlich angeordneten Quarantänemaßnahmen? Wir haben für Sie 10 arbeitsrechtliche Fragen rund um das Coronavirus zusammengestellt.
Das Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung enthält ein deutliches Bekenntnis zur Privatstiftung in Österreich. Beabsichtigt sind die Reformierung und Attraktivierung des Privatstiftungsrechts im internationalen Vergleich unter Stärkung der Begünstigtenstellung.
Entgegen den ursprünglichen Ankündigungen den Ministerialentwurf noch Anfang Juli 2014 zu versenden, ist der Gesetzestext für die geplante Novelle erst vor wenigen Tagen zur Begutachtung versendet worden.
Am 11. Juni 2014 wurde vom Ministerrat ohne vorheriges Begutachtungsverfahren die Regierungsvorlage zur Finanzstrafgesetznovelle 2014 beschlossen, die insbesondere Verschärfungen bei Selbstanzeigen vorsieht.
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes gemäß dem Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2014 – BudBG 2014
Am 24. Februar 2014 wurde die Regierungsvorlage des Abgabenänderungsgesetzes 2014 im Nationalrat beschlossen. Der Großteil der neuen Bestimmungen tritt mit 1. März 2014 in Kraft. In dieser Ausgabe finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen geplanten Änderungen in den wesentlichen Gesetzesmaterien.
Abgabenänderungsgesetz 2014: die wesentlichen Änderungen aus dem Begutachtungsentwurf. Am 9. Jänner 2014 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) zur Begutachtung versendet. Die Begutachtungsfrist endet am 22. Jänner 2014. Der Großteil der neuen Bestimmungen soll mit 1. März 2014 in Kraft treten.