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Das Homeoffice–Maßnahmenpaket 2021

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Durch die Corona-Pandemie hat das Arbeiten im Homeoffice an Bedeutung gewonnen. Deshalb wurde mit dem Homeoffice-Maßnahmenpaket ein umfassendes Regelwerk geschaffen. Der abgabenrechtliche Teil des Homeoffice-Pakets wurde im Februar 2021 im Nationalrat beschlossen und tritt rückwirkend mit 01.01.2021 in Kraft, der arbeits- und unfallversicherungsrechtliche Teil gilt ab 01.04.2021.
Inhalt

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Homeoffice-Maßnahmenpakets:

 

Aufzeichnungspflicht

Der Arbeitgeber hat bei allen Arbeitnehmern zu erfassen, an welchen Tagen diese – regelmäßig oder tageweise –  im Homeoffice arbeiten. Dabei sind nur jene Tage als "Homeoffice-Tage" zu zählen, an denen ausschließlich zu Hause gearbeitet wird (also keine "Mischtage", an denen Arbeitsleistungen teils im Homeoffice und teils im Betrieb, im Außendienst oder auf Dienstreisen erbracht werden).

Die tatsächlichen Homeoffice-Tage sind in den betrieblichen Aufzeichnungen datumsmäßig zu erfassen (z.B. durch Ergänzung der Arbeitszeitaufzeichnungen). Die Homeoffice-Aufzeichnung sollte idealerweise ab 01.04.2021 bzw. früher geführt werden, spätestens jedoch ab 01.07.2021.

Die Anzahl der Homeoffice-Tage ist am Lohnkonto zu führen und künftig ebenfalls auf dem steuerlichen Jahreslohnzettel (L16) zu erfassen.

Die Pflicht zur Erfassung der Homeoffice-Tage besteht unabhängig davon, ob von der Möglichkeit der Auszahlung der gänzlich abgabenfreien Homeoffice-Pauschale Gebrauch gemacht wird oder nicht. Die Angabe der Homeoffice-Tageszahl dient auch dazu, dem Finanzamt die Überprüfung der steuerlichen Geltendmachung von allfälligen Homeoffice-Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung (z.B. für ergonomisch geeignetes Mobiliar) zu erleichtern.

 

Kein Rechtsanspruch auf Homeoffice

ArbeitnehmerInnen dürfen nicht eigenmächtig zu Hause bleiben. Die Arbeit im Homeoffice bedarf auch weiterhin einer Vereinbarung zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen. Gleichzeitig darf der Dienstgeber seinen ArbeitnehmerInnen nicht einseitig ohne Vorbehalt Homeoffice anordnen. Die Homeoffice-Vereinbarung hat in Zukunft schriftlich zu erfolgen und kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist aus wichtigem Grund widerrufen werden.

 

Bereitstellung von Arbeitsmitteln

Die Bereitstellung der erforderlichen digitalen Arbeitsmittel durch die ArbeitgeberInnen sind verpflichtend und stellen keinen steuerpflichtigen Sachbezug dar. Zahlungen, die Arbeitgeber zur Abgeltung von Mehrkosten für die ArbeitnehmerInnen im Homeoffice tätigen - wie für Laptops oder Mobilgeräte - sind bis zu EUR 300 pro Jahr steuerfrei. Die Homeoffice-Pauschale beträgt drei Euro pro Tag und kann für höchstens 100 Homeoffice-Tage, die ein Arbeitgeber gewährt, steuerfrei bezogen werden.

Ebenso können ArbeitnehmerInnen über die Arbeitnehmerveranlagung bis zu EUR 300 als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung dafür ist ein Nachweis von mindestens 26 Homeoffice Arbeitstagen und eine Aufstellung der Kosten aufgrund einer Homeoffice-Vereinbarung, die u.a. ergonomisch geeignetes Mobiliar in der Wohnung und Anschaffungskosten für digitale Arbeitsmittel umfasst.

Damit die aufgewendeten Kosten für das Homeoffice-Mobiliar nicht verfallen, können Teile des 300-Euro-Rahmens für 2021 ins Jahr 2020 vorgezogen werden.

Die Bundesregierung sieht vorerst eine befristete Homeoffice-Regelung bis 2023 vor.

 

Arbeitnehmer- und Unfallschutz

Seit 11.03.2020 besteht bereits ein Versicherungsschutz für Unfälle während der Zeit der Telearbeit, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice ereignen. Die neue Regelung soll nun ohne zeitliche Befristung gelten.

Die neue Homeoffice-Regelung ist zu befürworten, da sie für mehr Rechtssicherheit sorgt und Anreiz schafft, möglichst viele Kontakte zu reduzieren. Außerdem schafft die Homeoffice-Regelung steuerrechtliche Klarheit für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Bis zur Beschlussfassung im Nationalrat gab es hier einen rechtlichen Graubereich.

Bei Fragen rund ums Homeoffice stehen Ihnen unsere ExpertInnen Julia Saric-Bischof und Christoph Schmidl gerne zur Verfügung.

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