Roboter arbeiten nicht mehr nur in Produktionshallen. Als Software-Bots erledigen sie in vielen Büros standardisierte Aufgaben und steigern so Produktivität und Genauigkeit. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie Wichtiges über Vorteile und Einsatzmöglichkeiten der Robotic Process Automation (RPA).
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Durch die Corona -Krise und die dazugehörigen steuerlichen und beihilfenrechtlichen Änderungen hat die Lohnverrechnung an Komplexität gewonnen. Im nachfolgenden Artikel informieren wir Sie über die aktuellen Neuerungen.
Aufgrund der COVID-19-bedingten Maßnahmen und Einschränkungen besteht für Arbeitgeber weiterhin die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Kurzarbeit. Für die Antragstellung in Phase IV (beginnend mit 1. April 2021 und befristet bis zum 30. Juni 2021) ist die neue Version der Sozialpartnervereinbarung (9.0) abzuschließen. Im nachfolgenden Text finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte bzw. Änderungen dieses Übereinkommens.
Durch den Kurzarbeitsbonus sollen sowohl Mehrkosten für Betriebe, die seit November 2020 durchgehend aufgrund der aktuellen COVID-Beschränkungen geschlossen halten müssen, als auch Einkommensverluste auf Seiten der Beschäftigten kompensiert werden.
Damit Sie keine Fristen übersehen, haben wir für Sie eine Übersicht der wichtigsten kommenden Termine zusammengestellt.
Mit Beginn jeden Kalenderjahres werden von Seiten der Sozialversicherungsanstalten, neben der Vielzahl von Änderungen, die in der Lohnverrechnung zu beachten sind, die dazugehörigen Werte stetig annuell angepasst bzw. ausgegeben.
Der Handel gilt die als größte Branche Österreichs – über 400.000 Dienstnehmer und rund 15.000 Lehrlinge sind in dieser Sparte beschäftigt, für die der dazugehörige Kollektivvertrag für Handelsangestellte zur Anwendung kommt. Das seit 45 Jahren bestehende Gehaltssystem „ALT“ ist nun verpflichtend von jedem Betrieb bis spätestens 31. Dezember 2021 durch das Gehaltssystem „NEU“ zu ersetzen. Im nachfolgenden Artikel fassen wir gerne die wichtigsten Eckpunkte der Umstellung zusammen.
Von Härtefallfonds über Pendlerpauschale bis hin zur Quarantäneentgeltfortzahlung: Hier finden Sie aktuelle Maßnahmen und Entwicklungen im Überblick.
Wir informieren Sie über wichtige Neuerungen und Änderungen im Bereich der Personalverrechnung.
Wir von Grant Thornton Austria möchten uns bei allen GeschäftspartnerInnen und MitarbeiterInnen für das entgegengebrachte Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit in diesem außergewöhnlichen Jahr 2020 bedanken. Bitte beachten Sie unsere Öffnunsgzeiten zwischen den Jahren: von 28.12. bis 30.12.2020 ist unser Empfang in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Wir freuen uns, Sie darüber informieren zu können, dass die Grant Thornton Austria Gruppe in ein modernes Kompetenzzentrum am Hauptbahnhof übersiedelt. Ab 9. Dezember 2020 sind wir an unserem neuen Standort im QBC am Wiener Hauptbahnhof für Sie da.
Viele Unternehmen melden ArbeitnehmerInnen zur Kurzarbeit an, um finanzielle Engpässe aufgrund der Corona-Pandemie zu überbrücken. Betroffene DienstnehmerInnen können diese Zeit zur Weiterbildung nutzen. Betrieben sollen 60 % der anfallenden Sach- und Personalkosten für die Qualifizierung von ArbeitnehmerInnen in Covid-19-Kurzarbeit ersetzt werden. Voraussetzung: Die gewählten Kurse müssen vom Arbeitgeber veranlasst und arbeitsmarktbezogen sein.
Zur weiteren Unterstützung von jenen UnternehmerInnen und Unternehmern, die vom neuerlichen Lockdown im November besonders betroffen sind, hat die Regierung Anpassungen in der Phase III der Kurzarbeit angekündigt.
In Hinblick darauf, dass Mitarbeiter aktuell wieder verstärkt im Home-Office tätig sind, hat das BMF eine Information zur lohnsteuerlichen Behandlung von Internetanschlüssen im Home-Office bekanntgegeben.
Angesichts der Vielfalt an Fördermaßnahmen, die der österreichischen Wirtschaft helfen sollen, durch die Corona-Krise zu navigieren, kann es durchaus schwerfallen, den Überblick zu behalten. Im COVID-19-Förderungsnavigator haben wir daher für Sie eine Übersicht aller Förderungen zusammengestellt. Wir helfen Ihnen dabei, durch die Krise zu steuern.
Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung der Kurzarbeit geeinigt. Mit 1. Oktober 2020 kann Kurzarbeit Phase 3 für derzeit weitere 6 Monate bis 31. März 2021 beantragt werden. Eine darüberhinausgehende Verlängerung für weitere 6 Monate ab 01. April 2021 wird nach Ansicht der Sozialpartner aufgrund der besonderen Betroffenheit bestimmter Branchen notwendig werden und ist in Planung. Von den Sozialpartnern wurden bereits die wichtigsten Grundsätze zur Phase III veröffentlicht. Nähere Details werden in den nächsten Wochen folgen.