-
Konzern- und Jahresabschlussprüfung
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen, Prüfungen von Jahresabschlüssen auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), Prüfungen gemäß US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP), Prüfungen von Privatstiftungen
-
Prüferische Durchsicht (Review)
Ein prüferische Durchsicht oder Review stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung für Halbjahres- oder Quartalsberichte. Sie ist keine Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung.
-
Globale Prüfungsmethodologie
GTI Horizon™ ist der weltweit einheitliche, geschäftsprozess- und risikoorientierte Prüfungsansatz von Grant Thornton International Ltd.
-
Rechnungslegungsbezogene Beratung
Komplexe IFRS-Welt ganz einfach: Unsere Expert:innen navigieren Sie durch die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder und unterstützen Sie bei der Integration neuer Bestimmungen in das eigene Rechnungswesen.
-
Sonderprüfungen und sonstige Prüfungsleistungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Einerseits gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht. Standardlösungen sind hier nicht gefragt.
-
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der Abschlüsse nach UGB auf IFRS oder US-GAAP, beraten bei Konsolidierungen und der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Einrichtung von Risikomanagement-Systemen, Risikosteuerung und Risikoberichterstattung uvm.
-
Unternehmensteuern
Vor betrieblichen Grundsatzentscheidungen wie zB zur Optimierung der Unternehmensstruktur oder zur Frage der Vermögensübertragung, erstellt Grant Thornton Austria eine Analyse des Ist-Zustandes, erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die Zielsetzungen und begleitet Sie bei der erfolgreichen Umsetzung.
-
Internationale Steuergestaltung
Österreichische Unternehmen auf internationalem Expansionskurs oder internationale Klienten beim Einstieg in Österreich: Die lokalen Experten von Grant Thornton Unitreu verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in internationalen Steuerfragen, sondern sind durch die Anbindung an Grant Thornton International auch global vernetzt. Ein Fokus der Beratungstätigkeit liegt auf der Verrechnungspreisgestaltung, grenzüberschreitenden Transaktionen und Konzernfinanzierungen sowie Immobilientransaktionen.
-
Verrechnungspreise
Der Fokus unserer Beratungstätigkeit liegt auf Ihrer optimalen Verrechnungspreisgestaltung. Dabei ist es unser Ziel, bereits im Vorfeld einer internationalen Investitions- oder Strukturentscheidung, die Möglichkeiten und Restriktionen zur Gestaltung von Verrechnungspreisen zu überprüfen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.
-
Umsatzsteuer
Oftmals laufen Unternehmen dadurch Gefahr, dass die eigentlich kostenneutrale Umsatzsteuer schlussendlich ein wesentlicher Kostenfaktor wird. Hinzu kommt, dass das österreichische Finanzstrafrecht äußerst strenge Strafen vorsieht. Wir von Grant Thornton helfen Ihnen, die Kosten zu minimieren und gleichzeitig ihre Compliance sicherzustellen.
-
Private Wealth
Der Erhalt, die Vermehrung von bestehenden, erwirtschafteten oder geerbten Vermögen sowie die Weitergabe an nächste Generationen, ist oftmals ein komplexes, hochsensibles und emotionales Thema. Unser erfahrenes Private Wealth Team zeichnet sich durch die langjährige und vertrauenswürdige Beratung aus.
-
Immobilienberatung
Besonders in unsicheren Zeiten hat sich die Investition in beständige Werte bewährt. Immobilien gelten seit jeher als sichere Investitionsobjekte und haben insbesondere in den vergangenen Jahren als Wertanlage einen Aufschwung erlebt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie unterschiedlichsten Bereichen als kompetenter Partner unterstützen.
-
Global Mobility Services
Entsendungsmanagement ist eine Aufgabe mit vielen Aspekten und vielen Ansprechpartnern. Für ein erfolgreiches Entsendungsmanagement benötigen Sie nicht nur einen lokalen Steuerberater, sondern ein Netzwerk, das grenzüberschreitend erfolgreich zusammenarbeitet. Grant Thornton verfügt über Mitgliedsfirmen in mehr als 130 Ländern mit Global Mobility Experten, die sich regelmäßig miteinander austauschen.
-
Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für viele Entscheidungen im Unternehmen. Nur wer seine Zahlen übersichtlich aufbereitet und sich einen guten Überblick über sein Unternehmen verschafft, kann Schwachpunkte rechtzeitig erkennen und auf negative Entwicklungen reagieren. Der Einsatz modernster Software (ab sofort BMD) ermöglicht Ihnen jederzeit den Zugriff auf Ihr Zahlenwerk. Digitales Belegwesen und ein Dokumentenmanagementsystem für die Datenarchivierung sind dabei selbstverständlich. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung.
-
Erstellung Jahres- und Konzernabschluss
Je nach Größe Ihres Unternehmens und abhängig von der gewählten Rechtsform sind Sie zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Außerdem wollen Anteilseigner, Eigentümer und Management regelmäßig mit Finanzinformationen versorgt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufzeichnungspflichten und gewährleisten damit, dass Sie Gesellschaften, der Bank und anderen Adressaten aussagekräftige und verlässliche Zahlen präsentieren.
-
Payroll Services
Personalverrechnung gehört zu den Themenbereichen, die sich rasant ändern und ständig an Komplexität gewinnen. Hier treffen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und andere Rechtsmaterien aufeinander. Unsere ExpertInnen helfen Ihrem Team, auf dem aktuellen Stand zu bleiben und komplexe Fragestellungen zu lösen. Wir übernehmen aber auch gerne die gesamte Personalverrechnung für Sie.
-
Tax Compliance
Steuerbehörden halten Unternehmer und Freiberufler mit Steuerfragen ständig auf Trab, somit spielen sie eine zentrale Rolle in fast jeder Geschäftsentscheidung. Je nach Bedarf reichen unsere Leistungen von der Erstellung von Steuererklärungen, der Durchführung von Steuerberechnungen mit einer eingehenden Überprüfung der Daten als Bemessungsgrundlage bis hin zur internationalen Tax-Compliance für mehrere Länder.
-
Robotic Process Automation (RPA)
Robotic Process Automation (RPA) ist eine einfache Möglichkeit für Unternehmen, Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu verfahren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
-
Unternehmensbewertung
Jeder Bewertungsanlass erfordert ein Verständnis der individuellen Lösungsmöglichkeiten und Kenntnis der gesetzlichen und regulativen Vorgaben. Sie profitieren von unserer langjährigen praktischen Erfahrung und hohen fachlichen Expertise.
-
Forensic Services & Cyber Security
Wenn es um Risken im Geschäft geht, sind unsere Expertinnen und Experten zur Stelle. Wir unterstützen Sie nicht nur in Verdachtsfällen oder bei Streitigkeiten, sondern entwickeln geeignete Strategien im Bereich der Prävention, um Ernstfälle möglichst zu verhindern. Unser Team im Bereich Cyber Security unterstützt Sie dabei, ihre Netzwerke und Anwendungen sicher zu gestalten und ist im Fall eines Sicherheitslecks rasch zur Stelle.
-
Sustainability Services
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt kontinuierlich zu. Dies umfasst die ESG-Faktoren, das heißt Umweltaspekte (Environmental), soziale und arbeitsrechtliche Aspekte (Social) sowie die Governance der Unternehmen und ihrer Lieferkette. Das wirkt sich auch maßgeblich auf das Geschäftsmodell vieler Unternehmen aus. Kunden, Investoren und Marktpartner erwarten, dass Unternehmen die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns kennen.
-
Transaktionsberatung
Nur eine zielgesteuerte und fundierte Beratung hilft, die mit einer solchen Transaktion verbundenen Chancen und Risiken besser beurteilen und quantifizieren zu können. Wir untersuchen für Sie die wirtschaftliche, finanzielle und/oder steuerliche Situation des Zielunternehmens und begleiten und beraten Sie sowohl bei einem Erwerbsvorgang als auch bei einem Verkaufsprozess.
-
Merger & Acquisition
Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Deal. In sämtlichen Phasen einer Unternehmenstransaktion auf Käufer- oder Verkäuferseite gewährleisten wir ein professionelles Transaktionsmanagement.
-
Restrukturierung & Fortbestehens-prognose
Wir unterstützen Sie bei der Erhaltung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch ein vielfältiges Leistungsportfolio: Sanierungsplan und Fortführungsprognosen, Operative Sanierung und Restrukturierung sowie strategische Neuausrichtung, Management Coaching, Financial Turn Around und Valuation Service uvm.
-
IT Audit & Special Attestation
Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung zieht weitreichende Veränderungen in der Geschäftswelt nach sich. Zeitgemäße Rechnungslegung ist ohne komplexe IT-Systeme nicht mehr denkbar. Gleichzeitig steigen damit aber auch die Risiken für Unternehmen, insbesondere beim Umgang mit Daten. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten sind zentrale Sicherheitsanforderungen, die auch in Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit von IT-gestützter Rechnungslegung zu erfüllen sind. Unsere IT-Prüfer sind Experten im operativen IT-Betrieb und entwickeln für Sie gezielte Maßnahmen, um Risiken entgegenzuwirken und die Sicherheit und Verlässlichkeit Ihrer IT-Systeme zu überprüfen.
-
Internal Audit
Internal Audit unterstützt Unternehmen und Organisationen beim Erreichen ihrer Ziele, indem die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs-und Überwachungsprozesse analysiert und bewertet werden.
-
Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Grant Thornton Austria bietet umfassende Leistungen im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens mit einem breiten Kompetenzspektrum von Bankwesen bis hin zu Kommunikation. Kerntätigkeit von Sachverständigen ist die objektive Aufnahme von Befunden und die Erstattung von Gutachten – ungeachtet aller äußeren Umstände. Unsere Experten Gottwald Kranebitter und Georg H. Jeitler stellen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sicher, dass höchste fachliche Standards sowie das Objektivitätsgebot eingehalten werden.
-
Krisenmanagement
In einer akuten Krisensituation müssen in kurzer Zeit professionelle Maßnahmen zur Eindämmung der Krise und zur Umsetzung der behördlichen Auflagen ergriffen werden. Für Organisationen jeder Größe bietet Grant Thornton Austria ein umfassendes Herangehen für erfolgreiches Krisenmanagement.
-
Blockchain und Crypto Assets
Blockchain als Trägertechnologie für unter anderem Krypto-Währungen und Smart Contracts gewinnt zunehmend an Bedeutung. Grant Thornton Austria bietet umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien und –Geschäftsmodelle. Die Prüfung von Krypto-Währungen und anderen Blockchain-basierten digitalen Assets zeichnet sich durch einen hohen Komplexitätsgrad aus. Dies liegt an der raschen Veränderungen und Volatilität des Marktes, an dem Fehlen von umfassenden Vorschriften über die Krypto-Assets und der Tatsache, dass sich bestimmte Technologien noch in der Entwicklung befinden. Als verlässlicher Partner unterstützen wir Unternehmen mit unserer Expertise. Insbesondere im Bereich des Nachweises über die Existenz und das Eigentum über digitale Assets bieten wir in Zusammenarbeit mit Grant Thornton Kanada eine exzellente Methodik zur Prüfung digitaler Bestände. Unser Leistungsportfolio umfasst insbesondere: - Abschlussprüfungen von regulierten und nicht-regulierten Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Bestätigungsleistungen über das Vorhandensein, die Bewertung und das Eigentum von Krypto-Assets in definierten Wallets (u.a. unter Anwendung der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000) - Beratung im Bereich des Aufbaus und der Weiterentwicklung Interner Kontrollsysteme und IT- sowie Cybersecurity-Standards von Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Übernahme der internen Auditfunktion (Interne Revision)
-
Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Wachstumsstrategien für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft zu entwickeln und das Potenzial Ihrer Marke maximal auszuschöpfen. Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie. Sofern Sie als Unternehmen nicht ausschließlich die Strategie der „Kostenführerschaft“ verfolgen, lohnt es sich, über ein eindeutiges leistungsbasiertes Alleinstellungsmerkmal zu verfügen, um am Markt nachhaltig profitabel wachsen zu können. In einer Zeit, in der der Überfluss den Mangel abgelöst hat, wird es für Unternehmen jedoch zunehmend schwieriger, sich von dem Wettbewerb klar abzugrenzen.
-
Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
-
Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Die Corona-Pandemie hat auch einige Folgewirkungen auf Sozialversicherungsangelegenheiten, wie z.B. Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Vorschreibungen von Säumniszuschlägen oder Ausstellungen von Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
Grundsätzlich gilt, dass sich nichts an den Meldefristen und der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ändert. Die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bleibt bestehen. Die Anmeldungen zur Pflichtversicherung sind weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen. Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind auch künftig zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung einiger wesentlicher Sozialversicherungsangelegenheiten:
Stundung oder Ratenvereinbarung für Sozialversicherungsbeiträge
Sowohl für Beiträge von Selbständigen und Gewerbetreibenden an die SVS als auch für die Zahlung von Beiträgen von Arbeitgebern an die ÖGK wurden die folgenden Möglichkeiten eingeräumt:
- Stundung
- Ratenzahlung
- Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage bei der SVS
- Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen
Bitte beachten Sie, dass die Fälligkeit weiterhin bestehen bleibt. Eine Stundung schiebt lediglich die Zahlungsverpflichtung hinaus.
Sofern offene Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag gestundet oder die Bezahlung in Raten genehmigt wurde, richtet sich das Zahlungsziel primär nach dem angegebenen Zahlungsziel. Der gestundete Betrag ist bis spätestens zu dem vereinbarten Zeitpunkt einzuzahlen bzw. eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
Die Beantragung der Stundung von offenen Beiträgen oder zur Bezahlung in Raten, können Sie mittels Online-Formular beantragen. Dies ist auch ohne Handy-Signatur möglich.
Die Stundungen der Beiträge für Februar, März, April 2020 über den 31.05.2020 hinaus und die Stundung der Beiträge für Mai, Juni, Juli 2020 hat der Nationalrat mit dem zweiten Stundungspaket beschlossen. Das Gesetz kann jedoch wegen der Nichtbehandlung im Bundesrat erst Ende Juli veröffentlicht werden und wird dann rückwirkend mit 1.6.2020 in Kraft treten. Die Zeit bis dahin wird mit einer Stundungsverordnung des Sozialministers überbrückt, um die notwendige Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen.
- Beitragszeiträume Februar, März, April 2020
Die für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 bereits gestundeten Beiträge sind mittlerweile bis spätestens 15. Jänner 2021 an die ÖGK zu überweisen. Verzugszinsen fallen weiterhin keine an. Ein gesonderter Antrag ist in diesem Zusammenhang nicht notwendig.
Können die Beiträge für diese Beitragszeiträume zu diesem Zeitpunkt teilweise oder sogar zur Gänze durch coronabedingte Liquiditätsprobleme nicht entrichtet werden, kann eine Ratenzahlung beantragt werden. Die offenen Beiträge für Februar, März und April 2020 sind sodann ab Februar 2021 in elf gleichen Teilen bis jeweils zum 15. eines Monates unter Berücksichtigung der dreitägigen Respirofrist einzuzahlen. Verzugszinsen fallen während der Ratenzahlung ebenso keine an.
Der diesbezügliche Antrag auf Ratenzahlung kann erst ab Jänner 2021 gestellt werden. Die coronabedingten Liquiditätsprobleme sind zudem jedenfalls glaubhaft zu machen. Vor diesem Zeitpunkt einlangende Anträge können derzeit nicht bearbeitet werden.
- Beitragszeiträume Mai bis Dezember 2020
Ist es wegen der Coronavirus-Pandemie aus Gründen der Unternehmensliquidität nicht möglich, die fälligen Beiträge für die Beitragszeiträume ab Mai bis Dezember 2020 zu entrichten, gewährt die ÖGK auf Antrag eine Stundung für maximal bis zu drei Monate. Zudem können bis Dezember 2021 Ratenzahlungen gewährt werden.
Die Stundung muss beantragt werden, ebenso eine gewünschte Entrichtung in Raten. Bitte beachten Sie, dass für die Zeit der Stundung Verzugszinsen anfallen.
Entsprechende Formulare stehen auf der ÖGK-Website zur Verfügung. Die coronabedingte Zahlungsschwierigkeit ist bei der Beantragung glaubhaft zu machen. Die Antragstellung für Beiträge für die Zeiträume Mai, Juni und Juli ist bereits möglich.
Ausnahmen:
Bitte beachten Sie, dass von den Stundungen jene Beiträge ausgenommen sind, für die Anspruch besteht auf:
- Kurzarbeitshilfe
- Erstattung der Lohn- und Lohnnebenkosten für Risikopersonen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz oder
- Vergütung bei Quarantänemaßnahmen nach dem Epidemitgesetz.
Solche Beiträge sind immer ohne Verzugszinsen bis zum 15. des zweiten Kalendermonats zu bezahlen, der auf die Zahlung der Beihilfe, der Erstattung oder der Vergütung folgt.
Darüber hinaus sind für Stundungen von Beitragsrückständen, die aus der Zeit vor Corona resultieren, grundsätzlich Verzugszinsen zahlen. Eine Ausnahme hiervon besteht nur, wenn Sie glaubhaft machen können, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens durch die Einhebung der Verzugszinsen gefährdet wären. Der Antrag ist formlos möglich.
Beiträge können selbstverständlich auch vor dem Ende der Stundung bezahlt werden.
Säumniszuschläge
Auf Grund der besonderen Situation werden von Jänner bis August 2020 keine Säumniszuschläge wegen verspäteter Meldungen der mBGM, Abmeldungen und Änderungsmeldungen seitens der ÖGK vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass Säumniszuschläge wegen verspäteter Anmeldung bzw. Beitragszuschläge wegen fehlender Anmeldungen vor Arbeitsantritt in Fällen von Betretungen jedenfalls vorgeschrieben werden.
Betreibungsmaßnahmen, Exekutionen und Insolvenzanträge
In den Monaten März, April und Mai 2020 hat die ÖGK generell keine Betreibungsmaßnahmen gesetzt und keine Insolvenzanträge gestellt. Mit der StundungsVO wurde der Zeitraum, in dem keine fälligen Beiträge betrieben werden, bis zum 31.08.2020 verlängert. Generell gilt, Beiträge, die wegen der Coronavirus-Pandemie gestundet sind, werden nicht betrieben. Es werden darüber hinaus auch keine Exekutionsanträge gestellt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Auch wenn die Beiträge für Februar, März, April 2020 gestundet sind, werden Unbedenklichkeitsbescheinigungen mit Stand Beitragszeitraum Jänner 2020 mit einem entsprechenden Cornoavirus – Zusatz ausgestellt. Dies gilt auch wenn die Beiträge für Mai, Juni und Juli 2020 gestundet sind.
Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge und Erhebungen
Grundsätzlich finden ab 02.06.2020 wieder Prüfungen statt. Bis zum 30.06.2020 werden allerdings keine neuen Prüfungen lohnabhängiger Abgaben und Beiträge begonnen. Das heißt es finden nur Prüfungen statt, bei denen bereits ein Prüfungsauftrag vom Finanzamt erteilt wurde.
Lastschrifteinzüge
Die ÖGK führt bestehende Lastschrifteinzüge grundsätzlich weiterhin durch. Bei Stundungen der Beiträge und Ratenvereinbarungen werden bestehende Lastschrifteinzüge allerdings beendet.
Auch die Rückzahlung von bereits geleisteten Beiträgen ist in Härtefällen unter bestimmen Voraussetzungen möglich.
Gerne unterstützt Sie Ihr/e BetreuerIn bei der Antragstellung und bei der Abklärung der weiteren Schritte!
Weitere Artikel und Hilfestellungen finden Sie in unserem Corona-Hub