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So vermeiden Sie Probleme bei Auslandseinsätzen
Bei einer Entsendung üben Arbeitnehmer ihre Tätigkeit vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat aus. Wenn Mitarbeiter von ihrem Dienstgeber geschäftlich ins Ausland entsendet werden, können neben den Sozialversicherungsbeiträgen in Österreich unter Umständen auch Versicherungsbeiträge im Ausland fällig werden. Um dies zu verhindern, benötigen die entsendeten Arbeitnehmer das sogenannte A1-Formular als Nachweis. Mit ihm können sie in einem EU/EWR-Staat belegen, welches Sozialversicherungssystem für sie zuständig ist.