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Konzern- und Jahresabschlussprüfung
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen, Prüfungen von Jahresabschlüssen auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), Prüfungen gemäß US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP), Prüfungen von Privatstiftungen
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Prüferische Durchsicht (Review)
Ein prüferische Durchsicht oder Review stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung für Halbjahres- oder Quartalsberichte. Sie ist keine Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung.
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Globale Prüfungsmethodologie
GTI Horizon™ ist der weltweit einheitliche, geschäftsprozess- und risikoorientierte Prüfungsansatz von Grant Thornton International Ltd.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Komplexe IFRS-Welt ganz einfach: Unsere Expert:innen navigieren Sie durch die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder und unterstützen Sie bei der Integration neuer Bestimmungen in das eigene Rechnungswesen.
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Sonderprüfungen und sonstige Prüfungsleistungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Einerseits gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht. Standardlösungen sind hier nicht gefragt.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der Abschlüsse nach UGB auf IFRS oder US-GAAP, beraten bei Konsolidierungen und der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Einrichtung von Risikomanagement-Systemen, Risikosteuerung und Risikoberichterstattung uvm.
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Unternehmensteuern
Vor betrieblichen Grundsatzentscheidungen wie zB zur Optimierung der Unternehmensstruktur oder zur Frage der Vermögensübertragung, erstellt Grant Thornton Austria eine Analyse des Ist-Zustandes, erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die Zielsetzungen und begleitet Sie bei der erfolgreichen Umsetzung.
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Internationale Steuergestaltung
Österreichische Unternehmen auf internationalem Expansionskurs oder internationale Klienten beim Einstieg in Österreich: Die lokalen Experten von Grant Thornton Unitreu verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in internationalen Steuerfragen, sondern sind durch die Anbindung an Grant Thornton International auch global vernetzt. Ein Fokus der Beratungstätigkeit liegt auf der Verrechnungspreisgestaltung, grenzüberschreitenden Transaktionen und Konzernfinanzierungen sowie Immobilientransaktionen.
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Verrechnungspreise
Der Fokus unserer Beratungstätigkeit liegt auf Ihrer optimalen Verrechnungspreisgestaltung. Dabei ist es unser Ziel, bereits im Vorfeld einer internationalen Investitions- oder Strukturentscheidung, die Möglichkeiten und Restriktionen zur Gestaltung von Verrechnungspreisen zu überprüfen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.
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Umsatzsteuer
Oftmals laufen Unternehmen dadurch Gefahr, dass die eigentlich kostenneutrale Umsatzsteuer schlussendlich ein wesentlicher Kostenfaktor wird. Hinzu kommt, dass das österreichische Finanzstrafrecht äußerst strenge Strafen vorsieht. Wir von Grant Thornton helfen Ihnen, die Kosten zu minimieren und gleichzeitig ihre Compliance sicherzustellen.
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Private Wealth
Der Erhalt, die Vermehrung von bestehenden, erwirtschafteten oder geerbten Vermögen sowie die Weitergabe an nächste Generationen, ist oftmals ein komplexes, hochsensibles und emotionales Thema. Unser erfahrenes Private Wealth Team zeichnet sich durch die langjährige und vertrauenswürdige Beratung aus.
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Immobilienberatung
Besonders in unsicheren Zeiten hat sich die Investition in beständige Werte bewährt. Immobilien gelten seit jeher als sichere Investitionsobjekte und haben insbesondere in den vergangenen Jahren als Wertanlage einen Aufschwung erlebt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie unterschiedlichsten Bereichen als kompetenter Partner unterstützen.
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Global Mobility Services
Entsendungsmanagement ist eine Aufgabe mit vielen Aspekten und vielen Ansprechpartnern. Für ein erfolgreiches Entsendungsmanagement benötigen Sie nicht nur einen lokalen Steuerberater, sondern ein Netzwerk, das grenzüberschreitend erfolgreich zusammenarbeitet. Grant Thornton verfügt über Mitgliedsfirmen in mehr als 130 Ländern mit Global Mobility Experten, die sich regelmäßig miteinander austauschen.
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für viele Entscheidungen im Unternehmen. Nur wer seine Zahlen übersichtlich aufbereitet und sich einen guten Überblick über sein Unternehmen verschafft, kann Schwachpunkte rechtzeitig erkennen und auf negative Entwicklungen reagieren. Der Einsatz modernster Software (ab sofort BMD) ermöglicht Ihnen jederzeit den Zugriff auf Ihr Zahlenwerk. Digitales Belegwesen und ein Dokumentenmanagementsystem für die Datenarchivierung sind dabei selbstverständlich. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung.
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Erstellung Jahres- und Konzernabschluss
Je nach Größe Ihres Unternehmens und abhängig von der gewählten Rechtsform sind Sie zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Außerdem wollen Anteilseigner, Eigentümer und Management regelmäßig mit Finanzinformationen versorgt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufzeichnungspflichten und gewährleisten damit, dass Sie Gesellschaften, der Bank und anderen Adressaten aussagekräftige und verlässliche Zahlen präsentieren.
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Payroll Services
Personalverrechnung gehört zu den Themenbereichen, die sich rasant ändern und ständig an Komplexität gewinnen. Hier treffen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und andere Rechtsmaterien aufeinander. Unsere ExpertInnen helfen Ihrem Team, auf dem aktuellen Stand zu bleiben und komplexe Fragestellungen zu lösen. Wir übernehmen aber auch gerne die gesamte Personalverrechnung für Sie.
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Tax Compliance
Steuerbehörden halten Unternehmer und Freiberufler mit Steuerfragen ständig auf Trab, somit spielen sie eine zentrale Rolle in fast jeder Geschäftsentscheidung. Je nach Bedarf reichen unsere Leistungen von der Erstellung von Steuererklärungen, der Durchführung von Steuerberechnungen mit einer eingehenden Überprüfung der Daten als Bemessungsgrundlage bis hin zur internationalen Tax-Compliance für mehrere Länder.
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Robotic Process Automation (RPA)
Robotic Process Automation (RPA) ist eine einfache Möglichkeit für Unternehmen, Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu verfahren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Jeder Bewertungsanlass erfordert ein Verständnis der individuellen Lösungsmöglichkeiten und Kenntnis der gesetzlichen und regulativen Vorgaben. Sie profitieren von unserer langjährigen praktischen Erfahrung und hohen fachlichen Expertise.
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Forensic Services & Cyber Security
Wenn es um Risken im Geschäft geht, sind unsere Expertinnen und Experten zur Stelle. Wir unterstützen Sie nicht nur in Verdachtsfällen oder bei Streitigkeiten, sondern entwickeln geeignete Strategien im Bereich der Prävention, um Ernstfälle möglichst zu verhindern. Unser Team im Bereich Cyber Security unterstützt Sie dabei, ihre Netzwerke und Anwendungen sicher zu gestalten und ist im Fall eines Sicherheitslecks rasch zur Stelle.
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Sustainability Services
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt kontinuierlich zu. Dies umfasst die ESG-Faktoren, das heißt Umweltaspekte (Environmental), soziale und arbeitsrechtliche Aspekte (Social) sowie die Governance der Unternehmen und ihrer Lieferkette. Das wirkt sich auch maßgeblich auf das Geschäftsmodell vieler Unternehmen aus. Kunden, Investoren und Marktpartner erwarten, dass Unternehmen die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns kennen.
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Transaktionsberatung
Nur eine zielgesteuerte und fundierte Beratung hilft, die mit einer solchen Transaktion verbundenen Chancen und Risiken besser beurteilen und quantifizieren zu können. Wir untersuchen für Sie die wirtschaftliche, finanzielle und/oder steuerliche Situation des Zielunternehmens und begleiten und beraten Sie sowohl bei einem Erwerbsvorgang als auch bei einem Verkaufsprozess.
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Merger & Acquisition
Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Deal. In sämtlichen Phasen einer Unternehmenstransaktion auf Käufer- oder Verkäuferseite gewährleisten wir ein professionelles Transaktionsmanagement.
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Restrukturierung & Fortbestehens-prognose
Wir unterstützen Sie bei der Erhaltung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch ein vielfältiges Leistungsportfolio: Sanierungsplan und Fortführungsprognosen, Operative Sanierung und Restrukturierung sowie strategische Neuausrichtung, Management Coaching, Financial Turn Around und Valuation Service uvm.
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IT Audit & Special Attestation
Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung zieht weitreichende Veränderungen in der Geschäftswelt nach sich. Zeitgemäße Rechnungslegung ist ohne komplexe IT-Systeme nicht mehr denkbar. Gleichzeitig steigen damit aber auch die Risiken für Unternehmen, insbesondere beim Umgang mit Daten. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten sind zentrale Sicherheitsanforderungen, die auch in Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit von IT-gestützter Rechnungslegung zu erfüllen sind. Unsere IT-Prüfer sind Experten im operativen IT-Betrieb und entwickeln für Sie gezielte Maßnahmen, um Risiken entgegenzuwirken und die Sicherheit und Verlässlichkeit Ihrer IT-Systeme zu überprüfen.
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Internal Audit
Internal Audit unterstützt Unternehmen und Organisationen beim Erreichen ihrer Ziele, indem die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs-und Überwachungsprozesse analysiert und bewertet werden.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Grant Thornton Austria bietet umfassende Leistungen im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens mit einem breiten Kompetenzspektrum von Bankwesen bis hin zu Kommunikation. Kerntätigkeit von Sachverständigen ist die objektive Aufnahme von Befunden und die Erstattung von Gutachten – ungeachtet aller äußeren Umstände. Unsere Experten Gottwald Kranebitter und Georg H. Jeitler stellen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sicher, dass höchste fachliche Standards sowie das Objektivitätsgebot eingehalten werden.
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Krisenmanagement
In einer akuten Krisensituation müssen in kurzer Zeit professionelle Maßnahmen zur Eindämmung der Krise und zur Umsetzung der behördlichen Auflagen ergriffen werden. Für Organisationen jeder Größe bietet Grant Thornton Austria ein umfassendes Herangehen für erfolgreiches Krisenmanagement.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain als Trägertechnologie für unter anderem Krypto-Währungen und Smart Contracts gewinnt zunehmend an Bedeutung. Grant Thornton Austria bietet umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien und –Geschäftsmodelle. Die Prüfung von Krypto-Währungen und anderen Blockchain-basierten digitalen Assets zeichnet sich durch einen hohen Komplexitätsgrad aus. Dies liegt an der raschen Veränderungen und Volatilität des Marktes, an dem Fehlen von umfassenden Vorschriften über die Krypto-Assets und der Tatsache, dass sich bestimmte Technologien noch in der Entwicklung befinden. Als verlässlicher Partner unterstützen wir Unternehmen mit unserer Expertise. Insbesondere im Bereich des Nachweises über die Existenz und das Eigentum über digitale Assets bieten wir in Zusammenarbeit mit Grant Thornton Kanada eine exzellente Methodik zur Prüfung digitaler Bestände. Unser Leistungsportfolio umfasst insbesondere: - Abschlussprüfungen von regulierten und nicht-regulierten Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Bestätigungsleistungen über das Vorhandensein, die Bewertung und das Eigentum von Krypto-Assets in definierten Wallets (u.a. unter Anwendung der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000) - Beratung im Bereich des Aufbaus und der Weiterentwicklung Interner Kontrollsysteme und IT- sowie Cybersecurity-Standards von Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Übernahme der internen Auditfunktion (Interne Revision)
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Wachstumsstrategien für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft zu entwickeln und das Potenzial Ihrer Marke maximal auszuschöpfen. Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie. Sofern Sie als Unternehmen nicht ausschließlich die Strategie der „Kostenführerschaft“ verfolgen, lohnt es sich, über ein eindeutiges leistungsbasiertes Alleinstellungsmerkmal zu verfügen, um am Markt nachhaltig profitabel wachsen zu können. In einer Zeit, in der der Überfluss den Mangel abgelöst hat, wird es für Unternehmen jedoch zunehmend schwieriger, sich von dem Wettbewerb klar abzugrenzen.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Weltweit hat die Verbreitung des Coronavirus erhebliche humanitäre und zunehmend auch wirtschaftliche Auswirkungen von den Aktienmärkten bis hin zu den globalen Lieferketten. Da die Regierungen die Ausbreitung des Virus rasch eindämmen wollen, arbeiten globale Arbeitgeber auch daran, wie sie die Mitarbeiter in den betroffenen Gebieten unter Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs verwalten können.
Länderupdate für Österreich
Einreisebestimmungen in Zeiten von Corona (Stand 01.04.2020)
Binnengrenzkontrollen zu Deutschland, Italien, Liechtenstein, Schweiz, Slowenien und Ungarn
In Österreich wurden vom Bundesministerium für Inneres bis auf Weiteres Binnengrenzkontrollen zu Italien (seit 11. März 2020), Schweiz und Liechtenstein (seit 14. März), sowie Deutschland, Slowenien und Ungarn (seit 19. März), eingeführt. Die Einreise aus diesen Staaten ist fortan nur noch an bestimmten Grenzübergängen erlaubt.
An den offenen Übergängen werden strenge Kontrollen durchgeführt. Dabei werden unter anderem Gesundheitschecks durchgeführt und ärztliche Zeugnisse überprüft. Als Voraussetzung für die Einreise aus den obengenannten Ländern nach Österreich müssen Einreisende eine ärztliche Bestätigung über das negative Ergebnis eines durchgeführten molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 mit sich führen, wobei das ärztliche Zeugnis nicht älter als vier Tage sein darf. Kann diese Bestätigung nicht vorgelegt werden, so wird die Einreise zurzeit verwehrt.
Es gelten weitreichende Ausnahmen für diese Regelung:
- Österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich: Diese verpflichten sich dazu, unverzüglich eine selbstüberwachte 14-tägige Heimquarantäne anzutreten. Diese Auflage ist per eigenhändiger Unterschrift zu bestätigen.
- Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp, sofern die Ausreise sichergestellt ist.
- Der Güterverkehr, der gewerbliche Verkehr mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung, sowie der Pendler-Berufsverkehr sind von den Maßnahmen nicht betroffen (Nachweise sind mitzuführen). Das Lenker- und Betriebspersonal ist jedoch auf Anordnung der Gesundheitsbehörde dazu verpflichtet, sich einer medizinischen Überprüfung im Hinblick auf das Vorliegen eines Krankheitsverdachts auf COVID-19 zu unterziehen.
- Einsatzfahrzeuge im Sinne des § 26 StVO und Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes sind nicht von den Maßnahmen betroffen.
Einreise über den Luftweg
Österreichische Staatsbürger sowie Fremde mit österreichischer Aufenthaltsberechtigung sind dazu verpflichtet, unverzüglich nach der Einreise auf dem Luftweg eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten, sofern keine unverzügliche Wiederausreise sichergestellt ist. Die Annahme der Verpflichtung ist mittels eigenhändiger Unterschrift zu bestätigen.
Für Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsberechtigung in Österreich besteht derzeit ein Verbot der Einreise nach Österreich auf dem Luftweg. Ausgenommen von dieser Regelung sind diplomatisches Personal, Angestellte internationaler Organisationen sowie deren im selben Haushalt lebende Familienangehörige sowie humanitäre Einsatzkräfte. Weiters sind auch Pflege- und Gesundheitspersonal, Transitpassagiere sowie im Güterverkehr beschäftigte Personen ausgenommen.
Drittstaatsangehörigen, die nicht von einer Ausnahme betroffen sind, ist die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich nur gestattet, wenn diese ein Gesundheitszeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorlegen, das bestätigt, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist und das nicht älter als vier Tage ist. Kann das Gesundheitszeugnis bei Einreise nicht vorgelegt werden, sind diese Personen für 14 Tage in einer geeigneten Unterkunft unterzubringen, die sie für diesen Zeitraum nicht verlassen dürfen, sofern nicht die unverzügliche Ausreise sichergestellt ist.
Gänzlich eingestellt ist (vorerst bis 13. April 2020) der Personen-Flugverkehr aus der Volksrepublik China, Republik Korea, Islamische Republik Iran, Italien, Schweiz, Frankreich, Spanien, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Russische Föderation und Ukraine. Dies gilt nicht für Frachtflüge, Einsatzflüge, Ambulanz-/Rettungsflüge, Repatriierungsflüge oder Überstellungsflüge. Eingestellt ist auch der Zugverkehr in die Schweiz, Liechtenstein, nach Spanien und Frankreich.
Des Weiteren beschloss die Europäische Union am 17. März 2020, zunächst für 30 Tage ihre Außengrenzen für nicht notwendige Einreisen aus Drittländern zu schließen. Auch einzelne Staaten haben zum Teil ihre Außengrenzen geschlossen.
Unter den folgenden Links können Vorlagen für die ärztliche Bescheinigung des SARS-CoV-2 Tests in den Sprachen Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch, Slowenisch und Ungarisch aufgerufen werden:
- Ärztliches Zeugnis (DE)
- Medical Certificate (EN)
- Attestation Médicale (FR)
- Certificato medico (IT)
- Zdravniško potrdilo (SI)
- Orvosi tanúsítvány (HU)
Temporäres Ruhen der Visa-Ausstellung
An sämtlichen österreichischen Botschaften und Konsulaten wurde mit sofortiger Wirkung ab 13. März 2020 der Visabetrieb eingestellt. Davon umfasst sind die Antragstellung sowie die Ausstellung von bereits beantragten Visa. Ausgenommen davon sind lediglich nahe Angehörige von Österreichern oder EU-Bürgern, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt in Österreich leben sowie Diplomaten, die in offizieller Mission nach Österreich reisen.
Ausgangsbeschränkungen in Österreich
(Stand 01.04.2020)
Ausgangsbeschränkungen gelten in ganz Österreich seit dem 16. März 2020 und vorerst bis inkl. 13. April 2020. Das Verlassen der Wohnung ist seitdem nur noch zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, für unaufschiebbare Berufsarbeit (Bestätigung des Dienstgebers wird dringend empfohlen), Wege zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (insbesondere Lebensmittel und Arzneimittel, nicht aufschiebbare medizinische Behandlungen) und Hilfe für andere Menschen gestattet. Menschenansammlungen von über fünf Personen sind untersagt.
Ausdrücklich erlaubt sind in dringenden Fällen kurze Spaziergänge oder Bewegung im Freien alleine oder mit Personen, die im selben Haushalt wohnen, sowie mit Haustieren. Bei allen Ausnahmen gilt es, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Ab 6. April 2020 gilt sodann die Verpflichtung, in Geschäften mit über 400 qm Geschäftsfläche einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Masken sind von den Supermärkten und Drogerien an die Kunden zu verteilen. Sofern verfügbar, sollen die Masken bereits ab Mittwoch, 1. April 2020 getragen werden.
Restaurants, Kaffees, Bars und der Handel müssen vorerst geschlossen bleiben. Insbesondere Drogerien, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post, Tankstellen und Tierfuttergeschäfte dürfen indessen geöffnet bleiben, um die notwendige Versorgung zu gewährleisten. Bei Zuwiderhandeln gegen die Beschränkungen drohen hohe Bußgelder.
Im Bundesland Tirol gelten Quarantäneanordnungen für Galtür, Ischgl, See und Kappl im Paznauntal und für St. Anton am Arlberg in Tirol. In Salzburg gelten Quarantänemaßnahmen bis vorerst 13. April 2020 für die Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein, Dorfgastein, Großarl, Hüttschlag, Flachau, Altenmarkt, Zell am See und Saalbach, sowie für das Gasteiner Tal.
Länderupdate für China
Temporäres Einreiseverbot für fast alle Ausländer
In Anbetracht der voranschreitenden weltweiten Ausbreitung des Coronavirus verkündete das Außenministerium der Volksrepublik China gestern, Donnerstag, dem 26.3.2020, eine temporäre Aussetzung der Einreise für Ausländer mit zum Zeitpunkt der Verkündung gültigen Visa oder aufrechten Aufenthaltstiteln. Ebenso erfasst die Aussetzung der Einreise Ausländer mit APEC Business Travel Cards.
Das temporäre Einreiseverbot gilt ab 28. März 2020, 0 Uhr.
Ebenso betrifft die Beschränkung die Bestimmungen etwa für Hafenvisa, den visafreien Transit, die diversen Visabefreiungen für Hainan, Guangdong und Guanxi Kurzaufenthalte und ausländische Kreuzfahrtschiffspassagiere beim Anlaufen des Hafens von Shanghai.
Nicht betroffen vom temporären Einreiseverbot ist nach aktueller Verlautbarung die Einreise mittels Diplomaten- oder Dienstvisa, und das sonstige amtliche Visum (‚Courtesy Visa‘, ausgestellt für behördliche Vertreter und Vertreter von internationalen Organisationen).
Die Beschränkung gilt nicht für Visa, die nach dem 26.3.2020 ausgestellt werden. Ausländer, die aus Gründen der Wirtschaft, des Handels, der Wissenschaft oder der Technologie, oder aus dringenden humanitären Gründen notwendigerweise in die Volksrepublik China einreisen müssen, können hierfür neuerliche Visaanträge bei den chinesischen Botschaften oder Konsulaten einbringen.
Die Situation werde laut Verlautbarung vom chinesischen Außenministerium laufend beobachtet, die Rückkehr von chinesischen Staatsangehörigen, sowie die Ausreise von Ausländern werde in Absprache mit den jeweiligen Staaten gehandhabt. Anpassungen der verkündeten temporären Bestimmungen werden laufend anhand der sich verändernden Umstände erfolgen.
Wenn Sie aktuelle Informationen aus anderen Ländern benötigen, stellen wir gerne für Sie den Kontakt zu unsereren Mitgliedsfirmen weltweit her:
Auswirkungen der Corona-Krise auf multinationale Konzerne
Wegen der fortschreitenden Ausbreitung des Virus haben Regierungen weltweit Maßnahmen ergriffen, die die Zunahme von Corona-Infektionen eindämmen sollen. Zu den Initiativen, die multinationale Unternehmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter bereits umgesetzt haben, gehören die Möglichkeit für Mitarbeiter, von zu Hause aus zu arbeiten, die Beschränkung von Geschäftsreisen im In- und Ausland und die Absage von betrieblichen Veranstaltungen.
Für Unternehmen mit globalen Aktivitäten stellen die neuen Rahmenbedingungen aber große Herausforderungen dar: Mitarbeiter sind (grenzüberschreitend) im Home-office tätig, Produktionsstätten werden vorübergehend geschlossen, Lieferketten sind unterbrochen und internationale Projekte müssen auf Eis gelegt werden.
Viele internationale Arbeitgeber haben bereits auf die neuen Gegebenheiten reagiert und haben beispielsweise Kurzarbeit in verschiedenen Ländern beantragt oder Änderungen von Arbeitsvereinbarungen vorgenommen.
Steuerliche Reaktionen
Die österreichische Regierung hat diverse steuerliche und wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Zuge der Corona-Krise beschlossen:
Infos zur Soforthilfe für Unternehmen
Aktuelle steuerliche Maßnahmen aus anderen Ländern finden Sie hier:
Steuerliche Maßnahmen weltweit
Verwalten von 'Stealth Expats'
In manchen Fällen entscheiden Dienstnehmer, ihren Wohnsitz und somit ihren physischen Arbeisplatz aus Sicherheitsgründen in ein anderes Land zu verlegen (sogenannte "Stealth Expats"). Beispielsweise sind viele Mitarbeiter aus China oder anderen asiatisch-pazifischen Staaten in weniger betroffene Länder übersiedelt.
Dabei sind aber einige Punkte zu beachten:
- Risiko einer dauerhaften Niederlassung: Wenn Mitarbeiter in einem Land arbeiten, in dem das Unternehmen keine bestehende Niederlassung hat, setzen sie das Unternehmen dem Risiko aus, eine körperschaftssteuerpflichtige Präsenz in diesem Land zu schaffen.
- Individuelle Steuer: Wenn Mitarbeiter als Reaktion auf die Verbreitung des Virus in ein neues Land umziehen, sollten sie rechtzeitig klären, ob sie dadurch eine persönliche Einkommenssteuerpflicht auslösen.
- Einbehaltung und Meldung von Gehältern: Arbeitgeber sollten vorab die Vorgaben zur Lohnbuchhaltung und Einbehaltung von Steuern im entsprechenden Land überprüfen.
- Soziale Sicherheit: Während einige Länder über ein ausgedehntes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen verfügen, gibt es in vielen Ländern lediglich bilaterale Abkommen. Es sollten daher bereits im Vorhinein Informationen eingeholt werden, ob Arbeitnehmer, die an Standorten in neuen Ländern arbeiten, für sich bzw. ihren Arbeitgeber zusätzliche Sozialversicherungspflichten auslösen können.
- Doppelbesteuerung: Für Arbeitnehmer ist es ratsam, sich vor der Übersiedelung mit den Gesetzen des Ziellandes auseinanderzusetzen. In einigen Ländern, wie z.B. Brasilien oder China, kann vor Ort gezahltes Entgelt als vollständig steuerpflichtig angesehen werden, unabhängig davon, wo die Person physisch arbeitet.
Die Rolle der Mobilitätsfachleute
GMS-Experten spielen bei der Umsetzung der globalen Wachstumsstrategie eines Unternehmens eine große Rolle. Sie helfen dabei, Steuerrisiken zu erkennen und Kosten zu kalkulieren. Durch ihre Fachkenntnisse ermöglichen sie es den Mitarbeitern eines Unternehmens auch in Krisenzeiten, ihre Arbeit möglichst ohne Unterbrechungen fortzusetzen.
Reden Sie mit uns. Wir stehen jederzeit – auch in dieser Krisensituation – gerne für Sie zur Verfügung.
Aktuelle Artikel und Hilfestellungen zur Corona-Krise finden Sie hier