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Kein Zinsabzug bei fremdfinanzierter Einlagenrückzahlung
Mit der Entscheidung vom 15. April 2025 (BFG RV/2100300/2023) stellt das Bundesfinanzgericht klar: Zinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer steuerlichen Einlagenrückzahlung verwendet wird, sind steuerlich nicht abzugsfähig.